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RVG
Textausgabe mit Tabellen

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Produktbeschreibung

Seit der letzten Auflage der bewährten RVG Textausgabe hat der Gesetzgeber erneut weitere Änderungsgesetze zum RVG verkündet. Die 41. Auflage bietet Ihnen die topaktuelle Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Vergütungsverzeichnisses sowie einige praxisrelevante Tabellen und ein Register. Aus dem Inhalt: - Gesetzestext RVG - Tabelle der Rechtsanwaltsgebühren nach 13 RVG - Tabelle der PKH-/VKH-Gebühren nach 49 RVG - Tabelle der Gebühren in Strafsachen - Tabelle der Gebühren in Bußgeldsachen - Tabelle der Gerichtsgebühren nach 34 GKG/ 28 FamGKG - Kostenrisikotabelle für einen Prozess mit zwei Anwälten samt Gerichtskosten für die 1. und die 2. Instanz. - Übersicht zum Übergangsrecht Eine Übersicht zum Übergangsrecht erläutert die Frage, in welchen Fällen noch nach den alten Gebührenbeträgen abzurechnen ist und in welchen Fällen bereits die neuen Gebührenbeträge nach KostRÄG 2021 gelten. Verschenken Sie kein Geld bei der Honorarabrechnung und arbeiten Sie nur mit der aktuellsten Auflage der Textausgabe.

Klappentext



Seit der letzten Auflage der bewährten RVG Textausgabe hat der Gesetzgeber erneut weitere Änderungsgesetze zum RVG verkündet. Die 41. Auflage bietet Ihnen die topaktuelle Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Vergütungsverzeichnisses sowie einige praxisrelevante Tabellen und ein Register. Aus dem Inhalt: . Gesetzestext RVG . Tabelle der Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG . Tabelle der PKH-/VKH-Gebühren nach § 49 RVG . Tabelle der Gebühren in Strafsachen . Tabelle der Gebühren in Bußgeldsachen . Tabelle der Gerichtsgebühren nach § 34 GKG/§ 28 FamGKG . Kostenrisikotabelle für einen Prozess mit zwei Anwälten samt Gerichtskosten für die 1. und die 2. Instanz. . Übersicht zum Übergangsrecht Eine Übersicht zum Übergangsrecht erläutert die Frage, in welchen Fällen noch nach den alten Gebührenbeträgen abzurechnen ist und in welchen Fällen bereits die neuen Gebührenbeträge nach KostRÄG 2021 gelten. Verschenken Sie kein Geld bei der Honorarabrechnung und arbeiten Sie nur mit der aktuellsten Auflage der Textausgabe.

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