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Übermittlung und verfahrensübergreifende Verwendung von Zufallserkenntnissen.
Dissertationsschrift
Catharina Dose

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Produktbeschreibung

Catharina Dose, geb. 1983, Abitur in Neumünster, Studium der Rechtswissenschaft in Greifswald, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2012 Promotion, seit 2012 Referendarin am Kammergericht in Berlin.
Im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 erwartete der Bundesnachrichtendienst auf der angekauften Daten-CD Material zum internationalen Terrorismus und zur Geldwäsche. Bei den stattdessen erlangten Steuerdaten handelte es sich daher um Zufallserkenntnisse. Die anschließende Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Umgang mit derartigen Zufallserkenntnissen legte beachtliche Unsicherheiten offen.Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen.
EinleitungAnlass und Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung – Begriffsbestimmungen1. Strukturvergleich der VerfahrenAufgabenbestimmung und Verfahrenseigenschaften – Befugnisse zur Datenerhebung – Verwendung und Verwendungsverbote in den jeweiligen Verfahren2. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Übermittlung und Verwendung von ZufallserkenntnissenDas Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Die Grundrechtseingriffe bei der Übermittlung und Verwendung von Daten und von Zufallserkenntnissen – Die Gesetzgebungskompetenz für die Schaffung von Übermittlungs- und Verwendungsnormen – Der Grundsatz des »Nemo tenetur se ipsum accusare« – Trennungsgebot und Datenübermittlung – Ergebnisse des 2. Kapitels3. Allgemeiner Teil: Grundlagen der Übermittlung und verfahrensübergreifenden Verwendung von ZufallserkenntnissenVoraussetzungen für die Übermittlung, für die Verwendung – Zusammenfassung4. Besonderer Teil: Die Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen in den einzelnen VerfahrenDie Übermittlung aus Richtung der Nachrichtendienste, der präventiv tätigen Polizei, der Strafverfolgungsbehörden und der Finanzbehörden – Ergebnisse des 4. KapitelsErgebnisse der UntersuchungLiteraturverzeichnisStichwortverzeichnis
Die Befugnisse staatlicher Behörden zur Datenerhebung und -nutzung wurden in den letzten zehn Jahren erheblich ausgeweitet. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass Behörden Zufallserkenntnisse erlangen, die sie für andere Zwecke weitergeben wollen oder müssen. Daher ist es unerlässlich, den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen abzustecken. Catharina Dose entwickelt hierzu ein verfahrens- und behördenübergreifendes Gesamtkonzept.

Im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 erwartete der Bundesnachrichtendienst auf der angekauften Daten-CD Material zum internationalen Terrorismus und zur Geldwäsche. Bei den stattdessen erlangten Steuerdaten handelte es sich daher um Zufallserkenntnisse. Die anschließende Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Umgang mit derartigen Zufallserkenntnissen legte beachtliche Unsicherheiten offen.

Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen.
Einleitung

Anlass und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung - Begriffsbestimmungen

1. Strukturvergleich der Verfahren

Aufgabenbestimmung und Verfahrenseigenschaften - Befugnisse zur Datenerhebung - Verwendung und Verwendungsverbote in den jeweiligen Verfahren

2. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Die Grundrechtseingriffe bei der Übermittlung und Verwendung von Daten und von Zufallserkenntnissen - Die Gesetzgebungskompetenz für die Schaffung von Übermittlungs- und Verwendungsnormen - Der Grundsatz des »Nemo tenetur se ipsum accusare« - Trennungsgebot und Datenübermittlung - Ergebnisse des 2. Kapitels

3. Allgemeiner Teil: Grundlagen der Übermittlung und verfahrensübergreifenden Verwendung von Zufallserkenntnissen

Voraussetzungen für die Übermittlung, für die Verwendung - Zusammenfassung

4. Besonderer Teil: Die Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen in den einzelnen Verfahren

Die Übermittlung aus Richtung der Nachrichtendienste, der präventiv tätigen Polizei, der Strafverfolgungsbehörden und der Finanzbehörden - Ergebnisse des 4. Kapitels

Ergebnisse der Untersuchung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis
Dissertationsschrift


Über den Autor



Catharina Dose, geb. 1983, Abitur in Neumünster, Studium der Rechtswissenschaft in Greifswald, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2012 Promotion, seit 2012 Referendarin am Kammergericht in Berlin.


Inhaltsverzeichnis



Einleitung Anlass und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung - Begriffsbestimmungen 1. Strukturvergleich der Verfahren Aufgabenbestimmung und Verfahrenseigenschaften - Befugnisse zur Datenerhebung - Verwendung und Verwendungsverbote in den jeweiligen Verfahren 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Die Grundrechtseingriffe bei der Übermittlung und Verwendung von Daten und von Zufallserkenntnissen - Die Gesetzgebungskompetenz für die Schaffung von Übermittlungs- und Verwendungsnormen - Der Grundsatz des »Nemo tenetur se ipsum accusare« - Trennungsgebot und Datenübermittlung - Ergebnisse des 2. Kapitels 3. Allgemeiner Teil: Grundlagen der Übermittlung und verfahrensübergreifenden Verwendung von Zufallserkenntnissen Voraussetzungen für die Übermittlung, für die Verwendung - Zusammenfassung 4. Besonderer Teil: Die Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen in den einzelnen Verfahren Die Übermittlung aus Richtung der Nachrichtendienste, der präventiv tätigen Polizei, der Strafverfolgungsbehörden und der Finanzbehörden - Ergebnisse des 4. Kapitels Ergebnisse der Untersuchung Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis


Klappentext



Im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 erwartete der Bundesnachrichtendienst auf der angekauften Daten-CD Material zum internationalen Terrorismus und zur Geldwäsche. Bei den stattdessen erlangten Steuerdaten handelte es sich daher um Zufallserkenntnisse. Die anschließende Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Umgang mit derartigen Zufallserkenntnissen legte beachtliche Unsicherheiten offen. Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen.



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