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Das Merkmal "unbefugt" in den Strafnormen des Besonderen Teils des StGB.
Dissertationsschrift
Christoph Kunze

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Produktbeschreibung

Christoph Kunze, geboren 1980, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und Stellenbosch University (Südafrika). Die erste juristische Staatsprüfung legte er 2006 ab. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung 2008 im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg ist er seit 2010 als Rechtsanwalt tätig. 2013 wurde Christoph Kunze als Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Herrn Prof. Dr. Georg Küpper an der Universität Potsdam mit der Arbeit »Das Merkmal unbefugt in den Strafnormen des Besonderen Teils des StGB« promoviert.
Die Zielsetzung des Autors liegt in der Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung des unbestimmten Straftatmerkmals »unbefugt«, die sich im Idealfall in einer eindeutigen Definition abbilden soll. Im Zentrum stehen eine philologische Betrachtung des sprachlichen Ausdrucks »unbefugt«, der dogmatische Aufbau der Straftat sowie vor allem die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften des Besonderen Teils im Strafgesetzbuch. Die einschlägigen Normen werden im Rahmen rechtsgutsspezifischer Deliktgruppen untersucht, die sich im Wesentlichen an der systematischen Ordnung des StGB orientieren. Am Ende der Untersuchung steht jedoch das Ergebnis, dass eine konsistente Terminologie im Besonderen Teil nicht attestiert werden kann. Beurteilungsmaßstab sind allein die einschlägigen Strafnormen, die eine begriffliche und systematische Kongruenz gerade nicht zulassen. Das Merkmal bildet im Strafgesetzbuch vielmehr einen Relations- oder auch funktionsbestimmten Rechtssatzbegriff ab, dessen konkreter Sinngehalt im Einzelfall durch den Telos der Strafvorschrift bestimmt wird. Der Begriffsinhalt ergibt sich somit stets aus der Zwecksetzung der Norm und ist abhängig von der Funktion der »Befugnis«, auf die sich der Täter im Einzelfall berufen muss, um Straffreiheit zu erlangen.
A. EinleitungNotwendigkeit dieser Arbeit – Konsequenzen abweichender ZuordnungB. Methodik der UntersuchungSprachliche Bedeutung – Tatbestand/Rechtswidrigkeit – Dreiteilung der Straftat – Unrechtsbetonende Straftatmerkmale – Deliktsspezifische UntersuchungenC. Der natürliche Sprachgebrauch im juristischen KontextHistorischer Hintergrund – Gegenwärtiger Wortsinn – Rechtssprache – FazitD. Systematische ZuordnungAnsätze der Rechtsprechung – Deutungen in der LiteraturE. Verhältnis von Tatbestand und RechtswidrigkeitVorüberlegungen – Bedeutung des Tatbestandes – Deliktsebene der Rechtswidrigkeit – Besonderheiten »Offener Tatbestände« – Normative Tatbestands-/»Allgemeine Rechtswidrigkeitsmerkmale«F. ZwischenbilanzG. DeliktsgruppenStaatsschutzdelikte und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung – Straftatbestände zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs – Vermögens- und Eigentumsdelikte – Straftaten gegen die Umwelt – Straftaten im Amt – Der »Unbefugte«. Staatsschutzdelikte im engeren SinnH. Ergebnisse und ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Ziel des Autors ist die Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung für das Straftatmerkmal »unbefugt«. Diese Wendung taucht heute in nicht weniger als 26 Strafnormen des StGB auf. Gleichwohl dauern die Unsicherheit bei der systematischen Verknüpfung sowie den Begriffsinhalt weiterhin an. Der Gesetzgeber hat keine einheitliche Systematik formuliert. Seine Fortsetzung findet dieses Orientierungsdefizit in der Lehre und Rechtsprechung, die eine Vielzahl von Definitionen aufzeigen und die vorliegende Untersuchung erforderlich machen.
Ziel des Autors ist die Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung für das Straftatmerkmal "unbefugt". Diese Wendung taucht heute in nicht weniger als 26 Strafnormen des StGB auf. Gleichwohl dauern die Unsicherheit bei der systematischen Verknüpfung sowie den Begriffsinhalt weiterhin an. Der Gesetzgeber hat keine einheitliche Systematik formuliert. Seine Fortsetzung findet dieses Orientierungsdefizit in der Lehre und Rechtsprechung, die eine Vielzahl von Definitionen aufzeigen und die vorliegende Untersuchung erforderlich machen.
Die Zielsetzung des Autors liegt in der Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung des unbestimmten Straftatmerkmals "unbefugt", die sich im Idealfall in einer eindeutigen Definition abbilden soll. Im Zentrum stehen eine philologische Betrachtung des sprachlichen Ausdrucks "unbefugt", der dogmatische Aufbau der Straftat sowie vor allem die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften des Besonderen Teils im Strafgesetzbuch. Die einschlägigen Normen werden im Rahmen rechtsgutsspezifischer Deliktgruppen untersucht, die sich im Wesentlichen an der systematischen Ordnung des StGB orientieren. Am Ende der Untersuchung steht jedoch das Ergebnis, dass eine konsistente Terminologie im Besonderen Teil nicht attestiert werden kann. Beurteilungsmaßstab sind allein die einschlägigen Strafnormen, die eine begriffliche und systematische Kongruenz gerade nicht zulassen. Das Merkmal bildet im Strafgesetzbuch vielmehr einen Relations- oder auch funktionsbestimmten Rechtssatzbegriff ab, dessen konkreter Sinngehalt im Einzelfall durch den Telos der Strafvorschrift bestimmt wird. Der Begriffsinhalt ergibt sich somit stets aus der Zwecksetzung der Norm und ist abhängig von der Funktion der "Befugnis", auf die sich der Täter im Einzelfall berufen muss, um Straffreiheit zu erlangen.
A. Einleitung

Notwendigkeit dieser Arbeit - Konsequenzen abweichender Zuordnung

B. Methodik der Untersuchung

Sprachliche Bedeutung - Tatbestand/Rechtswidrigkeit - Dreiteilung der Straftat - Unrechtsbetonende Straftatmerkmale - Deliktsspezifische Untersuchungen

C. Der natürliche Sprachgebrauch im juristischen Kontext

Historischer Hintergrund - Gegenwärtiger Wortsinn - Rechtssprache - Fazit

D. Systematische Zuordnung

Ansätze der Rechtsprechung - Deutungen in der Literatur

E. Verhältnis von Tatbestand und Rechtswidrigkeit

Vorüberlegungen - Bedeutung des Tatbestandes - Deliktsebene der Rechtswidrigkeit - Besonderheiten »Offener Tatbestände« - Normative Tatbestands-/»Allgemeine Rechtswidrigkeitsmerkmale«

F. Zwischenbilanz

G. Deliktsgruppen

Staatsschutzdelikte und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Straftatbestände zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs - Vermögens- und Eigentumsdelikte - Straftaten gegen die Umwelt - Straftaten im Amt - Der »Unbefugte«. Staatsschutzdelikte im engeren Sinn

H. Ergebnisse und Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis
Dissertationsschrift
Christoph Kunze, geboren 1980, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und Stellenbosch University (Südafrika). Die erste juristische Staatsprüfung legte er 2006 ab. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung 2008 im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg ist er seit 2010 als Rechtsanwalt tätig. 2013 wurde Christoph Kunze als Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Herrn Prof. Dr. Georg Küpper an der Universität Potsdam mit der Arbeit »Das Merkmal 'unbefugt' in den Strafnormen des Besonderen Teils des StGB« promoviert.

Über den Autor

Christoph Kunze, geboren 1980, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und Stellenbosch University (Südafrika). Die erste juristische Staatsprüfung legte er 2006 ab. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung 2008 im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg ist er seit 2010 als Rechtsanwalt tätig. 2013 wurde Christoph Kunze als Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Herrn Prof. Dr. Georg Küpper an der Universität Potsdam mit der Arbeit »Das Merkmal >unbefugt< in den Strafnormen des Besonderen Teils des StGB« promoviert.


Inhaltsverzeichnis



A. Einleitung Notwendigkeit dieser Arbeit - Konsequenzen abweichender Zuordnung B. Methodik der Untersuchung Sprachliche Bedeutung - Tatbestand/Rechtswidrigkeit - Dreiteilung der Straftat - Unrechtsbetonende Straftatmerkmale - Deliktsspezifische Untersuchungen C. Der natürliche Sprachgebrauch im juristischen Kontext Historischer Hintergrund - Gegenwärtiger Wortsinn - Rechtssprache - Fazit D. Systematische Zuordnung Ansätze der Rechtsprechung - Deutungen in der Literatur E. Verhältnis von Tatbestand und Rechtswidrigkeit Vorüberlegungen - Bedeutung des Tatbestandes - Deliktsebene der Rechtswidrigkeit - Besonderheiten »Offener Tatbestände« - Normative Tatbestands-/»Allgemeine Rechtswidrigkeitsmerkmale« F. Zwischenbilanz G. Deliktsgruppen Staatsschutzdelikte und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Straftatbestände zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs - Vermögens- und Eigentumsdelikte - Straftaten gegen die Umwelt - Straftaten im Amt - Der »Unbefugte«. Staatsschutzdelikte im engeren Sinn H. Ergebnisse und Thesen Literatur- und Stichwortverzeichnis


Klappentext



Die Zielsetzung des Autors liegt in der Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung des unbestimmten Straftatmerkmals »unbefugt«, die sich im Idealfall in einer eindeutigen Definition abbilden soll. Im Zentrum stehen eine philologische Betrachtung des sprachlichen Ausdrucks »unbefugt«, der dogmatische Aufbau der Straftat sowie vor allem die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften des Besonderen Teils im Strafgesetzbuch. Die einschlägigen Normen werden im Rahmen rechtsgutsspezifischer Deliktgruppen untersucht, die sich im Wesentlichen an der systematischen Ordnung des StGB orientieren. Am Ende der Untersuchung steht jedoch das Ergebnis, dass eine konsistente Terminologie im Besonderen Teil nicht attestiert werden kann. Beurteilungsmaßstab sind allein die einschlägigen Strafnormen, die eine begriffliche und systematische Kongruenz gerade nicht zulassen. Das Merkmal bildet im Strafgesetzbuch vielmehr einen Relations- oder auch funktionsbestimmten Rechtssatzbegriff ab, dessen konkreter Sinngehalt im Einzelfall durch den Telos der Strafvorschrift bestimmt wird. Der Begriffsinhalt ergibt sich somit stets aus der Zwecksetzung der Norm und ist abhängig von der Funktion der »Befugnis«, auf die sich der Täter im Einzelfall berufen muss, um Straffreiheit zu erlangen.



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