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Restructuring Support Agreements.
Ein taugliches Mittel, das StaRUG-Verfahren zu organisieren?
Markus Baschnagel

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Produktbeschreibung

2011–2016 University of Mannheim; student assistant at the chair for Private Law, Bank- and Capital Market Law and Insolvency Law (Prof. Dr. Georg Bitter); 2016–2017 LL.M. at the University of Cambridge (UK); 2018–2020 legal clerkship at the Oberlandesgericht Karlsruhe; 2020–2022 research assistant at the Institute for Foreign and International Private Law, Department II, University of Freiburg, Director: Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Chicago).|2011–2016 Studium der Rechtswissenschaften Mannheim; wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht (Prof. Dr. Georg Bitter); 2016 – 2017 LL.M. Studium an der University of Cambridge (UK); 2018–2020 Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe; 2020–2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Freiburg i. Br., Direktor: Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Chicago).
Im Chapter 11-Verfahren und im Scheme-of-Arrangement-Verfahren werden immer häufiger sog. Restructuring Support Agreements (RSA) eingesetzt, um ein anstehendes gerichtliches Restrukturierungsverfahren vorzubereiten. Bei RSA handelt es sich um Vereinbarungen zwischen der Schuldnerin und den Senior-Gläubigern, in welchen Stimmbindungen, das Verhalten des Managements, mögliche Planinhalte und die künftige Kapitalstruktur des Unternehmens vorab bilateral geregelt werden. Die Junior-Gläubiger und die Anteilsinhaber werden regelmäßig nicht in die Planungen einbezogen. Sie werden nach Finalisierung des RSA vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit diese internationale Praxis auch bei der Vorbereitung eines StaRUG-Verfahrens zulässig ist. Es wird geprüft, welche Grenzen das Aktienrecht und das StaRUG für die Vertragsfreiheit der Parteien aufstellen und welchen Schutz die übergangenen Parteien durch das Gesetz erfahren.|»Restructuring Support Agreements. A Useful Tool for Organizing Reorganizations under German Law?«: This book analyses the trend of using restructuring support agreements (RSA) in Chapter 11 and in Scheme of Arrangement proceedings. RSA can be a useful tool to combat claim trading and holdout-activities. On the other hand, there is a risk that some creditors will use RSA to gain control over the restructuring process and to obtain special benefits not available for other creditors. This book also answers the question if RSA can be used to organize reorganizations in Germany and it discusses the boundaries for such contracts under German Law.
1. EinleitungHinführung zum Thema – Fragestellung – Struktur der mittels RSA organisierten Restrukturierung – Gang der Darstellung – Methodisches Vorgehen2. Grundlagen Beispiele für den Einsatz von RSA – Entwicklungslinien in Deutschland – Der Inhalt von RSA – Einordnung von RSA – Vor- und Nachteile von RSA3. RSA im historischen, ökonomischen und konzeptionellen Kontext: Historische, rechtsvergleichende Betrachtung – Ökonomische Einordnung – RSA im Lichte verschiedener Insolvenzrechts-Theorien4. RSA im Konflikt zur Verfahrens- und Kompetenzordnung des AktG und des StaRUGRSA im Konflikt mit den Vorgaben des Aktienrechts – RSA als Mittel gegen den Forderungshandel – RSA im Konflikt mit dem StaRUG-Verfahren – RSA im Konflikt mit bestehenden Finanzierungsverträgen?5. RSA im Konflikt mit Verteilungsregeln, Sondervorteilen und BegünstigungenGleichbehandlungsgrundsatz – Absolute Vorrangregel – Verbot von Sondervorteilen nach § 10 Abs. 3 StaRUG – Unlautere Herbeiführung der Planannahme (Begünstigung und Stimmenkauf) – Weitere Grenzen in Zusammenhang mit »Fees« – Side-Deals mit dem Management? – Zwischenergebnis6. Position der SchlüsselgläubigerBerücksichtigung einer möglichen Subordination – Stimmverbot – Treuepflichtverletzung der Schlüsselgläubiger als Grund für die Versagung der Planbestätigung – Zwischenergebnis7. Thesenförmige Zusammenfassung und ErgebnisLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Im Chapter 11-Verfahren und im Scheme-of-Arrangement-Verfahren werden immer häufiger sog. Restructuring Support Agreements (RSA) eingesetzt, um ein anstehendes gerichtliches Restrukturierungsverfahren vorzubereiten. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit diese internationale Praxis auch bei der Vorbereitung eines StaRUG-Verfahrens zulässig ist. Es wird geprüft, welche Grenzen das Aktienrecht und das StaRUG für die Vertragsfreiheit der Parteien aufstellt und welchen Schutz übergangene Parteien durch das Gesetz erfahren.


1. Einleitung
Hinführung zum Thema - Fragestellung - Struktur der mittels RSA organisierten Restrukturierung - Gang der Darstellung - Methodisches Vorgehen

2. Grundlagen
Beispiele für den Einsatz von RSA - Entwicklungslinien in Deutschland - Der Inhalt von RSA - Einordnung von RSA - Vor- und Nachteile von RSA

3. RSA im historischen, ökonomischen und konzeptionellen Kontext:
Historische, rechtsvergleichende Betrachtung - Ökonomische Einordnung - RSA im Lichte verschiedener Insolvenzrechts-Theorien

4. RSA im Konflikt zur Verfahrens- und Kompetenzordnung des AktG und des StaRUG
RSA im Konflikt mit den Vorgaben des Aktienrechts - RSA als Mittel gegen den Forderungshandel - RSA im Konflikt mit dem StaRUG-Verfahren - RSA im Konflikt mit bestehenden Finanzierungsverträgen?

5. RSA im Konflikt mit Verteilungsregeln, Sondervorteilen und Begünstigungen
Gleichbehandlungsgrundsatz - Absolute Vorrangregel - Verbot von Sondervorteilen nach 10 Abs. 3 StaRUG - Unlautere Herbeiführung der Planannahme (Begünstigung und Stimmenkauf) - Weitere Grenzen in Zusammenhang mit »Fees« - Side-Deals mit dem Management? - Zwischenergebnis

6. Position der Schlüsselgläubiger
Berücksichtigung einer möglichen Subordination - Stimmverbot - Treuepflichtverletzung der Schlüsselgläubiger als Grund für die Versagung der Planbestätigung - Zwischenergebnis

7. Thesenförmige Zusammenfassung und Ergebnis

Literatur- und Sachwortverzeichnis
Dissertationsschrift
2011-2016 University of Mannheim; student assistant at the chair for Private Law, Bank- and Capital Market Law and Insolvency Law (Prof. Dr. Georg Bitter); 2016-2017 LL.M. at the University of Cambridge (UK); 2018-2020 legal clerkship at the Oberlandesgericht Karlsruhe; 2020-2022 research assistant at the Institute for Foreign and International Private Law, Department II, University of Freiburg, Director: Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Chicago).

Inhaltsverzeichnis



1. Einleitung Hinführung zum Thema ¿ Fragestellung ¿ Struktur der mittels RSA organisierten Restrukturierung ¿ Gang der Darstellung ¿ Methodisches Vorgehen 2. Grundlagen Beispiele für den Einsatz von RSA ¿ Entwicklungslinien in Deutschland ¿ Der Inhalt von RSA ¿ Einordnung von RSA ¿ Vor- und Nachteile von RSA 3. RSA im historischen, ökonomischen und konzeptionellen Kontext: Historische, rechtsvergleichende Betrachtung ¿ Ökonomische Einordnung ¿ RSA im Lichte verschiedener Insolvenzrechts-Theorien 4. RSA im Konflikt zur Verfahrens- und Kompetenzordnung des AktG und des StaRUG RSA im Konflikt mit den Vorgaben des Aktienrechts ¿ RSA als Mittel gegen den Forderungshandel ¿ RSA im Konflikt mit dem StaRUG-Verfahren ¿ RSA im Konflikt mit bestehenden Finanzierungsverträgen? 5. RSA im Konflikt mit Verteilungsregeln, Sondervorteilen und Begünstigungen Gleichbehandlungsgrundsatz ¿ Absolute Vorrangregel ¿ Verbot von Sondervorteilen nach § 10 Abs. 3 StaRUG ¿ Unlautere Herbeiführung der Planannahme (Begünstigung und Stimmenkauf) ¿ Weitere Grenzen in Zusammenhang mit »Fees« ¿ Side-Deals mit dem Management? ¿ Zwischenergebnis 6. Position der Schlüsselgläubiger Berücksichtigung einer möglichen Subordination ¿ Stimmverbot ¿ Treuepflichtverletzung der Schlüsselgläubiger als Grund für die Versagung der Planbestätigung ¿ Zwischenergebnis 7. Thesenförmige Zusammenfassung und Ergebnis Literatur- und Sachwortverzeichnis



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