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Die Garantenstellung des Compliance-Officers.
Zugleich ein Beitrag zu den Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation.
Metin Konu

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Produktbeschreibung

Metin Konu, geboren 1978 in Pforzheim, 1996–1998 Ablegen der Prüfung zum staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten, 1998–2000 Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten, 2000–2003 Wirtschaftsgymnasium, 2004–2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, 2008 Erste Juristische Staatsprüfung, 2008–2010 Referendariat am Landgericht Tübingen mit Wahlstation in einer Wirtschaftskanzlei in Istanbul. 2010 Zweite Juristische Staatsprüfung, ab 2010 Promotion an der Universität Tübingen bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther, promotionsbegleitend Dozent für Rechts- und Staatskunde an einer Berufsschule in Stuttgart, seit Dezember 2011 Rechtsanwalt bei Menold Bezler Rechtsanwälte in Stuttgart. Beratungsschwerpunkte Gesellschaftsrecht, Stiftungs- und Vereinsrecht, türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht.
Selbst nach dem obiter dictum des 5. Senats des Bundesgerichtshofs am 17. Juli 2009 bleibt unklar, ob den Compliance-Officer regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht i.S.d. § 13 StGB trifft, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Mitarbeitern zu verhindern. Metin Konu befasst sich in seiner Arbeit mit dieser Frage.Nach einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation setzt sich der Autor zunächst kritisch mit den in der Literatur vertretenen Argumenten auseinander. Konu gelangt zu dem Schluss, dass der Compliance-Officer eine vom Geschäftsherrn abgeleitete Überwachergarantenstellung aus freiwilliger Übernahme innehaben kann. Die Herrschaft über die Gefahrenquelle sieht Konu in einer aus dem Eskalationsrecht und dem Informationsvorsprung des Compliance-Officers hervorgehenden Informationssteuerungsherrschaft bzw. Informationsorganisationsherrschaft.
1. Teil: EinleitungProblemdarstellung – Zielsetzung, Gang und Einschränkung der Untersuchung2. Teil: ComplianceHistorie, Compliance-Begriff, Compliance-Funktionen – Compliance in den gesetzlichen Vorschriften – Pflicht zur Compliance? – Rahmenbedingungen für rechtliche Organisationsanforderungen – Die Figur des Compliance-Officers3. Teil: Die Garantenstellung des CO in der Rechtsprechung und der LiteraturVorbemerkung – Die Ansicht des BGH – Reaktionen in der Literatur4. Teil: Meinungsstand zur dogmatischen Herleitung der GarantenstellungVorbemerkung – Die Einteilung der Garantenstellungen5. Teil: Die Garantenstellung des COVorbemerkung – Die Geschäftsherrenhaftung – Möglichkeit der strafrechtlichen Delegation der Garantenpflicht auf den CO – Übernahmegarantenstellung des CO – Zusammenfassung6. Teil: SchlussbetrachtungLiteraturverzeichnisSachregister
Metin Konu befasst sich in seiner Untersuchung mit der Frage, ob den Compliance-Officer regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht i.S.d. § 13 StGB trifft, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Mitarbeitern zu verhindern. Nach einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation setzt sich der Autor zunächst kritisch mit den in der Literatur vertretenen Argumenten auseinander. Konu ergänzt die noch fehlenden Elemente der Garantenstellung des Compliance-Officers und fügt sie zu einem eigenen Lösungsentwurf zusammen.
Metin Konu befasst sich in seiner Untersuchung mit der Frage, ob den Compliance-Officer regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht i.S.d.
13 StGB trifft, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Mitarbeitern zu verhindern. Nach einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation setzt sich der Autor zunächst kritisch mit den in der Literatur vertretenen Argumenten auseinander. Konu ergänzt die noch fehlenden Elemente der Garantenstellung des Compliance-Officers und fügt sie zu einem eigenen Lösungsentwurf zusammen.
Selbst nach dem obiter dictum des 5. Senats des Bundesgerichtshofs am 17. Juli 2009 bleibt unklar, ob den Compliance-Officer regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht i.S.d. 13 StGB trifft, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Mitarbeitern zu verhindern. Metin Konu befasst sich in seiner Arbeit mit dieser Frage.

Nach einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation setzt sich der Autor zunächst kritisch mit den in der Literatur vertretenen Argumenten auseinander. Konu gelangt zu dem Schluss, dass der Compliance-Officer eine vom Geschäftsherrn abgeleitete Überwachergarantenstellung aus freiwilliger Übernahme innehaben kann. Die Herrschaft über die Gefahrenquelle sieht Konu in einer aus dem Eskalationsrecht und dem Informationsvorsprung des Compliance-Officers hervorgehenden Informationssteuerungsherrschaft bzw. Informationsorganisationsherrschaft.
1. Teil: Einleitung

Problemdarstellung - Zielsetzung, Gang und Einschränkung der Untersuchung

2. Teil: Compliance

Historie, Compliance-Begriff, Compliance-Funktionen - Compliance in den gesetzlichen Vorschriften - Pflicht zur Compliance? - Rahmenbedingungen für rechtliche Organisationsanforderungen - Die Figur des Compliance-Officers

3. Teil: Die Garantenstellung des CO in der Rechtsprechung und der Literatur

Vorbemerkung - Die Ansicht des BGH - Reaktionen in der Literatur

4. Teil: Meinungsstand zur dogmatischen Herleitung der Garantenstellung

Vorbemerkung - Die Einteilung der Garantenstellungen

5. Teil: Die Garantenstellung des CO

Vorbemerkung - Die Geschäftsherrenhaftung - Möglichkeit der strafrechtlichen Delegation der Garantenpflicht auf den CO - Übernahmegarantenstellung des CO - Zusammenfassung

6. Teil: Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Sachregister
Dissertationsschrift
Metin Konu, geboren 1978 in Pforzheim, 1996-1998 Ablegen der Prüfung zum staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten, 1998-2000 Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten, 2000-2003 Wirtschaftsgymnasium, 2004-2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, 2008 Erste Juristische Staatsprüfung, 2008-2010 Referendariat am Landgericht Tübingen mit Wahlstation in einer Wirtschaftskanzlei in Istanbul. 2010 Zweite Juristische Staatsprüfung, ab 2010 Promotion an der Universität Tübingen bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther, promotionsbegleitend Dozent für Rechts- und Staatskunde an einer Berufsschule in Stuttgart, seit Dezember 2011 Rechtsanwalt bei Menold Bezler Rechtsanwälte in Stuttgart. Beratungsschwerpunkte Gesellschaftsrecht, Stiftungs- und Vereinsrecht, türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht.

Über den Autor



Metin Konu, geboren 1978 in Pforzheim, 1996-1998 Ablegen der Prüfung zum staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten, 1998-2000 Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten, 2000-2003 Wirtschaftsgymnasium, 2004-2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, 2008 Erste Juristische Staatsprüfung, 2008-2010 Referendariat am Landgericht Tübingen mit Wahlstation in einer Wirtschaftskanzlei in Istanbul. 2010 Zweite Juristische Staatsprüfung, ab 2010 Promotion an der Universität Tübingen bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther, promotionsbegleitend Dozent für Rechts- und Staatskunde an einer Berufsschule in Stuttgart, seit Dezember 2011 Rechtsanwalt bei Menold Bezler Rechtsanwälte in Stuttgart. Beratungsschwerpunkte Gesellschaftsrecht, Stiftungs- und Vereinsrecht, türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht.


Inhaltsverzeichnis



1. Teil: Einleitung Problemdarstellung - Zielsetzung, Gang und Einschränkung der Untersuchung 2. Teil: Compliance Historie, Compliance-Begriff, Compliance-Funktionen - Compliance in den gesetzlichen Vorschriften - Pflicht zur Compliance? - Rahmenbedingungen für rechtliche Organisationsanforderungen - Die Figur des Compliance-Officers 3. Teil: Die Garantenstellung des CO in der Rechtsprechung und der Literatur Vorbemerkung - Die Ansicht des BGH - Reaktionen in der Literatur 4. Teil: Meinungsstand zur dogmatischen Herleitung der Garantenstellung Vorbemerkung - Die Einteilung der Garantenstellungen 5. Teil: Die Garantenstellung des CO Vorbemerkung - Die Geschäftsherrenhaftung - Möglichkeit der strafrechtlichen Delegation der Garantenpflicht auf den CO - Übernahmegarantenstellung des CO - Zusammenfassung 6. Teil: Schlussbetrachtung Literaturverzeichnis Sachregister


Klappentext



Selbst nach dem obiter dictum des 5. Senats des Bundesgerichtshofs am 17. Juli 2009 bleibt unklar, ob den Compliance-Officer regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht i.S.d. § 13 StGB trifft, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Mitarbeitern zu verhindern. Metin Konu befasst sich in seiner Arbeit mit dieser Frage. Nach einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation setzt sich der Autor zunächst kritisch mit den in der Literatur vertretenen Argumenten auseinander. Konu gelangt zu dem Schluss, dass der Compliance-Officer eine vom Geschäftsherrn abgeleitete Überwachergarantenstellung aus freiwilliger Übernahme innehaben kann. Die Herrschaft über die Gefahrenquelle sieht Konu in einer aus dem Eskalationsrecht und dem Informationsvorsprung des Compliance-Officers hervorgehenden Informationssteuerungsherrschaft bzw. Informationsorganisationsherrschaft.



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