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Die Zumutbarkeit als Begrenzung strafrechtlicher Pflichten
Habil.-Schr. Univ. Göttingen 2005
Momsen, Carsten

109,00 €

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Produktbeschreibung

Die Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ist ein entscheidender Prüfstein für die Anwendung des Strafrechts. Soll die Autofahrerin bestraft werden, welche einem Unfallopfer nachts auf einer einsamen Landstraße nicht die mögliche und notwendige Hilfe leistet, aus Angst, selbst überfallen zu werden? Sollen, wie im berühmten "Mignonette" - Fall, die Schiffbrüchigen in ihrem Rettungsboot ohne Nahrungsmittel als Mörder bestraft werden, welche einen der ihren nach einer von allen Bootsinsassen mitgetragenen Losauswahl töten und verzehren, da sie nur so überleben können? Ob und in welchen Konstellationen das Strafrecht hier zu einer Verurteilung kommt, hängt ganz entscheidend davon ab, wie das Verhältnis von Bürgern und Staat strukturiert ist und wie auf dieser Grundlage der Begriff der strafrechtlichen "Schuld" als Voraussetzung jeder Strafe verstanden wird. Ausgehend von einer vertragstheoretischen Argumentation bildet sich ein zweckrationaler Schuldbegriff heraus: Für den Einzelnen ist es unzumutbar, sein eigenes Leben sicher aufgeben zu müssen. Es wäre unvernünftig, sich einer Rechtsordnung zu unterwerfen, die dies fordern würde. Der staatliche Verhaltensbefehl und damit die strafrechtliche Pflicht enden an diesem Punkt.

Klappentext



Die Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ist ein entscheidender Prüfstein für die Anwendung des Strafrechts. Soll die Autofahrerin bestraft werden, welche einem Unfallopfer nachts auf einer einsamen Landstraße nicht die mögliche und notwendige Hilfe leistet, aus Angst, selbst überfallen zu werden? Sollen, wie im berühmten »Mignonette« - Fall, die Schiffbrüchigen in ihrem Rettungsboot ohne Nahrungsmittel als Mörder bestraft werden, welche einen der ihren nach einer von allen Bootsinsassen mitgetragenen Losauswahl töten und verzehren, da sie nur so überleben können? Ob und in welchen Konstellationen das Strafrecht hier zu einer Verurteilung kommt, hängt ganz entscheidend davon ab, wie das Verhältnis von Bürgern und Staat strukturiert ist und wie auf dieser Grundlage der Begriff der strafrechtlichen »Schuld« als Voraussetzung jeder Strafe verstanden wird. Ausgehend von einer vertragstheoretischen Argumentation bildet sich ein zweckrationaler Schuldbegriff heraus: Für den Einzelnen ist es unzumutbar, sein eigenes Leben sicher aufgeben zu müssen. Es wäre unvernünftig, sich einer Rechtsordnung zu unterwerfen, die dies fordern würde. Der staatliche Verhaltensbefehl und damit die strafrechtliche Pflicht enden an diesem Punkt.



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