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Hoheitsgewalt im Völkerrecht
Das 1267-Sanktionsregime der UN und seine rechtliche Fassung
Clemens A. Feinäugle

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Produktbeschreibung

Der neue öffentlich-rechtliche Ansatz empfiehlt sich auch für die rechtliche Fassung der Ausübung von Hoheitsgewalt in anderen Bereichen des Völkerrechts

Die Problematik der rechtsschutzlosen Listung als Terrorist durch die UN wird hier einer konkreten und umfassenden Lösung zugeführt

Konkreter Vorschlag der Formulierung von modifizierten Verfahrensrichtlinien der UN


Gegenstand der Arbeit ist die rechtliche Fassung der Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene. Durch diese Normsetzung können Individuen unmittelbar oder mittelbar betroffen sein. Um Akzeptanz zu finden, muss solche Hoheitsgewalt hinreichend legitimiert sein. Mithilfe eines öffentlich-rechtlichen Ansatzes wird am Beispiel des 1267-Sanktionsregimes der Vereinten Nationen das Prinzip der UN-Treue hergeleitet und Vorschläge zur Erhöhung seiner Akzeptanz erarbeitet. Der Ansatz empfiehlt sich auch für andere Bereiche des Völkerrechts.

Teil I. Das 1267-Sanktionsregime als Beispiel für die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene: Der öffentlich-rechtliche Forschungsansatz: A. Einleitung: Forschungsgegenstand und Gang der Untersuchung.- B. Funktionsweise und Individualwirkung des 1267-Sanktionsregimes.- C. Die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene: Ein Phänomen und seine rechtliche Fassung.- Teil II. Die Bindung des UN-Sicherheitsrats an Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit: D. Bindung des UN-Sicherheitsrats an die Menschenrechte – bisherige Ansätze.- E. Neuer Ansatz für die Bindung des UNSicherheitsrats an Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit: Die UN-Treue als Prinzip für die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene.- Teil III. Das 1267-Sanktionsregime: Ist-Zustand und Soll-Zustand nach dem gefundenen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Maßstab: F. Die UN-Resolution 1267 und ihre Folgeresolutionen: die Rechtsgrundlagen und die rechtsstaatliche Entwicklung des Sanktionsregimes bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.- G. Der Soll-Zustand des 1267-Sanktionsregimes nach den Vorgaben des Europarats zur Rechtsstaatlichkeit und zum Menschenrechtsschutz.- Teil IV. Nationaler und regionaler gerichtlicher Rechtsschutz gegen das 1267-Regime: Status quo der Rechtsprechung und Vermeidung von Konflikten zwischen den (potentiell) beteiligten Gerichten: H. Bisherige nationale und regionale Rechtsprechung zum 1267-Sanktionsregime.- J. Prinzipien für den gerichtlichen Rechtsschutz im Mehrebenensystem des 1267-Sanktionsregimes.- K. Ergebnisse.- Summary.


Gegenstand der Arbeit ist die rechtliche Fassung der Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene. Die Internationalisierung führt vermehrt zu Normsetzung auf völkerrechtlicher Ebene, durch die Individuen unmittelbar oder mittelbar betroffen sein können. Um die notwendige Akzeptanz zu finden, muss solche Hoheitsgewalt hinreichend legitimiert sein. Mithilfe eines öffentlich-rechtlichen Ansatzes wird am Beispiel des 1267-Sanktionsregimes der Vereinten Nationen das Prinzip der UN-Treue hergeleitet, aus dem sich eine Bindung des UN-Sicherheitsrates an Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ergibt. Anhand dieses Maßstabs werden die für seine Akzeptanz notwendigen Verbesserungen des 1267- Sanktionsregimes erarbeitet. Das Treueprinzip lässt sich des Weiteren auf der Ebene des Rechtsschutzes als Prinzip der "Justiztreue" nachweisen und bestätigt so seine Geeignetheit und Wirkungskraft im Rahmen der Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene.

Teil I. Das 1267-Sanktionsregime als Beispiel für die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene: Der öffentlich-rechtliche Forschungsansatz: A. Einleitung: Forschungsgegenstand und Gang der Untersuchung.- B. Funktionsweise und Individualwirkung des 1267-Sanktionsregimes.- C. Die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene: Ein Phänomen und seine rechtliche Fassung.- Teil II. Die Bindung des UN-Sicherheitsrats an Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit: D. Bindung des UN-Sicherheitsrats an die Menschenrechte - bisherige Ansätze.- E. Neuer Ansatz für die Bindung des UNSicherheitsrats an Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit: Die UN-Treue als Prinzip für die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene.- Teil III. Das 1267-Sanktionsregime: Ist-Zustand und Soll-Zustand nach dem gefundenen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Maßstab: F. Die UN-Resolution 1267 und ihre Folgeresolutionen: die Rechtsgrundlagen und die rechtsstaatliche Entwicklung des Sanktionsregimes bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.- G. Der Soll-Zustand des 1267-Sanktionsregimes nach den Vorgaben des Europarats zur Rechtsstaatlichkeit und zum Menschenrechtsschutz.- Teil IV. Nationaler und regionaler gerichtlicher Rechtsschutz gegen das 1267-Regime: Status quo der Rechtsprechung und Vermeidung von Konflikten zwischen den (potentiell) beteiligten Gerichten: H. Bisherige nationale und regionale Rechtsprechung zum 1267-Sanktionsregime.- J. Prinzipien für den gerichtlichen Rechtsschutz im Mehrebenensystem des 1267-Sanktionsregimes.- K. Ergebnisse.- Summary.



Inhaltsverzeichnis

Teil I. Das 1267-Sanktionsregime als Beispiel für die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene: Der öffentlich-rechtliche Forschungsansatz: A. Einleitung: Forschungsgegenstand und Gang der Untersuchung.- B. Funktionsweise und Individualwirkung des 1267-Sanktionsregimes.- C. Die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene: Ein Phänomen und seine rechtliche Fassung.- Teil II. Die Bindung des UN-Sicherheitsrats an Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit: D. Bindung des UN-Sicherheitsrats an die Menschenrechte - bisherige Ansätze.- E. Neuer Ansatz für die Bindung des UNSicherheitsrats an Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit: Die UN-Treue als Prinzip für die Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene.- Teil III. Das 1267-Sanktionsregime: Ist-Zustand und Soll-Zustand nach dem gefundenen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Maßstab: F. Die UN-Resolution 1267 und ihre Folgeresolutionen: die Rechtsgrundlagen und die rechtsstaatliche Entwicklung des Sanktionsregimes bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.- G. Der Soll-Zustand des 1267-Sanktionsregimes nach den Vorgaben des Europarats zur Rechtsstaatlichkeit und zum Menschenrechtsschutz.- Teil IV. Nationaler und regionaler gerichtlicher Rechtsschutz gegen das 1267-Regime: Status quo der Rechtsprechung und Vermeidung von Konflikten zwischen den (potentiell) beteiligten Gerichten: H. Bisherige nationale und regionale Rechtsprechung zum 1267-Sanktionsregime.- J. Prinzipien für den gerichtlichen Rechtsschutz im Mehrebenensystem des 1267-Sanktionsregimes.- K. Ergebnisse.- Summary.


Klappentext



Gegenstand der Arbeit ist die rechtliche Fassung der Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene. Durch diese Normsetzung können Individuen unmittelbar oder mittelbar betroffen sein. Um Akzeptanz zu finden, muss solche Hoheitsgewalt hinreichend legitimiert sein. Mithilfe eines öffentlich-rechtlichen Ansatzes wird am Beispiel des 1267-Sanktionsregimes der Vereinten Nationen das Prinzip der UN-Treue hergeleitet und Vorschläge zur Erhöhung seiner Akzeptanz erarbeitet. Der Ansatz empfiehlt sich auch für andere Bereiche des Völkerrechts.


Der neue öffentlich-rechtliche Ansatz empfiehlt sich auch für die rechtliche Fassung der Ausübung von Hoheitsgewalt in anderen Bereichen des Völkerrechts

Die Problematik der rechtsschutzlosen Listung als Terrorist durch die UN wird hier einer konkreten und umfassenden Lösung zugeführt

Konkreter Vorschlag der Formulierung von modifizierten Verfahrensrichtlinien der UN



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