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GER-HISTORISCHE LEGISLATIVE (D
Parlamentarischer Rat, Weimarer Nationalversammlung, Reichstag, Liste der Mitglieder des Thüringer Landtags 1. Wahlperiode, Ostfriesische Landschaft, Landstände der Landgrafschaft Hessen, Vorläufige Volksvertretung für Württemberg-Baden

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Produktbeschreibung

Klappentext



Quelle: Wikipedia. Seiten: 46. Kapitel: Parlamentarischer Rat, Weimarer Nationalversammlung, Reichstag, Liste der Mitglieder des Thüringer Landtags 1. Wahlperiode, Ostfriesische Landschaft, Landstände der Landgrafschaft Hessen, Vorläufige Volksvertretung für Württemberg-Baden, Liste der Mitglieder des Thüringer Landtags 2. Wahlperiode, Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, Beratende Landesversammlung, Liste der Mitglieder des ersten Landtages von Württemberg-Baden, Beratende Landesversammlung des Landes Baden, Preußische Landesversammlung, Ernannter Landtag, Beratende Landesversammlung des Landes Württemberg-Hohenzollern, Verfassunggebende Landesversammlung Württemberg-Baden, Ernannte Hamburgische Bürgerschaft, Ernannter Oldenburgischer Landtag, Bundestag, Liste der Mitglieder des zweiten Landtages von Württemberg-Baden, Reichstag zu Besançon, Ernannter Braunschweigischer Landtag, Liste der Mitglieder der Beratenden Landesversammlung, Beratende Versammlung, Beratender Landesausschuss, Verfassungberatende Landesversammlung, Ernannte Bremische Bürgerschaft, Zentralrat der Deutschen Sozialistischen Republik. Auszug: Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der Nationalversammlung von 1919. "Offizielle Postkarte" der Nationalversammlung, Poststempel vom 1. Juli 1919 in Weimar Im Zuge der Novemberrevolution 1918 war sowohl von Seiten des eigenmächtig die Abdankung von Kaiser Wilhelm II. verkündenden Reichskanzlers Prinz Max von Baden als auch aus den Reihen der Sozialdemokraten die Forderung nach möglichst rascher Einrichtung einer Nationalversammlung, die über die zukünftige Staatsform des Deutschen Reiches entscheiden sollte, erhoben worden. Der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung, beschloss dies am 30. November 1918 und setzte die Wahl für den 19. Januar 1919 fest - wahlberechtigt waren nach der Verordnung alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben, womit zum ersten Mal auch Frauen reichsweit Wahlrecht hatten. Auch der Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte (Reichsrätekongress) stimmte am 19. Dezember diesem Regierungsbeschluss mit deutlicher Mehrheit zu, womit eine - ebenfalls mögliche - Entwicklung hin zu einer Räterepublik endgültig gestoppt war. Wegen der revolutionären Nachwirren in Berlin war man sich darüber einig, dass die Nationalversammlung zunächst andernorts tagen sollte. Die Entscheidung über den Tagungsort bereiteten der Reichstagsdirektor und ein Geheimrat vor, indem sie im Januar 1919 vier mögliche Orte - Bayreuth, Nürnberg, das Volkshaus Jena und das Hoftheater Weimar - sondierten. Zuvor hatten sich mehrere weitere Orte ins Gespräch gebracht. Die Wahl fiel am 14. Januar 1919 auf Weimar. Tafel am Deutschen Nationaltheater in WeimarNach den Wahlen vom 19. Januar trat die Nationalversammlung am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen, um den revolutionären Nachwirren in Berlin zu entgehen. Sie wählte den SPD-Polit



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