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Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen.
Dissertationsschrift
Andrea A.-K. Fischer

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Produktbeschreibung

Dr. iur. Andrea Anna-Katharina Fischer, Jahrgang 1973, ist seit Dezember 2009 Referentin im Bundesministerium der Verteidigung. Sie begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und München sowie dem Referendariat in München in der Rechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (2002–2004). Anschließend war sie im Ressort des Bundesministeriums der Verteidigung als Rechtsberaterin in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland tätig, unter anderem in zwei Auslandseinsätzen im Kosovo (2007 und 2008). Von 2008 bis 2009 war sie in der EU Staff Group beim militärischen Hauptquartier der NATO in Mons, Belgien, eingesetzt.
Militär- und Sicherheitsunternehmen sind seit einigen Jahren bedeutende Akteure in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen. Sie werden von Staaten, internationalen Organisationen, aber auch nichtstaatlichen Akteuren wie humanitären Organisationen oder Unternehmen, herangezogen. Die Autorin analysiert unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und internationalen Judikatur umfassend die bestehenden völkerrechtlichen Fragen des Einsatzes von Militär- und Sicherheitsdienstleistern.Der erste Teil untersucht den völkerrechtlichen Status unter Differenzierung nach unterschiedlichen Konfliktarten, Auftraggebern und Tätigkeitsfeldern. Der zweite Teil widmet sich der Rechtsbindung privater Dienstleister an das humanitäre Völkerrecht und an Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin auch auf die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten und die zivilrechtliche Haftung sowie auf die Pflichtenstellung von Staaten einschließlich bestehender due diligence-Pflichten und einer sich daraus ergebenden mittelbaren Pflichtenträgerschaft der privaten Akteure ein. Im Hinblick auf multinationale Friedenssicherungsoperationen wird im dritten Teil beleuchtet, inwieweit neben den Staaten auch Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die NATO oder die EU zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und menschenrechtlicher Standards in Bezug auf Militär- und Sicherheitsunternehmen verpflichtet und für deren Handeln völkerrechtlich verantwortlich sind.
Einleitung1. Teil: Der völkerrechtliche Status in bewaffneten KonfliktenStatus in internationalen bewaffneten Konflikten – Die Rechtsstellung in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten2. Teil: Rechts- und Pflichtenträgerschaft privater Militär- und Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter in bewaffneten KonfliktenSelbstbindung und Verhaltenskodizes – Verpflichtung und Schutz nach den Regeln des humanitären Völkerrechts – Verpflichtung und Schutz durch Menschenrechte3. Teil: Private Militär- und Sicherheitsunternehmen im Rahmen multinationaler FriedenssicherungsoperationenRechtsstatus in Friedenssicherungsoperationen, die die Schwelle zum bewaffneten Konflikt überschreiten – Verpflichtung und Schutz nach dem humanitären Völkerrecht – Verpflichtung und Schutz durch Menschenrechte – Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Stationierungsabkommen – Zurechnung und völkerrechtliche Verantwortlichkeit für das Handeln von Militär- und SicherheitsunternehmenGesamtergebnis und zusammenfassende SchlussbetrachtungLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Militär- und Sicherheitsunternehmen werden von Staaten und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO oder EU sowie von nichtstaatlichen Auftraggebern in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen herangezogen. Die Autorin untersucht unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und internationalen Judikatur umfassend die bestehenden völkerrechtlichen Fragen des Einsatzes von Militär- und Sicherheitsdienstleistern. Sie zeigt im Ergebnis auf, dass diese nicht in »rechtlichen Grauzonen« handeln, vielmehr das geltende Völkerrecht einen hinreichenden Rechtsrahmen bietet.
Militär- und Sicherheitsunternehmen werden von Staaten und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO oder EU sowie von nichtstaatlichen Auftraggebern in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen herangezogen. Die Autorin untersucht unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und internationalen Judikatur umfassend die bestehenden völkerrechtlichen Fragen des Einsatzes von Militär- und Sicherheitsdienstleistern. Sie zeigt im Ergebnis auf, dass diese nicht in "rechtlichen Grauzonen" handeln, vielmehr das geltende Völkerrecht einen hinreichenden Rechtsrahmen bietet.
Militär- und Sicherheitsunternehmen sind seit einigen Jahren bedeutende Akteure in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen. Sie werden von Staaten, internationalen Organisationen, aber auch nichtstaatlichen Akteuren wie humanitären Organisationen oder Unternehmen, herangezogen. Die Autorin analysiert unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und internationalen Judikatur umfassend die bestehenden völkerrechtlichen Fragen des Einsatzes von Militär- und Sicherheitsdienstleistern.

Der erste Teil untersucht den völkerrechtlichen Status unter Differenzierung nach unterschiedlichen Konfliktarten, Auftraggebern und Tätigkeitsfeldern. Der zweite Teil widmet sich der Rechtsbindung privater Dienstleister an das humanitäre Völkerrecht und an Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin auch auf die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten und die zivilrechtliche Haftung sowie auf die Pflichtenstellung von Staaten einschließlich bestehender due diligence-Pflichten und einer sich daraus ergebenden mittelbaren Pflichtenträgerschaft der privaten Akteure ein. Im Hinblick auf multinationale Friedenssicherungsoperationen wird im dritten Teil beleuchtet, inwieweit neben den Staaten auch Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die NATO oder die EU zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und menschenrechtlicher Standards in Bezug auf Militär- und Sicherheitsunternehmen verpflichtet und für deren Handeln völkerrechtlich verantwortlich sind.
Einleitung

1. Teil: Der völkerrechtliche Status in bewaffneten Konflikten

Status in internationalen bewaffneten Konflikten - Die Rechtsstellung in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten

2. Teil: Rechts- und Pflichtenträgerschaft privater Militär- und Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter in bewaffneten Konflikten

Selbstbindung und Verhaltenskodizes - Verpflichtung und Schutz nach den Regeln des humanitären Völkerrechts - Verpflichtung und Schutz durch Menschenrechte

3. Teil: Private Militär- und Sicherheitsunternehmen im Rahmen multinationaler Friedenssicherungsoperationen

Rechtsstatus in Friedenssicherungsoperationen, die die Schwelle zum bewaffneten Konflikt überschreiten - Verpflichtung und Schutz nach dem humanitären Völkerrecht - Verpflichtung und Schutz durch Menschenrechte - Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Stationierungsabkommen - Zurechnung und völkerrechtliche Verantwortlichkeit für das Handeln von Militär- und Sicherheitsunternehmen
Gesamtergebnis und zusammenfassende Schlussbetrachtung

Literatur- und Stichwortverzeichnis
Dissertationsschrift
Dr. iur. Andrea Anna-Katharina Fischer, Jahrgang 1973, ist seit Dezember 2009 Referentin im Bundesministerium der Verteidigung. Sie begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und München sowie dem Referendariat in München in der Rechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (2002-2004). Anschließend war sie im Ressort des Bundesministeriums der Verteidigung als Rechtsberaterin in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland tätig, unter anderem in zwei Auslandseinsätzen im Kosovo (2007 und 2008). Von 2008 bis 2009 war sie in der EU Staff Group beim militärischen Hauptquartier der NATO in Mons, Belgien, eingesetzt.

Über den Autor



Dr. iur. Andrea Anna-Katharina Fischer, Jahrgang 1973, ist seit Dezember 2009 Referentin im Bundesministerium der Verteidigung. Sie begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und München sowie dem Referendariat in München in der Rechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (2002-2004). Anschließend war sie im Ressort des Bundesministeriums der Verteidigung als Rechtsberaterin in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland tätig, unter anderem in zwei Auslandseinsätzen im Kosovo (2007 und 2008). Von 2008 bis 2009 war sie in der EU Staff Group beim militärischen Hauptquartier der NATO in Mons, Belgien, eingesetzt.


Inhaltsverzeichnis



Einleitung 1. Teil: Der völkerrechtliche Status in bewaffneten Konflikten Status in internationalen bewaffneten Konflikten - Die Rechtsstellung in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten 2. Teil: Rechts- und Pflichtenträgerschaft privater Militär- und Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter in bewaffneten Konflikten Selbstbindung und Verhaltenskodizes - Verpflichtung und Schutz nach den Regeln des humanitären Völkerrechts - Verpflichtung und Schutz durch Menschenrechte 3. Teil: Private Militär- und Sicherheitsunternehmen im Rahmen multinationaler Friedenssicherungsoperationen Rechtsstatus in Friedenssicherungsoperationen, die die Schwelle zum bewaffneten Konflikt überschreiten - Verpflichtung und Schutz nach dem humanitären Völkerrecht - Verpflichtung und Schutz durch Menschenrechte - Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Stationierungsabkommen - Zurechnung und völkerrechtliche Verantwortlichkeit für das Handeln von Militär- und Sicherheitsunternehmen Gesamtergebnis und zusammenfassende Schlussbetrachtung Literatur- und Stichwortverzeichnis


Klappentext



Militär- und Sicherheitsunternehmen sind seit einigen Jahren bedeutende Akteure in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen. Sie werden von Staaten, internationalen Organisationen, aber auch nichtstaatlichen Akteuren wie humanitären Organisationen oder Unternehmen, herangezogen. Die Autorin analysiert unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und internationalen Judikatur umfassend die bestehenden völkerrechtlichen Fragen des Einsatzes von Militär- und Sicherheitsdienstleistern. Der erste Teil untersucht den völkerrechtlichen Status unter Differenzierung nach unterschiedlichen Konfliktarten, Auftraggebern und Tätigkeitsfeldern. Der zweite Teil widmet sich der Rechtsbindung privater Dienstleister an das humanitäre Völkerrecht und an Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin auch auf die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten und die zivilrechtliche Haftung sowie auf die Pflichtenstellung von Staaten einschließlich bestehender due diligence-Pflichten und einer sich daraus ergebenden mittelbaren Pflichtenträgerschaft der privaten Akteure ein. Im Hinblick auf multinationale Friedenssicherungsoperationen wird im dritten Teil beleuchtet, inwieweit neben den Staaten auch Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die NATO oder die EU zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und menschenrechtlicher Standards in Bezug auf Militär- und Sicherheitsunternehmen verpflichtet und für deren Handeln völkerrechtlich verantwortlich sind.



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