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Geheimnisverrat.
Die Beteiligung von Journalisten an der Verletzung von Dienstgeheimnissen.
Lasse Schuldt

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Produktbeschreibung

Geboren 1982. Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Paris. Wissenschaftliche Mitarbeit an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei. Seit August 2010 Referendar im Kammergerichtsbezirk Berlin.
Anlässlich des Cicero-Falles und vor dem Hintergrund der WikiLeaks-Veröffentlichungen beschäftigt sich der Autor mit den Voraussetzungen, unter denen Journalisten sich strafbar machen, wenn sie nach staatlichen Geheimnissen recherchieren oder solche veröffentlichen.Schuldt untersucht ausführlich die Anstiftung und die Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnises (§ 353b StGB). Dabei vertritt er die Auffassung, dass sich aus der verfassungsrechtlichen Pressefreiheit keinerlei strafrechtliche Privilegien ableiten lassen. Einschränkungen der Strafbarkeit ergeben sich jedoch aus den relativ jungen Informationsfreiheitsgesetzen. Mit Blick auf die Strafbarkeit der Recherche kommt Schuldt zu dem Ergebnis, dass eine strafbare Anstiftung oder Beihilfe nur dann vorliegt, wenn die Recherchehandlung den Reizpegel des Informanten überschreitet, so dass von Geheimnisträgern, die täglich mit Presseanfragen zu tun haben, eine gewisse Resistenz gegenüber Journalisten zu erwarten ist. Hinsichtlich der Veröffentlichungstätigkeit eines Journalisten besteht nach seiner Auffassung derzeit keine Strafbarkeit wegen Beihilfe. Schuldt unterbreitet insoweit einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches.
Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Die Entwicklung der Verfolgungs- und Urteilspraxis: "Publizistischer Landesverrat" in der Weimarer Republik - "Publizistischer Landesverrat" in der Bundesrepublik Deutschland - Dienstgeheimnisverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland - Dienstgeheimnisverletzungen im europäischen Ausland - Folgerungen für die Untersuchung - B. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Medienmitarbeiter: Die Entstehungsgeschichte - Die heutige Regelung - Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechts und des Beschlagnahmeschutzes - Fazit - C. Die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat gemäß § 353b StGB: Der objektive Tatbestand des § 353b StGB - Der subjektive Tatbestand des § 353b StGB - Die Rechtswidrigkeit - Die versuchte Dienstgeheimnisverletzung - Die Ermächtigung zur Strafverfolgung - D. Die Strafbarkeit der Recherche nach den §§ 353b, 26, 27 StGB: Die Bedeutung der Recherche in der Praxis - Die Frage einer verfassungsrechtlichen Privilegierung der Informationsbeschaffung durch die Medien - Rechercheprivilegien im Strafgesetzbuch - Die Strafbarkeit wegen Anstiftung - Die Strafbarkeit wegen Beihilfe - Die Rechtswidrigkeit - Zusammenfassung - E. Die Strafbarkeit der Veröffentlichung nach den §§ 353b, 27 StGB: Die Veröffentlichung als Ziel und strafrechtliches Risiko journalistischer Arbeit - Die Strafbarkeit wegen Beihilfe - Zusammenfassung - F. Zusammenfassende Thesen - Literatur- und Stichwortverzeichnis
In der Presse veröffentlichte Dienstgeheimnisse ziehen auch die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft auf sich. Ermittlungen gegen Journalisten schließen sich an. Die Voraussetzungen ihrer Strafbarkeit sind indes völlig unklar. Anlässlich des Cicero-Falles und vor dem Hintergrund der WikiLeaks-Veröffentlichungen beschäftigt sich Lasse Schuldt daher mit der Frage, wie Journalisten sich strafbar machen, wenn sie nach staatlichen Geheimnissen recherchieren oder solche veröffentlichen.
»[Die Arbeit vermittelt] einen guten Überblick über die Debatte um eine mögliche Strafbarkeit von Journalisten im Rahmen der Weitergabe und Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen. Vor allem die Einbeziehung der Informationszugangsrechte stellt eine wertvolle Erweiterung der bisherigen Diskussion dar.« Dr. Martin Asholt, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 1/2012

Anlässlich des Cicero-Falles und vor dem Hintergrund der WikiLeaks-Veröffentlichungen beschäftigt sich der Autor mit den Voraussetzungen, unter denen Journalisten sich strafbar machen, wenn sie nach staatlichen Geheimnissen recherchieren oder solche veröffentlichen.

Schuldt untersucht ausführlich die Anstiftung und die Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnises ( 353b StGB). Dabei vertritt er die Auffassung, dass sich aus der verfassungsrechtlichen Pressefreiheit keinerlei strafrechtliche Privilegien ableiten lassen. Einschränkungen der Strafbarkeit ergeben sich jedoch aus den relativ jungen Informationsfreiheitsgesetzen. Mit Blick auf die Strafbarkeit der Recherche kommt Schuldt zu dem Ergebnis, dass eine strafbare Anstiftung oder Beihilfe nur dann vorliegt, wenn die Recherchehandlung den Reizpegel des Informanten überschreitet, so dass von Geheimnisträgern, die täglich mit Presseanfragen zu tun haben, eine gewisse Resistenz gegenüber Journalisten zu erwarten ist. Hinsichtlich der Veröffentlichungstätigkeit eines Journalisten besteht nach seiner Auffassung derzeit keine Strafbarkeit wegen Beihilfe. Schuldt unterbreitet insoweit einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches.
Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Die Entwicklung der Verfolgungs- und Urteilspraxis: "Publizistischer Landesverrat" in der Weimarer Republik - "Publizistischer Landesverrat" in der Bundesrepublik Deutschland - Dienstgeheimnisverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland - Dienstgeheimnisverletzungen im europäischen Ausland - Folgerungen für die Untersuchung - B. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Medienmitarbeiter: Die Entstehungsgeschichte - Die heutige Regelung - Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechts und des Beschlagnahmeschutzes - Fazit - C. Die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat gemäß
353b StGB: Der objektive Tatbestand des
353b StGB - Der subjektive Tatbestand des
353b StGB - Die Rechtswidrigkeit - Die versuchte Dienstgeheimnisverletzung - Die Ermächtigung zur Strafverfolgung - D. Die Strafbarkeit der Recherche nach den

353b, 26, 27 StGB: Die Bedeutung der Recherche in der Praxis - Die Frage einer verfassungsrechtlichen Privilegierung der Informationsbeschaffung durch die Medien - Rechercheprivilegien im Strafgesetzbuch - Die Strafbarkeit wegen Anstiftung - Die Strafbarkeit wegen Beihilfe - Die Rechtswidrigkeit - Zusammenfassung - E. Die Strafbarkeit der Veröffentlichung nach den

353b, 27 StGB: Die Veröffentlichung als Ziel und strafrechtliches Risiko journalistischer Arbeit - Die Strafbarkeit wegen Beihilfe - Zusammenfassung - F. Zusammenfassende Thesen - Literatur- und Stichwortverzeichnis
"[Die Arbeit vermittelt] einen guten Überblick über die Debatte um eine mögliche Strafbarkeit von Journalisten im Rahmen der Weitergabe und Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen. Vor allem die Einbeziehung der Informationszugangsrechte stellt eine wertvolle Erweiterung der bisherigen Diskussion dar." Dr. Martin Asholt, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 1/2012
Dissertationsschrift


Über den Autor



Geboren 1982. Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Paris. Wissenschaftliche Mitarbeit an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei. Seit August 2010 Referendar im Kammergerichtsbezirk Berlin.


Inhaltsverzeichnis



Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Die Entwicklung der Verfolgungs- und Urteilspraxis: "Publizistischer Landesverrat" in der Weimarer Republik - "Publizistischer Landesverrat" in der Bundesrepublik Deutschland - Dienstgeheimnisverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland - Dienstgeheimnisverletzungen im europäischen Ausland - Folgerungen für die Untersuchung - B. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Medienmitarbeiter: Die Entstehungsgeschichte - Die heutige Regelung - Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechts und des Beschlagnahmeschutzes - Fazit - C. Die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat gemäß § 353b StGB: Der objektive Tatbestand des § 353b StGB - Der subjektive Tatbestand des § 353b StGB - Die Rechtswidrigkeit - Die versuchte Dienstgeheimnisverletzung - Die Ermächtigung zur Strafverfolgung - D. Die Strafbarkeit der Recherche nach den §§ 353b, 26, 27 StGB: Die Bedeutung der Recherche in der Praxis - Die Frage einer verfassungsrechtlichen Privilegierung der Informationsbeschaffung durch die Medien - Rechercheprivilegien im Strafgesetzbuch - Die Strafbarkeit wegen Anstiftung - Die Strafbarkeit wegen Beihilfe - Die Rechtswidrigkeit - Zusammenfassung - E. Die Strafbarkeit der Veröffentlichung nach den §§ 353b, 27 StGB: Die Veröffentlichung als Ziel und strafrechtliches Risiko journalistischer Arbeit - Die Strafbarkeit wegen Beihilfe - Zusammenfassung - F. Zusammenfassende Thesen - Literatur- und Stichwortverzeichnis


Klappentext



Anlässlich des Cicero-Falles und vor dem Hintergrund der WikiLeaks-Veröffentlichungen beschäftigt sich der Autor mit den Voraussetzungen, unter denen Journalisten sich strafbar machen, wenn sie nach staatlichen Geheimnissen recherchieren oder solche veröffentlichen. Schuldt untersucht ausführlich die Anstiftung und die Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnises (§ 353b StGB). Dabei vertritt er die Auffassung, dass sich aus der verfassungsrechtlichen Pressefreiheit keinerlei strafrechtliche Privilegien ableiten lassen. Einschränkungen der Strafbarkeit ergeben sich jedoch aus den relativ jungen Informationsfreiheitsgesetzen. Mit Blick auf die Strafbarkeit der Recherche kommt Schuldt zu dem Ergebnis, dass eine strafbare Anstiftung oder Beihilfe nur dann vorliegt, wenn die Recherchehandlung den Reizpegel des Informanten überschreitet, so dass von Geheimnisträgern, die täglich mit Presseanfragen zu tun haben, eine gewisse Resistenz gegenüber Journalisten zu erwarten ist. Hinsichtlich der Veröffentlichungstätigkeit eines Journalisten besteht nach seiner Auffassung derzeit keine Strafbarkeit wegen Beihilfe. Schuldt unterbreitet insoweit einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches.



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