Dr Maurice Heine is a trainee lawyer in the district of the Higher Regional Court of Celle and is assigned to the Hanover based law firm Laborius specialised in labour law. Previously, he worked for several years as a research assistant at Hogan Lovells International LLP in the specialist areas of corporate law/capital markets and labour law at the Frankfurt and Dusseldorf offices. He studied at the Leibniz University Hanover and the University of Nottingham with a focus on labour and corporate law.|Dr. Maurice Heine ist Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und in diesem Rahmen der auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Laborius in Hannover zur Ausbildung zugewiesen. Zuvor war er über mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hogan Lovells International LLP in den Fachbereichen Gesellschaftsrecht/Capital Markets und Arbeitsrecht an den Standorten Frankfurt a.M. und Düsseldorf tätig. Er studierte an der Leibniz Universität Hannover und der University of Nottingham mit dem Schwerpunkt im Arbeits- und Unternehmensrecht.
»Künstliche Intelligenz« ist der Wegbereiter der modernen Arbeitswelt. Die Arbeit nimmt sich dieses Strukturwandels an und leuchtet Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes algorithmischer Systeme im Rahmen arbeitsrechtlicher Entscheidungsprozesse aus. Als Ausgangspunkt dient Art. 22 DSGVO, in dessen arbeitsrechtlichem Zuschnitt sich das Algorithmisierungspotential klassischer Arbeitgeberentscheidungen materialisiert. Die Arbeit setzt einen weiteren Schwerpunkt auf das Pflichtenprogramm im Hinblick auf den bloß entscheidungsvorbereitenden KI-Einsatz. Ausgehend von § 26 Abs. 1 BDSG werden die strengen Anforderungen an eine Entkräftung der Ausschließlichkeit herausgearbeitet. Darüber hinaus identifiziert die Arbeit in bestimmten Konstellationen ein Verbot der automatisierten Vor-Entscheidung. Die im Kriterium der Ausschließlichkeit angelegte Risikoverteilung nimmt die Arbeit schließlich zum Anlass, die individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten zu analysieren.|»The Reservation of Human Decisions in the Employment Relationship. On the Use of »Artificial Intelligence« in Decision-Making Processes under Labour Law«: The use of »Artificial Intelligence« (AI) in decision-making processes under labour law leads to an algorithmic external determination of the employee, which finds its limits in Art. 22 GDPR. The paper assesses the potential to algorithmize classic employer decisions, elaborates upon the requirements to prevent a »solely« automated process in the case of AI-based decision preparations and analyses the safeguards under individual and works constitutional law.
EinleitungGegenstand der Untersuchung – Gang der Untersuchung1. Grundlagen der AlgorithmisierungAlgorithmus – Automatische Entscheidungen – Autonome Entscheidungen2. Algorithmisierung von ArbeitgeberentscheidungenArbeitsrechtliche Rahmenbedingungen – Algorithmisierte Arbeitgeberentscheidungen – Rechtliche Zuordnung algorithmisierter Entscheidungen – Rechtsposition des Arbeitnehmers3. Zulässigkeit algorithmisierter ArbeitgeberentscheidungenVorbemerkungen – Ausgewählte Fallgruppen algorithmisierter Arbeitgeberentscheidungen – Zulässigkeit algorithmisierter Entscheidungsvorbereitungen4. Praktische DurchsetzungAbsicherungsbedürfnis – Individualrechtliche Absicherung – Betriebsverfassungsrechtliche Absicherung – Vorbeugung der Ausschließlichkeit de lege ferendaZusammenfassung in ThesenAusblickLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Der Einsatz »Künstlicher Intelligenz« in arbeitsrechtlichen Entscheidungsprozessen führt zu einer algorithmischen Fremdbestimmung des Arbeitnehmers. Diese findet ihre Rechtfertigung in Art. 22 DSGVO. Die Arbeit untersucht hieran das Algorithmisierungspotential klassischer Arbeitgeberentscheidungen, die Anforderungen an eine Entkräftung der Ausschließlichkeit bei bloßen Entscheidungsvorbereitungen und analysiert die individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten.
»Insgesamt verspricht der Titel Der Vorbehalt menschlicher Entscheidungen im Arbeitsverhältnis nicht zu viel. Die Monographie geht im Datenschutzrecht und insbesondere im Hinblick auf Art. 22 DSGVO über das bloß Zusammenfassende weit hinaus und erarbeitet neue Ansätze zur Bewertung automatisierter Entscheidungsfindung. Es handelt sich um eine überaus lesenswerte Arbeit, welche erfrischend neue Ansätze zum Art. 22 DSGVO offenbart und zugleich bestehende Ansätze konturiert und ergänzt.« Prof. Dr. Friederike Malorny, in: Recht der Arbeit, 2/2024
»Künstliche Intelligenz« ist der Wegbereiter der modernen Arbeitswelt. Die Arbeit nimmt sich dieses Strukturwandels an und leuchtet Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes algorithmischer Systeme im Rahmen arbeitsrechtlicher Entscheidungsprozesse aus. Als Ausgangspunkt dient Art. 22 DSGVO, in dessen arbeitsrechtlichem Zuschnitt sich das Algorithmisierungspotential klassischer Arbeitgeberentscheidungen materialisiert. Die Arbeit setzt einen weiteren Schwerpunkt auf das Pflichtenprogramm im Hinblick auf den bloß entscheidungsvorbereitenden KI-Einsatz. Ausgehend von
26 Abs. 1 BDSG werden die strengen Anforderungen an eine Entkräftung der Ausschließlichkeit herausgearbeitet. Darüber hinaus identifiziert die Arbeit in bestimmten Konstellationen ein Verbot der automatisierten Vor-Entscheidung. Die im Kriterium der Ausschließlichkeit angelegte Risikoverteilung nimmt die Arbeit schließlich zum Anlass, die individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten zu analysieren.
Einleitung
Gegenstand der Untersuchung - Gang der Untersuchung
1. Grundlagen der Algorithmisierung
Algorithmus - Automatische Entscheidungen - Autonome Entscheidungen
2. Algorithmisierung von Arbeitgeberentscheidungen
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen - Algorithmisierte Arbeitgeberentscheidungen - Rechtliche Zuordnung algorithmisierter Entscheidungen - Rechtsposition des Arbeitnehmers
3. Zulässigkeit algorithmisierter Arbeitgeberentscheidungen
Vorbemerkungen - Ausgewählte Fallgruppen algorithmisierter Arbeitgeberentscheidungen - Zulässigkeit algorithmisierter Entscheidungsvorbereitungen
4. Praktische Durchsetzung
Absicherungsbedürfnis - Individualrechtliche Absicherung - Betriebsverfassungsrechtliche Absicherung - Vorbeugung der Ausschließlichkeit de lege ferenda
Zusammenfassung in Thesen
Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis
»Insgesamt verspricht der Titel 'Der Vorbehalt menschlicher Entscheidungen im Arbeitsverhältnis' nicht zu viel. Die Monographie geht im Datenschutzrecht und insbesondere im Hinblick auf Art. 22 DSGVO über das bloß Zusammenfassende weit hinaus und erarbeitet neue Ansätze zur Bewertung automatisierter Entscheidungsfindung. Es handelt sich um eine überaus lesenswerte Arbeit, welche erfrischend neue Ansätze zum Art. 22 DSGVO offenbart und zugleich bestehende Ansätze konturiert und ergänzt.« Prof. Dr. Friederike Malorny, in: Recht der Arbeit, 2/2024
Dissertationsschrift
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Gegenstand der Untersuchung ¿ Gang der Untersuchung
1. Grundlagen der Algorithmisierung
Algorithmus ¿ Automatische Entscheidungen ¿ Autonome Entscheidungen
2. Algorithmisierung von Arbeitgeberentscheidungen
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen ¿ Algorithmisierte Arbeitgeberentscheidungen ¿ Rechtliche Zuordnung algorithmisierter Entscheidungen ¿ Rechtsposition des Arbeitnehmers
3. Zulässigkeit algorithmisierter Arbeitgeberentscheidungen
Vorbemerkungen ¿ Ausgewählte Fallgruppen algorithmisierter Arbeitgeberentscheidungen ¿ Zulässigkeit algorithmisierter Entscheidungsvorbereitungen
4. Praktische Durchsetzung
Absicherungsbedürfnis ¿ Individualrechtliche Absicherung ¿ Betriebsverfassungsrechtliche Absicherung ¿ Vorbeugung der Ausschließlichkeit de lege ferenda
Zusammenfassung in Thesen
Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis