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Diebstahl und Betrug im Selbstbedienungsladen.
Dissertationsschrift
Petra Timmermann

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Produktbeschreibung

Petra Timmermann studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Von 2003 bis 2005 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Anschluss an ihr Referendariat in Schleswig-Holstein war sie von 2008 bis Mitte 2011 Justiziarin im Rechtsreferat der Universität Hamburg. Seit Juli 2011 ist sie als Rechtsanwältin bei Taylor Wessing in Hamburg tätig und berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Petra Timmermann untersucht die Vermögensdelikte Diebstahl und Betrug anhand verschiedener Fallkonstellationen im Selbstbedienungsladen. Anlass der Untersuchung war die grundlegende Frage, ob Diebstahl und Betrug sich tatbestandlich ausschließen. Im Ergebnis lehnt die Autorin die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Exklusivität von Diebstahl und Betrug ab, da sie weder dem Gesetzeswortlaut entnommen werden kann noch aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Vielmehr ist eine Tateinheit von Diebstahl und Betrug in Fällen des Trick-Diebstahls möglich. Diese Lösung eröffnet die Klarstellung im Schuldspruch, dass die Sacherlangung durch eine Täuschung mitverursacht wurde.Die Fallkonstellationen im Selbstbedienungsladen dienen als »roter Faden«, anhand dessen die Autorin nach wie vor nicht abschließend geklärte Auslegungsfragen der §§ 242 und 263 StGB behandelt. So entwickelt die Autorin insbesondere eine neue Gewahrsamsdefinition. Danach hat Gewahrsam an einer beweglichen Sache derjenige, der bestimmt, an welchem Ort sich die Sache befindet.
EinleitungA. Fallkonstellationen im SelbstbedienungsladenB. Probleme des Diebstahls in den Selbstbedienungsladen-FällenI. Voraussetzungen des GewahrsamswechselsII. Fremdheit des TatobjektsIII. Bruch des GewahrsamsIV. Ergebnisse zum Tatbestand des DiebstahlsC. Probleme des Betrugs in den Selbstbedienungsladen-FällenI. TäuschungII. IrrtumIII. Vermögensverfügung und VermögensschadenIV. Ergebnisse zum Tatbestand des Betrugs und seinem Konkurrenzverhältnis zum DiebstahlD. Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseLiteraturverzeichnisSachwortverzeichnis
Petra Timmermann untersucht die Vermögensdelikte Diebstahl und Betrug anhand verschiedener Fallbeispiele. Anlass der Untersuchung war die Frage, ob Diebstahl und Betrug sich tatbestandlich ausschließen. Im Ergebnis lehnt die Autorin die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Exklusivität von Diebstahl und Betrug ab. Die Fallbeispiele dienen als »roter Faden« anhand dessen die Autorin nach wie vor nicht abschließend geklärte Auslegungsfragen der §§ 242 und 263 StGB behandelt. So entwickelt sie insbesondere eine neue Gewahrsamsdefinition.
Petra Timmermann untersucht die Vermögensdelikte Diebstahl und Betrug anhand verschiedener Fallbeispiele. Anlass der Untersuchung war die Frage, ob Diebstahl und Betrug sich tatbestandlich ausschließen. Im Ergebnis lehnt die Autorin die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Exklusivität von Diebstahl und Betrug ab. Die Fallbeispiele dienen als "roter Faden" anhand dessen die Autorin nach wie vor nicht abschließend geklärte Auslegungsfragen der

242 und 263 StGB behandelt. So entwickelt sie insbesondere eine neue Gewahrsamsdefinition.
Petra Timmermann untersucht die Vermögensdelikte Diebstahl und Betrug anhand verschiedener Fallkonstellationen im Selbstbedienungsladen. Anlass der Untersuchung war die grundlegende Frage, ob Diebstahl und Betrug sich tatbestandlich ausschließen. Im Ergebnis lehnt die Autorin die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Exklusivität von Diebstahl und Betrug ab, da sie weder dem Gesetzeswortlaut entnommen werden kann noch aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Vielmehr ist eine Tateinheit von Diebstahl und Betrug in Fällen des Trick-Diebstahls möglich. Diese Lösung eröffnet die Klarstellung im Schuldspruch, dass die Sacherlangung durch eine Täuschung mitverursacht wurde.

Die Fallkonstellationen im Selbstbedienungsladen dienen als »roter Faden«, anhand dessen die Autorin nach wie vor nicht abschließend geklärte Auslegungsfragen der 242 und 263 StGB behandelt. So entwickelt die Autorin insbesondere eine neue Gewahrsamsdefinition. Danach hat Gewahrsam an einer beweglichen Sache derjenige, der bestimmt, an welchem Ort sich die Sache befindet.
Einleitung

A. Fallkonstellationen im Selbstbedienungsladen

B. Probleme des Diebstahls in den Selbstbedienungsladen-Fällen

I. Voraussetzungen des Gewahrsamswechsels
II. Fremdheit des Tatobjekts
III. Bruch des Gewahrsams
IV. Ergebnisse zum Tatbestand des Diebstahls

C. Probleme des Betrugs in den Selbstbedienungsladen-Fällen

I. Täuschung
II. Irrtum
III. Vermögensverfügung und Vermögensschaden
IV. Ergebnisse zum Tatbestand des Betrugs und seinem Konkurrenzverhältnis zum Diebstahl

D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis
Dissertationsschrift


Über den Autor



Petra Timmermann studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Von 2003 bis 2005 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Anschluss an ihr Referendariat in Schleswig-Holstein war sie von 2008 bis Mitte 2011 Justiziarin im Rechtsreferat der Universität Hamburg. Seit Juli 2011 ist sie als Rechtsanwältin bei Taylor Wessing in Hamburg tätig und berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.


Inhaltsverzeichnis



Einleitung A. Fallkonstellationen im Selbstbedienungsladen B. Probleme des Diebstahls in den Selbstbedienungsladen-Fällen I. Voraussetzungen des Gewahrsamswechsels II. Fremdheit des Tatobjekts III. Bruch des Gewahrsams IV. Ergebnisse zum Tatbestand des Diebstahls C. Probleme des Betrugs in den Selbstbedienungsladen-Fällen I. Täuschung II. Irrtum III. Vermögensverfügung und Vermögensschaden IV. Ergebnisse zum Tatbestand des Betrugs und seinem Konkurrenzverhältnis zum Diebstahl D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis


Klappentext



Petra Timmermann untersucht die Vermögensdelikte Diebstahl und Betrug anhand verschiedener Fallkonstellationen im Selbstbedienungsladen. Anlass der Untersuchung war die grundlegende Frage, ob Diebstahl und Betrug sich tatbestandlich ausschließen. Im Ergebnis lehnt die Autorin die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Exklusivität von Diebstahl und Betrug ab, da sie weder dem Gesetzeswortlaut entnommen werden kann noch aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Vielmehr ist eine Tateinheit von Diebstahl und Betrug in Fällen des Trick-Diebstahls möglich. Diese Lösung eröffnet die Klarstellung im Schuldspruch, dass die Sacherlangung durch eine Täuschung mitverursacht wurde. Die Fallkonstellationen im Selbstbedienungsladen dienen als »roter Faden«, anhand dessen die Autorin nach wie vor nicht abschließend geklärte Auslegungsfragen der §§ 242 und 263 StGB behandelt. So entwickelt die Autorin insbesondere eine neue Gewahrsamsdefinition. Danach hat Gewahrsam an einer beweglichen Sache derjenige, der bestimmt, an welchem Ort sich die Sache befindet.



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