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Der Arbeitskampf als Gegenstand des Rechts der Europäischen Union
Wagner, Christian

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Produktbeschreibung

Das Recht der Europäischen Union beeinflusst die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen. Doch in welchen Konstellationen bestehen Berührungspunkte mit dem Unionsrecht? Welchen Grenzen unterliegt die unmittelbare Gestaltung durch das Unionsrecht und wie wirkt es mittelbar? Dieses Werk erörtert, welchen Einfluss das Unionsrecht hat. nArt. 153 Abs. 5 AEUV schließt eigentlich eine europäische Gesetzgebung für den Arbeitskampf aus. Insbesondere für die Grundfreiheiten sowie die unionsrechtlichen Bestimmungen zu Vereinbarungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter stellt sich jedoch die Frage, inwieweit Arbeitskämpfe ihrem Regime unterliegen und damit das nationale Arbeitsrechtkampfrecht verdrängen.
Das Recht der Europäischen Union beeinflusst die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen. Doch in welchen Konstellationen bestehen Berührungspunkte mit dem Unionsrecht? Welchen Grenzen unterliegt die unmittelbare Gestaltung durch das Unionsrecht und wie wirkt es mittelbar? Dieses Werk erörtert, welchen Einfluss das Unionsrecht hat.nArt. 153 Abs. 5 AEUV schließt eigentlich eine europäische Gesetzgebung für den Arbeitskampf aus. Insbesondere für die Grundfreiheiten sowie die unionsrechtlichen Bestimmungen zu Vereinbarungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter stellt sich jedoch die Frage, inwieweit Arbeitskämpfe ihrem Regime unterliegen und damit das nationale Arbeitskampfrecht verdrängen.

Klappentext

Das Recht der Europäischen Union beeinflusst die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen. Doch in welchen Konstellationen bestehen Berührungspunkte mit dem Unionsrecht? Welchen Grenzen unterliegt die unmittelbare Gestaltung durch das Unionsrecht und wie wirkt es mittelbar? Dieses Werk erörtert, welchen Einfluss das Unionsrecht hat.nArt. 153 Abs. 5 AEUV schließt eigentlich eine europäische Gesetzgebung für den Arbeitskampf aus. Insbesondere für die Grundfreiheiten sowie die unionsrechtlichen Bestimmungen zu Vereinbarungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter stellt sich jedoch die Frage, inwieweit Arbeitskämpfe ihrem Regime unterliegen und damit das nationale Arbeitskampfrecht verdrängen.



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