Dr. Iris Oldenburger ist wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen der Universität Mannheim.
Iris Oldenburger präsentiert eine umfassende Analyse der Bilanzierung von Pensionsgeschäften im internationalen Vergleich und zeigt, dass sich § 340b HGB, SFAS 125 und IAS 39 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise einander annähern.|Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Marktes für Pensionsgeschäfte stellt sich die Frage, inwieweit die Rechnungslegung ihrer Aufgabe gerecht wird, derartige Geschäfte im Jahresabschluss ihrem wirtschaftlichen Gehalt entsprechend mit Hilfe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzubilden.
Iris Oldenburger präsentiert eine umfassende Analyse der Bilanzierung von Pensionsgeschäften im internationalen Vergleich und zeigt, dass § 340b HGB einen gegenüber SFAS 125 und IAS 39 formal anderen Ansatz wählt. Die handelsrechtliche Vorschrift löst das Zuordnungsproblem der Pensionsgegenstände aufgrund ihrer Verbindung zwischen der Bilanzierung von Pensionsgeschäften und der Erfüllung der Definition dieser Geschäfte durch eine alleinige Orientierung an der Rückübertragungsvereinbarung des Pensionsnehmers. Die Autorin verdeutlicht mittels einer Risiken-Chancen-Verteilung, dass das Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums als mögliche Ausprägung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in § 340b HGB lediglich implizit berücksichtigt wird, während in SFAS 125 und IAS 39 bei der Zuordnungsentscheidung eine unmittelbare Anknüpfung an das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt.
Die wirtschaftliche Betrachtungsweise - Die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Zurechnung von Pensionsgegenständen - Die Bilanzierung von Pensionsgeschäften nach HGB, US-GAAP und IAS - Die Behandlung von Pensionsgeschäften in der Bankenaufsicht
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Marktes für Pensionsgeschäfte stellt sich die Frage, inwieweit die Rechnungslegung ihrer Aufgabe gerecht wird, derartige Geschäfte im Jahresabschluss ihrem wirtschaftlichen Gehalt entsprechend mit Hilfe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzubilden.
Iris Oldenburger präsentiert eine umfassende Analyse der Bilanzierung von Pensionsgeschäften im internationalen Vergleich und zeigt, dass
340b HGB einen gegenüber SFAS 125 und IAS 39 formal anderen Ansatz wählt. Die handelsrechtliche Vorschrift löst das Zuordnungsproblem der Pensionsgegenstände aufgrund ihrer Verbindung zwischen der Bilanzierung von Pensionsgeschäften und der Erfüllung der Definition dieser Geschäfte durch eine alleinige Orientierung an der Rückübertragungsvereinbarung des Pensionsnehmers. Die Autorin verdeutlicht mittels einer Risiken-Chancen-Verteilung, dass das Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums als mögliche Ausprägung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in
340b HGB lediglich implizit berücksichtigt wird, während in SFAS 125 und IAS 39 bei der Zuordnungsentscheidung eine unmittelbare Anknüpfung an das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt.
Problemstellung.- 1 Bedeutung der Internationalen Rechnungslegung.- 2 Wirtschaftliche Betrachtungsweise als Konvergenzkriterium.- 3 Pensionsgeschäfte.- 1: Die wirtschaftliche Betrachtungsweise.- 1 Wirtschaftliche versus formalrechtliche Betrachtungsweise.- 2 Wirtschaftliche Betrachtungsweise und substance over form versus kaufmännische Betrachtungsweise.- 3 Das Verhältnis der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und der substance over form zur Betriebswirtschaftslehre.- 2: Die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Zurechnung von Pensionsgegenständen.- 4 Pensionsgeschäfte und der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums.- 3: Die Bilanzierung von Pensionsgeschäften nach HGB, US-GAAP und IAS.- 5 Die Bilanzierung von Pensionsgeschäften nach HGB.- 6 Die Bilanzierung von Pensionsgeschäften nach US-GAAP.- 7 Die Bilanzierung von Pensionsgeschäften nach IAS.- 8 Vergleich der Regelungen des
340b HGB, SFAS 125 und IAS 39.- 4: Die Behandlung von Pensionsgeschäften in der Bankenaufsicht.- 9 Bankenaufsichtsrechtliche Regelungen für Pensionsgeschäfte und repurchase agreements.- Thesenförmige Zusammenfassung.- Verzeichnis der Rechtsquellen.- Verzeichnis der Finanz- und Geschäftsberichte.
Über den Autor
Dr. Iris Oldenburger ist wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen der Universität Mannheim.
Inhaltsverzeichnis
Die wirtschaftliche Betrachtungsweise - Die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Zurechnung von Pensionsgegenständen - Die Bilanzierung von Pensionsgeschäften nach HGB, US-GAAP und IAS - Die Behandlung von Pensionsgeschäften in der Bankenaufsicht
Klappentext
Iris Oldenburger präsentiert eine umfassende Analyse der Bilanzierung von Pensionsgeschäften im internationalen Vergleich und zeigt, dass sich § 340b HGB, SFAS 125 und IAS 39 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise einander annähern.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Marktes für Pensionsgeschäfte stellt sich die Frage, inwieweit die Rechnungslegung ihrer Aufgabe gerecht wird, derartige Geschäfte im Jahresabschluss ihrem wirtschaftlichen Gehalt entsprechend mit Hilfe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzubilden.
Iris Oldenburger präsentiert eine umfassende Analyse der Bilanzierung von Pensionsgeschäften im internationalen Vergleich und zeigt, dass § 340b HGB einen gegenüber SFAS 125 und IAS 39 formal anderen Ansatz wählt. Die handelsrechtliche Vorschrift löst das Zuordnungsproblem der Pensionsgegenstände aufgrund ihrer Verbindung zwischen der Bilanzierung von Pensionsgeschäften und der Erfüllung der Definition dieser Geschäfte durch eine alleinige Orientierung an der Rückübertragungsvereinbarung des Pensionsnehmers. Die Autorin verdeutlicht mittels einer Risiken-Chancen-Verteilung, dass das Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums als mögliche Ausprägung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in § 340b HGB lediglich implizit berücksichtigt wird, während in SFAS 125 und IAS 39 bei der Zuordnungsentscheidung eine unmittelbare Anknüpfung an das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt.