Tim Marten studierte in der Zeit von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Anschließend absolvierte er das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Kiel und legte 2017 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seit 2017 arbeitet er als Rechtsberater in einem ortsansässigen Verein in Kiel. Neben der Beratungstätigkeit erfolgte die Promotion bei Professor Dr. Andreas Hoyer beim Institut für Kriminalwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Die Arbeit untersucht die Beihilfestrafbarkeit von Angehörigen des Konzentrationslagers Auschwitz, die ausschließlich eine untergeordnete Rolle im Vernichtungsapparat und -prozess eingenommen haben. Im Kern steht dabei die kritische Würdigung der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, der die Beihilfe zum Mord im Fall Oskar Gröning an das Merkmal der allgemeinen Dienstausübung anknüpfte. Die Arbeit verdeutlicht, dass sich der Lösungsansatz des Bundesgerichthofs im Widerspruch mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung befindet, mit der Folge, dass jedem im Lager Tätigen eine Beihilfe vorgeworfen werden kann, unabhängig von seinem individuellen Tatbeitrag. Zur Beschränkung dieser weiten Zurechnung stellt der Autor Restriktionskriterien vor, die eine Ausuferung der Strafbarkeit verhindern. Im Anschluss wird für weitere Gruppen von systematisierten Verbrechensbegehungen ein kombinierter Lösungsweg aus dem Rechtsprechungsansatz und den Restriktionskriterien aufgezeigt.
1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs und die Problematik: Einführung in die Problematik – Der Beschluss des Bundesgerichtshofs – Das Problem der allgemeinen Dienstausübung2. Probleme der historischen Aufarbeitung: Die »Animus-Theorie« – Die Verjährung – Die Amnestie von 1949-1954 – Die Amnestie durch Gesetzesbeschluss im Jahr 1968 – Die Verteidigung der Angeklagten – Zwischenfazit zu den Problemen der Aufarbeitung3. Das Strafbarkeitsbedürfnis: Sinn und Zweck der Strafe – Das Strafbedürfnis im Alter – Zwischenfazit zum Strafbedürfnis4. Historischer Hintergrund des Lagers Auschwitz: Die Geschichte der Konzentrations- und Vernichtungslager – Die Motive – Die systematische Vernichtung5. Die Strafbarkeit der Gehilfen des Nationalsozialismus: Die Beihilfe im Allgemeinen – Die Beihilfe im Vernichtungsprogramm – Kritische Würdigung6. Die Generalisierung des Lösungsansatzes der Rechtsprechung: Das Bedürfnis nach einer Generalisierung – Fallgruppen des Täters kraft Organisationsherrschaft – Voraussetzungen einer Beihilfe im Machtapparat bei vorhandener Gesamttat – Restriktionskriterien – Die Anwendung der Rechtsprechung und ihre AktualitätErgebnis und AusblickLiteratur- und Stichwortverzeichnis, Internetquellen
Die Arbeit untersucht die Beihilfestrafbarkeit von Angehörigen des Konzentrationslagers Auschwitz. Hierbei wird die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichthofs aus dem Jahr 2016 beleuchtet und kritisch hinterfragt. Zur Abwendung einer drohenden Ausuferung der Strafbarkeit aufgrund des neuen Rechtsprechungsansatz stellt der Autor Restriktionskriterien vor, die in Kombination mit der Rechtsprechung einen generalisierungsfähigen Lösungsweg für weitere Gruppen von systematischen Verbrechensverwirklichungen bilden.
Die Arbeit untersucht die Beihilfestrafbarkeit von Angehörigen des Konzentrationslagers Auschwitz, die ausschließlich eine untergeordnete Rolle im Vernichtungsapparat und -prozess eingenommen haben. Im Kern steht dabei die kritische Würdigung der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, der die Beihilfe zum Mord im Fall Oskar Gröning an das Merkmal der allgemeinen Dienstausübung anknüpfte.
Die Arbeit verdeutlicht, dass sich der Lösungsansatz des Bundesgerichthofs im Widerspruch mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung befindet, mit der Folge, dass jedem im Lager Tätigen eine Beihilfe vorgeworfen werden kann, unabhängig von seinem individuellen Tatbeitrag. Zur Beschränkung dieser weiten Zurechnung stellt der Autor Restriktionskriterien vor, die eine Ausuferung der Strafbarkeit verhindern. Im Anschluss wird für weitere Gruppen von systematisierten Verbrechensbegehungen ein kombinierter Lösungsweg aus dem Rechtsprechungsansatz und den Restriktionskriterien aufgezeigt.
1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs und die Problematik: Einführung in die Problematik - Der Beschluss des Bundesgerichtshofs - Das Problem der allgemeinen Dienstausübung
2. Probleme der historischen Aufarbeitung: Die »Animus-Theorie« - Die Verjährung - Die Amnestie von 1949-1954 - Die Amnestie durch Gesetzesbeschluss im Jahr 1968 - Die Verteidigung der Angeklagten - Zwischenfazit zu den Problemen der Aufarbeitung
3. Das Strafbarkeitsbedürfnis: Sinn und Zweck der Strafe - Das Strafbedürfnis im Alter - Zwischenfazit zum Strafbedürfnis
4. Historischer Hintergrund des Lagers Auschwitz: Die Geschichte der Konzentrations- und Vernichtungslager - Die Motive - Die systematische Vernichtung
5. Die Strafbarkeit der Gehilfen des Nationalsozialismus: Die Beihilfe im Allgemeinen - Die Beihilfe im Vernichtungsprogramm - Kritische Würdigung
6. Die Generalisierung des Lösungsansatzes der Rechtsprechung: Das Bedürfnis nach einer Generalisierung - Fallgruppen des Täters kraft Organisationsherrschaft - Voraussetzungen einer Beihilfe im Machtapparat bei vorhandener Gesamttat - Restriktionskriterien - Die Anwendung der Rechtsprechung und ihre Aktualität
Ergebnis und Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis, Internetquellen
Dissertationsschrift
Über den Autor
Tim Marten studierte in der Zeit von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Anschließend absolvierte er das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Kiel und legte 2017 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seit 2017 arbeitet er als Rechtsberater in einem ortsansässigen Verein in Kiel. Neben der Beratungstätigkeit erfolgte die Promotion bei Professor Dr. Andreas Hoyer beim Institut für Kriminalwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs und die Problematik: Einführung in die Problematik ¿ Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ¿ Das Problem der allgemeinen Dienstausübung
2. Probleme der historischen Aufarbeitung: Die »Animus-Theorie« ¿ Die Verjährung ¿ Die Amnestie von 1949-1954 ¿ Die Amnestie durch Gesetzesbeschluss im Jahr 1968 ¿ Die Verteidigung der Angeklagten ¿ Zwischenfazit zu den Problemen der Aufarbeitung
3. Das Strafbarkeitsbedürfnis: Sinn und Zweck der Strafe ¿ Das Strafbedürfnis im Alter ¿ Zwischenfazit zum Strafbedürfnis
4. Historischer Hintergrund des Lagers Auschwitz: Die Geschichte der Konzentrations- und Vernichtungslager ¿ Die Motive ¿ Die systematische Vernichtung
5. Die Strafbarkeit der Gehilfen des Nationalsozialismus: Die Beihilfe im Allgemeinen ¿ Die Beihilfe im Vernichtungsprogramm ¿ Kritische Würdigung
6. Die Generalisierung des Lösungsansatzes der Rechtsprechung: Das Bedürfnis nach einer Generalisierung ¿ Fallgruppen des Täters kraft Organisationsherrschaft ¿ Voraussetzungen einer Beihilfe im Machtapparat bei vorhandener Gesamttat ¿ Restriktionskriterien ¿ Die Anwendung der Rechtsprechung und ihre Aktualität
Ergebnis und Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis, Internetquellen
Klappentext
Die Arbeit untersucht die Beihilfestrafbarkeit von Angehörigen des Konzentrationslagers Auschwitz, die ausschließlich eine untergeordnete Rolle im Vernichtungsapparat und -prozess eingenommen haben. Im Kern steht dabei die kritische Würdigung der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, der die Beihilfe zum Mord im Fall Oskar Gröning an das Merkmal der allgemeinen Dienstausübung anknüpfte. nnDie Arbeit verdeutlicht, dass sich der Lösungsansatz des Bundesgerichthofs im Widerspruch mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung befindet, mit der Folge, dass jedem im Lager Tätigen eine Beihilfe vorgeworfen werden kann, unabhängig von seinem individuellen Tatbeitrag. Zur Beschränkung dieser weiten Zurechnung stellt der Autor Restriktionskriterien vor, die eine Ausuferung der Strafbarkeit verhindern. Im Anschluss wird für weitere Gruppen von systematisierten Verbrechensbegehungen ein kombinierter Lösungsweg aus dem Rechtsprechungsansatz und den Restriktionskriterien aufgezeigt.