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Die Formbedürftigkeit von Vollmachten bei formgebundenen Geschäften.
Dissertationsschrift
Susanne Kandler

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Produktbeschreibung

Im täglichen Leben des einzelnen, erst recht jedoch im Zeitalter der Spezialisierung und der Arbeitsteilung ist es ein typisches Phänomen, daß sich der Geschäftsherr zum Abschluß eines Geschäfts eines Stellvertreters bedient, der sich um die Einzelheiten des Geschäfts kümmert und schließlich im Namen des Geschäftsherrn das Geschäft abschließt. Im Falle der generellen Formfreiheit der Vollmacht, wie sie § 167 Abs. 2 BGB anordnet, führt dies jedoch dazu, daß bei formgebundenen Geschäften die Schutzfunktion der jeweiligen Formvorschrift wie z. B. die Warnfunktion oder der Übereilungsschutz vor bestimmten risikoreichen Geschäften allein den Vertreter trifft, nicht aber den vom Geschäft eigentlich betroffenen Geschäftsherrn.Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht deshalb die Vorschrift des § 167 Absatz 2 BGB und die Frage, ob diese Vorschrift, die die generelle Formfreiheit der Vollmacht regelt, ausnahmslos gilt oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschränkung der Norm erfolgen kann und muß. Hierbei wurden die Lösungsansätze, die in der Literatur und Rechtsprechung bislang diskutiert werden, untersucht, und es wurde schließlich der Versuch gemacht, eine allgemein gültige, von Einzelfällen losgelöste Antwort auf diese Frage zu finden. Das Ergebnis wurde dann wiederum anhand der Einzelfälle auf seine Praktikabilität überprüft.
Inhaltsübersicht: Einleitung: Problemstellung - Gang der Untersuchung - 1. Bisherige Lösungsansätze zum Problem der Formbedürftigkeit von Vollmachten bei formgebundenen Geschäften: Die Entscheidung RGZ 50, S. 163 ff. - Die Vollmachtserteilung als Scheingeschäft bzw. Gesetzesumgehung - Die Formpflicht des Innenverhältnisses - Die Botenschaft - Der lex specialis Ansatz - Der Vorvertrag - Die teleologische Reduktion - Ergebnis - 2. Die teleologische Reduktion des § 167 Absatz 2 BGB: Allgemein - Auslegung - Gesetzesberichtigende Rechtsfortbildung - Ergebnis - 3. Sonderfall der Prokura und der Handlungsvollmacht: Prokura - Handlungsvollmacht - Ergebnis - 4. Die Erfüllung der Schutzfunktion der gesetzlichen Formvorschrift: Erreichung der Schutzfunktion durch den Formzwang der Vollmacht selbst - Formbedürftigkeit von Vollmacht und Innenverhältnis - Zusammenfassung - 5. Die einzelnen Formvorschriften: Grundstücksgeschäfte - Schenkung, § 518 Absatz 1 Satz 1 BGB - Verbraucherdarlehensvertrag, § 492 Absatz 1 und 4 BGB (§ 4 VerbrKrG) - Haustürwiderrufsgesetz - Fernabsatzgesetz bzw. §§ 312b ff. BGB n.F. - Bürgschaft - Wechsel und Scheck - Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen - Ergebnis - Schluß: Zusammenfassung - Ausblick - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Im täglichen Leben des einzelnen, erst recht jedoch im Zeitalter der Spezialisierung und der Arbeitsteilung ist es ein typisches Phänomen, daß sich der Geschäftsherr zum Abschluß eines Geschäfts eines Stellvertreters bedient, der sich um die Einzelheiten des Geschäfts kümmert und schließlich im Namen des Geschäftsherrn das Geschäft abschließt. Im Falle der generellen Formfreiheit der Vollmacht, wie sie 167 Abs. 2 BGB anordnet, führt dies jedoch dazu, daß bei formgebundenen Geschäften die Schutzfunktion der jeweiligen Formvorschrift wie z. B. die Warnfunktion oder der Übereilungsschutz vor bestimmten risikoreichen Geschäften allein den Vertreter trifft, nicht aber den vom Geschäft eigentlich betroffenen Geschäftsherrn.

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht deshalb die Vorschrift des 167 Absatz 2 BGB und die Frage, ob diese Vorschrift, die die generelle Formfreiheit der Vollmacht regelt, ausnahmslos gilt oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschränkung der Norm erfolgen kann und muß. Hierbei wurden die Lösungsansätze, die in der Literatur und Rechtsprechung bislang diskutiert werden, untersucht, und es wurde schließlich der Versuch gemacht, eine allgemein gültige, von Einzelfällen losgelöste Antwort auf diese Frage zu finden. Das Ergebnis wurde dann wiederum anhand der Einzelfälle auf seine Praktikabilität überprüft.
Inhaltsübersicht: Einleitung: Problemstellung - Gang der Untersuchung - 1. Bisherige Lösungsansätze zum Problem der Formbedürftigkeit von Vollmachten bei formgebundenen Geschäften: Die Entscheidung RGZ 50, S. 163 ff. - Die Vollmachtserteilung als Scheingeschäft bzw. Gesetzesumgehung - Die Formpflicht des Innenverhältnisses - Die Botenschaft - Der lex specialis Ansatz - Der Vorvertrag - Die teleologische Reduktion - Ergebnis - 2. Die teleologische Reduktion des
167 Absatz 2 BGB: Allgemein - Auslegung - Gesetzesberichtigende Rechtsfortbildung - Ergebnis - 3. Sonderfall der Prokura und der Handlungsvollmacht: Prokura - Handlungsvollmacht - Ergebnis - 4. Die Erfüllung der Schutzfunktion der gesetzlichen Formvorschrift: Erreichung der Schutzfunktion durch den Formzwang der Vollmacht selbst - Formbedürftigkeit von Vollmacht und Innenverhältnis - Zusammenfassung - 5. Die einzelnen Formvorschriften: Grundstücksgeschäfte - Schenkung,
518 Absatz 1 Satz 1 BGB - Verbraucherdarlehensvertrag,
492 Absatz 1 und 4 BGB (
4 VerbrKrG) - Haustürwiderrufsgesetz - Fernabsatzgesetz bzw.

312b ff. BGB n.F. - Bürgschaft - Wechsel und Scheck - Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen - Ergebnis - Schluß: Zusammenfassung - Ausblick - Literatur- und Sachwortverzeichnis
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