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Bildungspolitik in Deutschland 1945–1990
Ein historisch-vergleichender Quellenband
Anweiler, Oskar & Fuchs, Hans-Jürgen & Dorner, Martina

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Bildungspolitik in Deutschland 1945–1990

Produktbeschreibung

sonderpädagogischer Maßnahmen durch Beratungsstellen oder Schulen entscheiden unter Beachtung fachmedizinischer und psychologischer Gutachten Sonderpädago­ gen. Über die Aufnahme in Kliniken, Krankenhäuser, Heilstätten oder Sanatorien mit Sonderschulen oder Sonderschulklassen entscheiden Fachärzte. [ ... ] (7) Die allgemeine Schulpflicht für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte Kinder besteht entsprechend den [ ... ] - Schulpflichtbestimmungen - vom beginnen­ den 7. Lebensjahr an und gilt als erfüllt, wenn die dort genannten Bedingungen er­ reicht sind. (8) Geschädigte Vorschulkinder können vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht in Vorschulteilen aufgenommen werden. [ ... ] Quelle: GB11969, Teil II, S. 36-40. 2.3.2 Empfehlung zur Ordnung des Sonderschulwesens Aus dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 1. Allgemeine Richtlinien 1.1 Aufgabe der Sonderschulen Die Sonderschulen sollen das Recht des behinderten Menschen auf eine seiner Be­ gabung und Eigenart entsprechenden Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie sind Stätten der Habilitation und Rehabilitation in Familie, Wirtschaft und Gesell­ schaft. Eine der individuellen Eigenart der Schüler gemäße Bildung soll sie zu sozialer und beruflicher Eingliederung führen und ihnen zu einem erfüllten Leben verhelfen. In die Sonderschule werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die infolge einer Schädigung in ihrer Entwicklung und in ihrem Lernen so beeinträchtigt sind, daß sie in den allgemeinen Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Besondere Aufgabe der Sonderschulen ist es, den Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu helfen, Vertrauen zu sich und ihren Leistungsmöglichkeiten zu gewin­ nen.

I. Darstellung.- 1. Aufgabe und Gliederung des Quellenbandes.- 2. Grundzüge der Bildungspolitik und der Entwicklung des Bildungswesens von 1945 bis 1990 unter vergleichendem Aspekt.- 2.1 Das Kräftefeld der Bildungspolitik.- 2.2 Grundzüge der Entwicklung im Vergleich.- 2.3 Fazit und Ausblick.- 3. Zeittafel.- II. Dokumente.- 1. Politik, Gesellschaft und Bildungswesen.- 1.0 Erläuterung.- 1.1 Die Bildungspolitik der Besatzungsmächte in Deutschland.- 1.2 Föderalismus und Zentralismus im Bildungswesen.- 1.3 Weltanschaulicher Pluralismus — ideologischer Monismus.- 1.4 Individualrechte und soziale Rechte auf Bildung (Chancengleichheit).- 1.5 Öffentliches und privates Schulwesen.- 1.6 Probleme der Bildungsplanung.- 2. Strukturprobleme des Bildungswesens.- 2.0 Erläuterung.- 2.1 Überlieferte Gliederungen und neue Formen (vertikales Schulsystem — Einheitsschule — Gesamtschule).- 2.2 Erweiterte Oberschule — gymnasiale Oberstufe — Hochschulzugang.- 2.3 Sonderschulwesen/Integration Behinderter.- 2.4 Hochschulwesen und Lehrerausbildung.- 2.5 Die innere Verfassung der Bildungsinstitutionen.- 3. Bildungsinhalte und Lernprozesse.- 3.0 Erläuterung.- 3.1 Vorschulerziehung und frühes Lernen.- 3.2 Didaktische Struktur des Unterrichts — Begabungsförderung.- 3.3 Bildungskonzepte, Lehrplan- und Studienreformen.- 3.4 Weiterbildung.- 4. Bildung und Arbeitswelt.- 4.0 Erläuterung.- 4.1 Polytechnischer Unterricht — Arbeitslehre.- 4.2 Betriebliche und schulische Berufsbildung.- 4.3 Informationstechnische Bildung.- 5. Erziehungsansprüche und Erziehungskonflikte.- 5.0 Erläuterung.- 5.1 Politische Bildung — staatsbürgerliche Erziehung.- 5.2 Staatlicher Erziehungsanspruch, Elternrecht, Kirchen und Schule.- 5.3 Schulerziehung und Jugendleben.- 5.4 Wehrerziehung — Friedenserziehung.- 6. Die »Wende« in der DDR und die bildungspolitische Entwicklung bis zur Einheit Deutschlands 1989–1990.- 6.0 Erläuterung.- 6.1 Stagnation und Wende in der DDR.- 6.2 Reformkonzepte und Maßnahmen zur Umgestaltung des Bildungswesens in der DDR.- 6.3 Der Weg zur deutschen Einheit.- III. Anhang.- 1. Schaubilder.- 2. Statistische Angaben.- 3. Abkürzungen.- 4. Auswahlbibliographie.- 5. Personen- und Sachregister.- 6. Herausgeber und Autoren.

sonderpädagogischer Maßnahmen durch Beratungsstellen oder Schulen entscheiden unter Beachtung fachmedizinischer und psychologischer Gutachten Sonderpädago gen. Über die Aufnahme in Kliniken, Krankenhäuser, Heilstätten oder Sanatorien mit Sonderschulen oder Sonderschulklassen entscheiden Fachärzte. [ ... ] (7) Die allgemeine Schulpflicht für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte Kinder besteht entsprechend den [ ... ] - Schulpflichtbestimmungen - vom beginnen den 7. Lebensjahr an und gilt als erfüllt, wenn die dort genannten Bedingungen er reicht sind. (8) Geschädigte Vorschulkinder können vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht in Vorschulteilen aufgenommen werden. [ ... ] Quelle: GB11969, Teil II, S. 36-40. 2.3.2 Empfehlung zur Ordnung des Sonderschulwesens Aus dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 1. Allgemeine Richtlinien 1.1 Aufgabe der Sonderschulen Die Sonderschulen sollen das Recht des behinderten Menschen auf eine seiner Be gabung und Eigenart entsprechenden Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie sind Stätten der Habilitation und Rehabilitation in Familie, Wirtschaft und Gesell schaft. Eine der individuellen Eigenart der Schüler gemäße Bildung soll sie zu sozialer und beruflicher Eingliederung führen und ihnen zu einem erfüllten Leben verhelfen. In die Sonderschule werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die infolge einer Schädigung in ihrer Entwicklung und in ihrem Lernen so beeinträchtigt sind, daß sie in den allgemeinen Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Besondere Aufgabe der Sonderschulen ist es, den Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu helfen, Vertrauen zu sich und ihren Leistungsmöglichkeiten zu gewin nen.
I. Darstellung.- 1. Aufgabe und Gliederung des Quellenbandes.- 2. Grundzüge der Bildungspolitik und der Entwicklung des Bildungswesens von 1945 bis 1990 unter vergleichendem Aspekt.- 2.1 Das Kräftefeld der Bildungspolitik.- 2.2 Grundzüge der Entwicklung im Vergleich.- 2.3 Fazit und Ausblick.- 3. Zeittafel.- II. Dokumente.- 1. Politik, Gesellschaft und Bildungswesen.- 1.0 Erläuterung.- 1.1 Die Bildungspolitik der Besatzungsmächte in Deutschland.- 1.2 Föderalismus und Zentralismus im Bildungswesen.- 1.3 Weltanschaulicher Pluralismus ideologischer Monismus.- 1.4 Individualrechte und soziale Rechte auf Bildung (Chancengleichheit).- 1.5 Öffentliches und privates Schulwesen.- 1.6 Probleme der Bildungsplanung.- 2. Strukturprobleme des Bildungswesens.- 2.0 Erläuterung.- 2.1 Überlieferte Gliederungen und neue Formen (vertikales Schulsystem Einheitsschule Gesamtschule).- 2.2 Erweiterte Oberschule gymnasiale Oberstufe Hochschulzugang.- 2.3 Sonderschulwesen/Integration Behinderter.- 2.4 Hochschulwesen und Lehrerausbildung.- 2.5 Die innere Verfassung der Bildungsinstitutionen.- 3. Bildungsinhalte und Lernprozesse.- 3.0 Erläuterung.- 3.1 Vorschulerziehung und frühes Lernen.- 3.2 Didaktische Struktur des Unterrichts Begabungsförderung.- 3.3 Bildungskonzepte, Lehrplan- und Studienreformen.- 3.4 Weiterbildung.- 4. Bildung und Arbeitswelt.- 4.0 Erläuterung.- 4.1 Polytechnischer Unterricht Arbeitslehre.- 4.2 Betriebliche und schulische Berufsbildung.- 4.3 Informationstechnische Bildung.- 5. Erziehungsansprüche und Erziehungskonflikte.- 5.0 Erläuterung.- 5.1 Politische Bildung staatsbürgerliche Erziehung.- 5.2 Staatlicher Erziehungsanspruch, Elternrecht, Kirchen und Schule.- 5.3 Schulerziehung und Jugendleben.- 5.4 Wehrerziehung Friedenserziehung.- 6. Die "Wende" in der DDR und die bildungspolitische Entwicklung bis zur Einheit Deutschlands 1989 1990.- 6.0 Erläuterung.- 6.1 Stagnation und Wende in der DDR.- 6.2 Reformkonzepte und Maßnahmen zur Umgestaltung des Bildungswesens in der DDR.- 6.3 Der Weg zur deutschen Einheit.- III. Anhang.- 1. Schaubilder.- 2. Statistische Angaben.- 3. Abkürzungen.- 4. Auswahlbibliographie.- 5. Personen- und Sachregister.- 6. Herausgeber und Autoren.

Inhaltsverzeichnis



I. Darstellung.- 1. Aufgabe und Gliederung des Quellenbandes.- 2. Grundzüge der Bildungspolitik und der Entwicklung des Bildungswesens von 1945 bis 1990 unter vergleichendem Aspekt.- 2.1 Das Kräftefeld der Bildungspolitik.- 2.2 Grundzüge der Entwicklung im Vergleich.- 2.3 Fazit und Ausblick.- 3. Zeittafel.- II. Dokumente.- 1. Politik, Gesellschaft und Bildungswesen.- 1.0 Erläuterung.- 1.1 Die Bildungspolitik der Besatzungsmächte in Deutschland.- 1.2 Föderalismus und Zentralismus im Bildungswesen.- 1.3 Weltanschaulicher Pluralismus ¿ ideologischer Monismus.- 1.4 Individualrechte und soziale Rechte auf Bildung (Chancengleichheit).- 1.5 Öffentliches und privates Schulwesen.- 1.6 Probleme der Bildungsplanung.- 2. Strukturprobleme des Bildungswesens.- 2.0 Erläuterung.- 2.1 Überlieferte Gliederungen und neue Formen (vertikales Schulsystem ¿ Einheitsschule ¿ Gesamtschule).- 2.2 Erweiterte Oberschule ¿ gymnasiale Oberstufe ¿ Hochschulzugang.- 2.3 Sonderschulwesen/Integration Behinderter.- 2.4 Hochschulwesen und Lehrerausbildung.- 2.5 Die innere Verfassung der Bildungsinstitutionen.- 3. Bildungsinhalte und Lernprozesse.- 3.0 Erläuterung.- 3.1 Vorschulerziehung und frühes Lernen.- 3.2 Didaktische Struktur des Unterrichts ¿ Begabungsförderung.- 3.3 Bildungskonzepte, Lehrplan- und Studienreformen.- 3.4 Weiterbildung.- 4. Bildung und Arbeitswelt.- 4.0 Erläuterung.- 4.1 Polytechnischer Unterricht ¿ Arbeitslehre.- 4.2 Betriebliche und schulische Berufsbildung.- 4.3 Informationstechnische Bildung.- 5. Erziehungsansprüche und Erziehungskonflikte.- 5.0 Erläuterung.- 5.1 Politische Bildung ¿ staatsbürgerliche Erziehung.- 5.2 Staatlicher Erziehungsanspruch, Elternrecht, Kirchen und Schule.- 5.3 Schulerziehung und Jugendleben.- 5.4 Wehrerziehung ¿ Friedenserziehung.- 6. Die »Wende« in der DDR und die bildungspolitische Entwicklung bis zur Einheit Deutschlands 1989¿1990.- 6.0 Erläuterung.- 6.1 Stagnation und Wende in der DDR.- 6.2 Reformkonzepte und Maßnahmen zur Umgestaltung des Bildungswesens in der DDR.- 6.3 Der Weg zur deutschen Einheit.- III. Anhang.- 1. Schaubilder.- 2. Statistische Angaben.- 3. Abkürzungen.- 4. Auswahlbibliographie.- 5. Personen- und Sachregister.- 6. Herausgeber und Autoren.


Klappentext



sonderpädagogischer Maßnahmen durch Beratungsstellen oder Schulen entscheiden unter Beachtung fachmedizinischer und psychologischer Gutachten Sonderpädago­ gen. Über die Aufnahme in Kliniken, Krankenhäuser, Heilstätten oder Sanatorien mit Sonderschulen oder Sonderschulklassen entscheiden Fachärzte. [ ... ] (7) Die allgemeine Schulpflicht für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte Kinder besteht entsprechend den [ ... ] - Schulpflichtbestimmungen - vom beginnen­ den 7. Lebensjahr an und gilt als erfüllt, wenn die dort genannten Bedingungen er­ reicht sind. (8) Geschädigte Vorschulkinder können vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht in Vorschulteilen aufgenommen werden. [ ... ] Quelle: GB11969, Teil II, S. 36-40. 2.3.2 Empfehlung zur Ordnung des Sonderschulwesens Aus dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 1. Allgemeine Richtlinien 1.1 Aufgabe der Sonderschulen Die Sonderschulen sollen das Recht des behinderten Menschen auf eine seiner Be­ gabung und Eigenart entsprechenden Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie sind Stätten der Habilitation und Rehabilitation in Familie, Wirtschaft und Gesell­ schaft. Eine der individuellen Eigenart der Schüler gemäße Bildung soll sie zu sozialer und beruflicher Eingliederung führen und ihnen zu einem erfüllten Leben verhelfen. In die Sonderschule werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die infolge einer Schädigung in ihrer Entwicklung und in ihrem Lernen so beeinträchtigt sind, daß sie in den allgemeinen Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Besondere Aufgabe der Sonderschulen ist es, den Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu helfen, Vertrauen zu sich und ihren Leistungsmöglichkeiten zu gewin­ nen.



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