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Reichweite und Bedeutung von Art. 25 EuInsVO.
Dissertationsschrift
Jördis Ambach

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Reichweite und Bedeutung von Art. 25 EuInsVO.

Produktbeschreibung

Da in zunehmendem Umfang von der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) erfasste Insolvenzverfahren eröffnet werden und deren Verfahrensentwicklung fortschreitet, geraten neben der Eröffnungsentscheidung auch immer mehr alle weiteren im Laufe eines Insolvenzverfahrens zu treffenden Entscheidungen in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung dieser sonstigen Entscheidungen, die für die praktische Bewältigung des Insolvenzverfahrens eine große Bedeutung haben, erfolgt durch Art. 25 EuInsVO. Diese Vorschrift gehört neben Art. 16 EuInsVO zu den zentralen Normen der EuInsVO, stellt für den Rechtsanwender jedoch ein großes Rätsel dar.Jördis Ambach findet brauchbare und sachgerechte Lösungen zu den von Art. 25 EuInsVO aufgeworfenen Fragen, die sich vom Anwendungsbereich, also den erfassten sonstigen Entscheidungen, über die ihnen zugrunde liegende internationale Zuständigkeit, die in der EuInsVO nicht geregelt ist, hin zu den von Art. 25 EuInsVO angeordneten Wirkungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung erstrecken. Die Ungewissheiten des Art.25 EuInsVO werden dabei alle im Zusammenhang und mit Blick auf die Funktion des Art. 25 EuInsVO innerhalb der EuInsVO betrachtet. Der Verfasserin ist es gelungen, die umfängliche Problematik des Art. 25 EuInsVO erschöpfend darzustellen.
Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Allgemeiner Überblick über die EuInsVO: Geschichte des europäischen Insolvenzrechts und Entstehung der EuInsVO - Regelungsziele und Grundgedanke der EuInsVO - Auslegung der EuInsVO - Anwendungsbereich der EuInsVO - C. Sinn und Zweck des Art. 25 EuInsVO: Ablauf und Wirkung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens - Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der verschiedenen Entscheidungen - Art. 16, 17 und 25 EuInsVO als zentrale Normen der EuInsVO - D. Der Anwendungsbereich des Art. 25 EuInsVO: Hintergrund der Untersuchung - Allgemeines zum Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 1 EuInsVO - Die von Art. 25 Abs.1 EuInsVO erfassten Entscheidungen im Einzelnen - E. Internationale Zuständigkeit für Entscheidungen i. S. des Art. 25 EuInsVO: Bedeutung der Zuständigkeitsfrage - Bestimmung der internationalen Zuständigkeit - F. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung nach Art. 25 EuInsVO: Anerkennung - Vollstreckbarerklärung - Besonderheiten für Sicherungsmaßnahmen - Außerhalb des Verfahrensstaates ergangene insolvenzrechtliche Entscheidungen - G. Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis
Da in zunehmendem Umfang von der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) erfasste Insolvenzverfahren eröffnet werden und deren Verfahrensentwicklung fortschreitet, geraten neben der Eröffnungsentscheidung auch immer mehr alle weiteren im Laufe eines Insolvenzverfahrens zu treffenden Entscheidungen in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung dieser sonstigen Entscheidungen, die für die praktische Bewältigung des Insolvenzverfahrens eine große Bedeutung haben, erfolgt durch Art. 25 EuInsVO. Diese Vorschrift gehört neben Art. 16 EuInsVO zu den zentralen Normen der EuInsVO, stellt für den Rechtsanwender jedoch ein großes Rätsel dar.

Jördis Ambach findet brauchbare und sachgerechte Lösungen zu den von Art. 25 EuInsVO aufgeworfenen Fragen, die sich vom Anwendungsbereich, also den erfassten sonstigen Entscheidungen, über die ihnen zugrunde liegende internationale Zuständigkeit, die in der EuInsVO nicht geregelt ist, hin zu den von Art. 25 EuInsVO angeordneten Wirkungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung erstrecken. Die Ungewissheiten des Art.25 EuInsVO werden dabei alle im Zusammenhang und mit Blick auf die Funktion des Art. 25 EuInsVO innerhalb der EuInsVO betrachtet. Der Verfasserin ist es gelungen, die umfängliche Problematik des Art. 25 EuInsVO erschöpfend darzustellen.
Aus dem Inhalt:
- A. Einleitung - B. Allgemeiner Überblick über die EuInsVO: Geschichte des europäischen Insolvenzrechts und Entstehung der EuInsVO - Regelungsziele und Grundgedanke der EuInsVO - Auslegung der EuInsVO - Anwendungsbereich der EuInsVO - C. Sinn und Zweck des Art. 25 EuInsVO: Ablauf und Wirkung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens - Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der verschiedenen Entscheidungen - Art. 16, 17 und 25 EuInsVO als zentrale Normen der EuInsVO - D. Der Anwendungsbereich des Art. 25 EuInsVO: Hintergrund der Untersuchung - Allgemeines zum Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 1 EuInsVO - Die von Art. 25 Abs.1 EuInsVO erfassten Entscheidungen im Einzelnen - E. Internationale Zuständigkeit für Entscheidungen i. S. des Art. 25 EuInsVO: Bedeutung der Zuständigkeitsfrage - Bestimmung der internationalen Zuständigkeit - F. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung nach Art. 25 EuInsVO: Anerkennung - Vollstreckbarerklärung - Besonderheiten für Sicherungsmaßnahmen - Außerhalb des Verfahrensstaates ergangene insolvenzrechtliche Entscheidungen - G. Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis
Dissertationsschrift

Inhaltsverzeichnis



Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Allgemeiner Überblick über die EuInsVO: Geschichte des europäischen Insolvenzrechts und Entstehung der EuInsVO - Regelungsziele und Grundgedanke der EuInsVO - Auslegung der EuInsVO - Anwendungsbereich der EuInsVO - C. Sinn und Zweck des Art. 25 EuInsVO: Ablauf und Wirkung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens - Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der verschiedenen Entscheidungen - Art. 16, 17 und 25 EuInsVO als zentrale Normen der EuInsVO - D. Der Anwendungsbereich des Art. 25 EuInsVO: Hintergrund der Untersuchung - Allgemeines zum Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 1 EuInsVO - Die von Art. 25 Abs.1 EuInsVO erfassten Entscheidungen im Einzelnen - E. Internationale Zuständigkeit für Entscheidungen i. S. des Art. 25 EuInsVO: Bedeutung der Zuständigkeitsfrage - Bestimmung der internationalen Zuständigkeit - F. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung nach Art. 25 EuInsVO: Anerkennung - Vollstreckbarerklärung - Besonderheiten für Sicherungsmaßnahmen - Außerhalb des Verfahrensstaates ergangene insolvenzrechtliche Entscheidungen - G. Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis


Klappentext



Da in zunehmendem Umfang von der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) erfasste Insolvenzverfahren eröffnet werden und deren Verfahrensentwicklung fortschreitet, geraten neben der Eröffnungsentscheidung auch immer mehr alle weiteren im Laufe eines Insolvenzverfahrens zu treffenden Entscheidungen in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung dieser sonstigen Entscheidungen, die für die praktische Bewältigung des Insolvenzverfahrens eine große Bedeutung haben, erfolgt durch Art. 25 EuInsVO. Diese Vorschrift gehört neben Art. 16 EuInsVO zu den zentralen Normen der EuInsVO, stellt für den Rechtsanwender jedoch ein großes Rätsel dar. Jördis Ambach findet brauchbare und sachgerechte Lösungen zu den von Art. 25 EuInsVO aufgeworfenen Fragen, die sich vom Anwendungsbereich, also den erfassten sonstigen Entscheidungen, über die ihnen zugrunde liegende internationale Zuständigkeit, die in der EuInsVO nicht geregelt ist, hin zu den von Art. 25 EuInsVO angeordneten Wirkungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung erstrecken. Die Ungewissheiten des Art.25 EuInsVO werden dabei alle im Zusammenhang und mit Blick auf die Funktion des Art. 25 EuInsVO innerhalb der EuInsVO betrachtet. Der Verfasserin ist es gelungen, die umfängliche Problematik des Art. 25 EuInsVO erschöpfend darzustellen.



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