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Ordnungswidrigkeitenrecht
Tatort, Bußgeldverfahren, Falsche Namensangabe, Ordnungswidrigkeit, Zeuge, Durchsuchung, Verkehrsordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeitengesetz, Ruhestörung, Delikt, Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans, Verwarnung

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Produktbeschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 111. Nicht dargestellt. Kapitel: Tatort, Bußgeldverfahren, Falsche Namensangabe, Ordnungswidrigkeit, Zeuge, Durchsuchung, Verkehrsordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeitengesetz, Ruhestörung, Delikt, Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans, Verwarnung, Sittengesetz, EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, Kavaliersdelikt, Übertretung, Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz, Verwarnungsgeld, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ermittlungsverfahren, Verwaltungsstrafe, Unnützes Hin- und Herfahren, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Erzwingungshaft, Belästigung der Allgemeinheit, Bußgeldbescheid, Personalie, Verkehrsverstoß, Zentrale Bußgeldstelle. Auszug: Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Das Bußgeldverfahren gliedert sich grob in drei Abschnitte. Mit Bußgeldverfahren (auch Bußgeldverfahrensrecht genannt) verfolgen Verstöße gegen unterschiedliche Gesetze. Bußgeldverfahren sind zum Beispiel möglich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, dem Jugendschutzgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, im Pass,- Ausweis- und Meldewesen, Ausländerrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Post,- Fernmelde- und Verkehrswesen, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht. Für das Bußgeldverfahren gelten mit wenigen Ausnahmen die Vorschriften allgemeiner Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Vorschriften der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes. Ein Bußgeldverfahren kann neben einem Bußgeld zwischen 5 Euro und einigen Millionen Euro noch zusätzliche Sanktionen beinhalten. So sind im Straßenverkehrsrecht ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich. In anderen Gesetzen ist die Einziehung von Gegenständen, auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht vorgesehen. Weiterhin ist die Einziehung von Gegenständen, die zu ihrer (der Ordnungswidrigkeit) Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind möglich. Die Person, gegen die sich ein Bußgeldverfahren richtet, wird als Betroffener bezeichnet, gegen Kinder sind Bußgeldverfahren unzulässig. Die sachlich und örtlich zuständige Verwaltungsbehörde ermittelt gemäß
53 64 OWiG (analog zum Ermittlungsverfahren der StA der
158 -

Klappentext



Quelle: Wikipedia. Seiten: 111. Nicht dargestellt. Kapitel: Tatort, Bußgeldverfahren, Falsche Namensangabe, Ordnungswidrigkeit, Zeuge, Durchsuchung, Verkehrsordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeitengesetz, Ruhestörung, Delikt, Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans, Verwarnung, Sittengesetz, EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, Kavaliersdelikt, Übertretung, Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz, Verwarnungsgeld, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ermittlungsverfahren, Verwaltungsstrafe, Unnützes Hin- und Herfahren, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Erzwingungshaft, Belästigung der Allgemeinheit, Bußgeldbescheid, Personalie, Verkehrsverstoß, Zentrale Bußgeldstelle. Auszug: Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Das Bußgeldverfahren gliedert sich grob in drei Abschnitte. Mit Bußgeldverfahren (auch Bußgeldverfahrensrecht genannt) verfolgen Verstöße gegen unterschiedliche Gesetze. Bußgeldverfahren sind zum Beispiel möglich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, dem Jugendschutzgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, im Pass,- Ausweis- und Meldewesen, Ausländerrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Post,- Fernmelde- und Verkehrswesen, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht. Für das Bußgeldverfahren gelten mit wenigen Ausnahmen die Vorschriften allgemeiner Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Vorschriften der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes. Ein Bußgeldverfahren kann neben einem Bußgeld zwischen 5 Euro und einigen Millionen Euro noch zusätzliche Sanktionen beinhalten. So sind im Straßenverkehrsrecht ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich. In anderen Gesetzen ist die Einziehung von "Gegenständen, auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht" vorgesehen. Weiterhin ist die Einziehung von Gegenständen, "die zu ihrer (der Ordnungswidrigkeit) Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind" möglich. Die Person, gegen die sich ein Bußgeldverfahren richtet, wird als Betroffener bezeichnet, gegen Kinder sind Bußgeldverfahren unzulässig. Die sachlich und örtlich zuständige Verwaltungsbehörde ermittelt gemäß §§ 53-64 OWiG (analog zum Ermittlungsverfahren der StA der §§ 158 -



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