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MiCAR
Verordnung über Märkte für Kryptowerte

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MiCAR

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    andreas.skasa@beck.de
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Moluna-Artikelnummer
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Produktbeschreibung

Zum WerkDer 29. Juni 2023 ist ein historischer Moment für die Regulierung von Bitcoin, Stablecoins und anderen Kryptowerten, denn zu diesem Datum ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) in Kraft getreten. Ab 30. Dezember 2024 werden alle Regeln anwendbar sein.Die MiCAR schafft das weltweit erste umfassende Regelungskorsett für das Recht der DLT-basierten Werteinheiten (Kryptowerte). Geregelt werden nicht nur die Emission von Kryptowerten, sondern auch die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen mitsamt der Zulassung entsprechender Dienstleister, sowie der Marktmissbrauch im Kryptowerte-Handel.Die Materie gilt als besonders anspruchsvoll, da sie die aufsichtsrechtliche Komplexität des EU-Finanzmarktrechts mit der Anwendung einer neuen Technologie verbindet. Dennoch wird man in der Beratung zum Bank- und Kapitalmarktrecht um das "Kryptorecht" in Zukunft nicht herumkommen.Das Werk berücksichtigt auch die Einbettung der MiCAR in das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).Vorteile auf einen Blick
  • umfassender Überblick zu einem neuen Rechtsbereich
  • das breit aufgestellte Autorenteam (Wissenschaft/Behörden/Anwaltschaft) garantiert inhaltliche Tiefe bei hohem Praxisbezug
ZielgruppeFür Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Fintechs, Wertpapierfirmen/Kryptowerte-Dienstleister, Verbände, Gerichte, Behörden (insb. Finanzaufsicht) und Hochschulen.
Zum WerkDer 29. Juni 2023 ist ein historischer Moment für die Regulierung von Bitcoin, Stablecoins und anderen Kryptowerten, denn zu diesem Datum ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) in Kraft getreten.Diese schafft das weltweit erste umfassende Regelungskorsett für das Recht der DLT-basierten Werteinheiten (Kryptowerte). Geregelt werden nicht nur die Emission von Kryptowerten, sondern auch die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen mitsamt der Zulassung entsprechender Dienstleister, sowie den Marktmissbrauch im Kryptowerte-Handel.Die Materie gilt als besonders anspruchsvoll, da sie die aufsichtsrechtliche Komplexität des EU-Finanzmarktrechts mit der Anwendung einer neuen Technologie verbindet. Dennoch wird man in der Beratung zum Bank- und Kapitalmarktrecht um das "Kryptorecht" in Zukunft nicht herumkommen.Vorteile auf einen Blick
  • umfassender Überblick zu einem neuen Rechtsbereich
  • das breit aufgestellte Autorenteam (Wissenschaft/Behörden/Anwaltschaft) garantiert inhaltliche Tiefe bei hohem Praxisbezug
ZielgruppeFür Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Fintechs, Wertpapierfirmen/Kryptowerte-Dienstleister, Verbände, Gerichte, Behörden (insb. Finanzaufsicht) und Hochschulen.

Klappentext



Zum Werk
Der 29. Juni 2023 ist ein historischer Moment für die Regulierung von Bitcoin, Stablecoins und anderen Kryptowerten, denn zu diesem Datum ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) in Kraft getreten.
Diese schafft das weltweit erste umfassende Regelungskorsett für das Recht der DLT-basierten Werteinheiten (Kryptowerte). Geregelt werden nicht nur die Emission von Kryptowerten, sondern auch die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen mitsamt der Zulassung entsprechender Dienstleister, sowie den Marktmissbrauch im Kryptowerte-Handel.
Die Materie gilt als besonders anspruchsvoll, da sie die aufsichtsrechtliche Komplexität des EU-Finanzmarktrechts mit der Anwendung einer neuen Technologie verbindet. Dennoch wird man in der Beratung zum Bank- und Kapitalmarktrecht um das "Kryptorecht" in Zukunft nicht herumkommen.
Vorteile auf einen Blick

  • umfassender Überblick zu einem neuen Rechtsbereich
  • das breit aufgestellte Autorenteam (Wissenschaft/Behörden/Anwaltschaft) garantiert inhaltliche Tiefe bei hohem Praxisbezug

Zielgruppe
Für Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Fintechs, Wertpapierfirmen/Kryptowerte-Dienstleister, Verbände, Gerichte, Behörden (insb. Finanzaufsicht) und Hochschulen.



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