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TVöD-Kommentar
Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst
Dörring, Werner & Kutzki, Jürgen

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TVöD-Kommentar

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Produktbeschreibung

Kompakter, zuverlässiger und hilfreicher Kommentar zum neuen TVöD


Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der

  • Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten,
  • Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten,
  • Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern.

Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.

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Abschied vom Beamtenrecht: Ab dem 1.10.2005 wird der BAT abgelöst vom TVöD, der erstmals ein eigenständiges Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst darstellt. Rund 3,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind davon betroffen, unzählige Arbeitsverträge müssen neu ausgefertigt werden. Der kompakte TvöD-Kommentar hilft zuverlässig und praxisorientiert bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Strukturen.


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst — Allgemeiner Teil (TVöD — AT).- Geltungsbereich.- Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.- Allgemeine Arbeitsbedingungen.- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung.- Qualifizierung.- Regelmäßige Arbeitszeit.- Sonderformen der Arbeit.- Ausgleich für Sonderformen der Arbeit.- Bereitschaftszeiten.- Arbeitszeitkonto.- Teilzeitbeschäftigung.- Eingruppierung.- Eingruppierung in besonderen Fällen.- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.- Tabellenentgelt.- (Bund) Stufen der Entgelttabelle.- (VKA) Stufen der Entgelttabelle.- Allgemeine Regelungen zu den Stufen.- (Bund) Leistungsentgelt.- (VKA) Leistungsentgelt.- Erschwerniszuschläge.- Jahressonderzahlung.- Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung.- Entgelt im Krankheitsfall.- Besondere Zahlungen.- Berechnung und Auszahlung des Entgelts.- Betriebliche Altersversorgung.- Erholungsurlaub.- Zusatzurlaub.- Sonderurlaub.- Arbeitsbefreiung.- Befristete Arbeitsverträge.- Führung auf Probe.- Führung auf Zeit.- Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung.- Kündigung des Arbeitsverhältnisses.- Zeugnis.- Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA).- Ausschlussfrist.- Begriffsbestimmungen.- In-Kraft-Treten, Laufzeit.- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst — Besonderer Teil Verwaltung (TVöD-BT-V).- Geltungsbereich.- Allgemeine Pflichten.- Saisonaler Ausgleich.- Überstunden.- Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld.- Beschäftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben.- Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst.- Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen.- Beschäftigte im forstlichen Außendienst.- Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben.- Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben.- Beschäftigte als Lehrkräfte.- Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen.- Beschäftigte als Schulhausmeister.- Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen.- Beschäftigte an Theatern und Bühnen.- In-Kraft-Treten, Laufzeit.

Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarif-Vertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der

  • Aufhebung der Trennung zwischen Arbeiter und Angestellten,
  • Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und der Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten,
  • Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern.

Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.

Der Kommentar umfasst den Allgemeinen Teil, den Besonderen Teil Verwaltung (VKA) sowie die wichtigsten Übergangsvorschriften einschließlich der Übergangsvorschriften zur Eingruppierung.

Die gemeinsame Buchreihe von Springer und Forum verbindet die Tradition eines führenden internationalen Verlages mit der kreativen Kompetenz eines modernen Fortbildungsinstituts für Fach- und Führungskräfte. Wissenschaftliche Vertiefung und praktische Anwendung sorgen für eine ausgewogene Rechtsinterpretation und garantieren eine zuverlässige und aktuelle Aufbereitung für die Praxis.

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Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige - am Beamtenrecht orientierte - Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der

  • Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten,
  • Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten,
  • Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern.

Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise - mit der notwendigen kritischen Distanz - begleiten.


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Allgemeiner Teil (TVöD - AT).- Geltungsbereich.- Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.- Allgemeine Arbeitsbedingungen.- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung.- Qualifizierung.- Regelmäßige Arbeitszeit.- Sonderformen der Arbeit.- Ausgleich für Sonderformen der Arbeit.- Bereitschaftszeiten.- Arbeitszeitkonto.- Teilzeitbeschäftigung.- Eingruppierung.- Eingruppierung in besonderen Fällen.- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.- Tabellenentgelt.- (Bund) Stufen der Entgelttabelle.- (VKA) Stufen der Entgelttabelle.- Allgemeine Regelungen zu den Stufen.- (Bund) Leistungsentgelt.- (VKA) Leistungsentgelt.- Erschwerniszuschläge.- Jahressonderzahlung.- Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung.- Entgelt im Krankheitsfall.- Besondere Zahlungen.- Berechnung und Auszahlung des Entgelts.- Betriebliche Altersversorgung.- Erholungsurlaub.- Zusatzurlaub.- Sonderurlaub.- Arbeitsbefreiung.- Befristete Arbeitsverträge.- Führung auf Probe.- Führung auf Zeit.- Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung.- Kündigung des Arbeitsverhältnisses.- Zeugnis.- Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA).- Ausschlussfrist.- Begriffsbestimmungen.- In-Kraft-Treten, Laufzeit.- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Verwaltung (TVöD-BT-V).- Geltungsbereich.- Allgemeine Pflichten.- Saisonaler Ausgleich.- Überstunden.- Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld.- Beschäftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben.- Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst.- Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen.- Beschäftigte im forstlichen Außendienst.- Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben.- Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben.- Beschäftigte als Lehrkräfte.- Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen.- Beschäftigte als Schulhausmeister.- Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen.- Beschäftigte an Theatern und Bühnen.- In-Kraft-Treten, Laufzeit.

Inhaltsverzeichnis

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Allgemeiner Teil (TVöD - AT).- Geltungsbereich.- Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.- Allgemeine Arbeitsbedingungen.- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung.- Qualifizierung.- Regelmäßige Arbeitszeit.- Sonderformen der Arbeit.- Ausgleich für Sonderformen der Arbeit.- Bereitschaftszeiten.- Arbeitszeitkonto.- Teilzeitbeschäftigung.- Eingruppierung.- Eingruppierung in besonderen Fällen.- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.- Tabellenentgelt.- (Bund) Stufen der Entgelttabelle.- (VKA) Stufen der Entgelttabelle.- Allgemeine Regelungen zu den Stufen.- (Bund) Leistungsentgelt.- (VKA) Leistungsentgelt.- Erschwerniszuschläge.- Jahressonderzahlung.- Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung.- Entgelt im Krankheitsfall.- Besondere Zahlungen.- Berechnung und Auszahlung des Entgelts.- Betriebliche Altersversorgung.- Erholungsurlaub.- Zusatzurlaub.- Sonderurlaub.- Arbeitsbefreiung.- Befristete Arbeitsverträge.- Führung auf Probe.- Führung auf Zeit.- Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung.- Kündigung des Arbeitsverhältnisses.- Zeugnis.- Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA).- Ausschlussfrist.- Begriffsbestimmungen.- In-Kraft-Treten, Laufzeit.- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Verwaltung (TVöD-BT-V).- Geltungsbereich.- Allgemeine Pflichten.- Saisonaler Ausgleich.- Überstunden.- Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld.- Beschäftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben.- Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst.- Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen.- Beschäftigte im forstlichen Außendienst.- Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben.- Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben.- Beschäftigte als Lehrkräfte.- Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen.- Beschäftigte als Schulhausmeister.- Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen.- Beschäftigte an Theatern und Bühnen.- In-Kraft-Treten, Laufzeit.


Klappentext

Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige - am Beamtenrecht orientierte - Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der

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Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise - mit der notwendigen kritischen Distanz - begleiten.


Abschied vom Beamtenrecht: Ab dem 1.10.2005 wird der BAT abgelöst vom TVöD, der erstmals ein eigenständiges Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst darstellt. Rund 3,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind davon betroffen, unzählige Arbeitsverträge müssen neu ausgefertigt werden. Der kompakte TvöD-Kommentar hilft zuverlässig und praxisorientiert bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Strukturen.



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