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Die Rechtsfähigkeit des Nasciturus.
Dissertationsschrift
Martina Roller

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Produktbeschreibung

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt gemäß § 1 BGB mit der Vollendung der Geburt. Damit ist noch keine Aussage über die Rechtsfähigkeit des Nasciturus getroffen. Vor dem Hintergrund einer neuen tatsächlichen sowie rechtlichen Normsituation ist der zivilrechtliche Status des Nasciturus neu zu bestimmen. Bereits ab dem Zeitpunkt der Befruchtung in dubio pro vita der Imprägnierung hat der Nasciturus in Bezug auf vermögensrechtliche Rechte ein bedingtes Anwartschaftsrecht. Unabhängig von einer späteren Geburt ist dagegen der Integritätsschutz des Nasciturus. Im Ergebnis ist der Nasciturus beschränkt rechtsfähig und zwar insofern als es ihm zum Vorteil gereicht. In Bezug auf seine vermögensrechtliche Stellung ist er bedingt, im Rahmen des Integritätsschutzes unbedingt rechtsfähig. Da dieses Ergebnis in Bezug auf den Integritätsschutz von der lex lata nicht erfasst wird, kommt insofern lediglich eine Derogation von § 1 BGB in Betracht.
EinleitungTerminologie – Gang der Arbeit1. Teil: Die Grundlagen(Rechts-)Geschichte – Naturwissenschaften – Heutiger Stand der (Rechts-)Philosophie, insbesondere der (Rechts-)Ethik – Theologie – Stellungnahme: Anknüpfungspunkte für die Rechtswissenschaft2. Teil: Die Stellung des Nasciturus in der GesamtrechtsordnungDie zwischenstaatliche Ebene – Die überstaatliche, supranationale Ebene – Die nationale Ebene3. Teil: Die Stellung des Nasciturus in der ZivilrechtsordnungTatbestände des BGB – Tatbestände außerhalb des BGB4. Teil: Der Begriff des Nasciturus im ZivilrechtDer für die Erzeugung entscheidende Zeitpunkt – Der Nachweis der Empfängniszeit5. Teil: Der Nasciturus im System des ZivilrechtsDie vermögensrechtliche Sphäre des Nasciturus – Die persönlich-individuelle Sphäre des Nasciturus – Sicherung der Rechtsstellung des Nasciturus – Ergebnis6. Teil: Die gesetzlichen Vorgaben zur RechtsfähigkeitDer Begriff der Rechtsfähigkeit und seine Abgrenzung – Der Beginn der Rechtsfähigkeit nach § 1 BGB – Das Ende der Rechtsfähigkeit nach § 1 BGB – Die gesetzliche Regelung der Rechtsfähigkeit des Nasciturus7. Teil: Der wissenschaftliche Meinungsstand in der Literatur zur Rechtsfähigkeit des NasciturusDie Lehre von der fehlenden Rechtsfähigkeit – Die Lehre von der vollen Rechtsfähigkeit – Die Lehre von der bedingten Teilrechtsfähigkeit – Sonstige Begründungsansätze8. Teil: Die Derogation von § 1 BGBDie Voraussetzungen einer Normderogation – NormsubstitutionAnnex: Vergleich der Rechtsfähigkeit am Anfang und am Ende des LebensZusammenfassungGesetzesmaterialienLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Gemäß § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt. Eine Regelung über die Rechtsfähigkeit des Nasciturus ist damit unterblieben. Auf Grund einer veränderten tatsächlichen und rechtlichen Normsituation sowie im Hinblick auf einen Wandel der gesellschaftlichen Werteordnung ist eine erneute eingehende Untersuchung des zivilrechtlichen Status des Nasciturus unter Einbeziehung rechtsgeschichtlicher, naturwissenschaftlicher sowie philosophischer Aspekte indiziert.
»Die Darstellung der Grundlagen stellt insgesamt eine beeindruckende Leistung dar, denn die Verfasserin beschäftigt sich mit ganz unterschiedlichen Wissenschaftsbereichen. Der Jurist wird möglicherweise bei der Lektüre des medizinischen Teils mehr neue Erkenntnisse gewinnen und der Mediziner bei der Befassung mit der rechtsgeschichtlichen Entwicklung, gewinnbringend ist die Lektüre wohl für jeden Leser.« Univ.-Prof. Dr. iur. Jochem Schmitt, in: Medizinrecht, 5/2014
Gemäß
1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt. Eine Regelung über die Rechtsfähigkeit des Nasciturus ist damit unterblieben. Auf Grund einer veränderten tatsächlichen und rechtlichen Normsituation sowie im Hinblick auf einen Wandel der gesellschaftlichen Werteordnung ist eine erneute eingehende Untersuchung des zivilrechtlichen Status des Nasciturus unter Einbeziehung rechtsgeschichtlicher, naturwissenschaftlicher sowie philosophischer Aspekte indiziert.
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt gemäß
1 BGB mit der Vollendung der Geburt. Damit ist noch keine Aussage über die Rechtsfähigkeit des Nasciturus getroffen. Vor dem Hintergrund einer neuen tatsächlichen sowie rechtlichen Normsituation ist der zivilrechtliche Status des Nasciturus neu zu bestimmen. Bereits ab dem Zeitpunkt der Befruchtung in dubio pro vita der Imprägnierung hat der Nasciturus in Bezug auf vermögensrechtliche Rechte ein bedingtes Anwartschaftsrecht. Unabhängig von einer späteren Geburt ist dagegen der Integritätsschutz des Nasciturus. Im Ergebnis ist der Nasciturus beschränkt rechtsfähig und zwar insofern als es ihm zum Vorteil gereicht. In Bezug auf seine vermögensrechtliche Stellung ist er bedingt, im Rahmen des Integritätsschutzes unbedingt rechtsfähig. Da dieses Ergebnis in Bezug auf den Integritätsschutz von der lex lata nicht erfasst wird, kommt insofern lediglich eine Derogation von
1 BGB in Betracht.
Einleitung

Terminologie - Gang der Arbeit

1. Teil: Die Grundlagen

(Rechts-)Geschichte - Naturwissenschaften - Heutiger Stand der (Rechts-)Philosophie, insbesondere der (Rechts-)Ethik - Theologie - Stellungnahme: Anknüpfungspunkte für die Rechtswissenschaft

2. Teil: Die Stellung des Nasciturus in der Gesamtrechtsordnung

Die zwischenstaatliche Ebene - Die überstaatliche, supranationale Ebene - Die nationale Ebene

3. Teil: Die Stellung des Nasciturus in der Zivilrechtsordnung

Tatbestände des BGB - Tatbestände außerhalb des BGB

4. Teil: Der Begriff des Nasciturus im Zivilrecht

Der für die Erzeugung entscheidende Zeitpunkt - Der Nachweis der Empfängniszeit

5. Teil: Der Nasciturus im System des Zivilrechts

Die vermögensrechtliche Sphäre des Nasciturus - Die persönlich-individuelle Sphäre des Nasciturus - Sicherung der Rechtsstellung des Nasciturus - Ergebnis

6. Teil: Die gesetzlichen Vorgaben zur Rechtsfähigkeit

Der Begriff der Rechtsfähigkeit und seine Abgrenzung - Der Beginn der Rechtsfähigkeit nach 1 BGB - Das Ende der Rechtsfähigkeit nach 1 BGB - Die gesetzliche Regelung der Rechtsfähigkeit des Nasciturus

7. Teil: Der wissenschaftliche Meinungsstand in der Literatur zur Rechtsfähigkeit des Nasciturus

Die Lehre von der fehlenden Rechtsfähigkeit - Die Lehre von der vollen Rechtsfähigkeit - Die Lehre von der bedingten Teilrechtsfähigkeit - Sonstige Begründungsansätze

8. Teil: Die Derogation von 1 BGB

Die Voraussetzungen einer Normderogation - Normsubstitution

Annex: Vergleich der Rechtsfähigkeit am Anfang und am Ende des Lebens

Zusammenfassung

Gesetzesmaterialien

Literatur- und Sachwortverzeichnis
"Die Darstellung der Grundlagen stellt insgesamt eine beeindruckende Leistung dar, denn die Verfasserin beschäftigt sich mit ganz unterschiedlichen Wissenschaftsbereichen. Der Jurist wird möglicherweise bei der Lektüre des medizinischen Teils mehr neue Erkenntnisse gewinnen und der Mediziner bei der Befassung mit der rechtsgeschichtlichen Entwicklung, gewinnbringend ist die Lektüre wohl für jeden Leser." Univ.-Prof. Dr. iur. Jochem Schmitt, in: Medizinrecht, 5/2014
Dissertationsschrift

Inhaltsverzeichnis



Einleitung Terminologie - Gang der Arbeit 1. Teil: Die Grundlagen (Rechts-)Geschichte - Naturwissenschaften - Heutiger Stand der (Rechts-)Philosophie, insbesondere der (Rechts-)Ethik - Theologie - Stellungnahme: Anknüpfungspunkte für die Rechtswissenschaft 2. Teil: Die Stellung des Nasciturus in der Gesamtrechtsordnung Die zwischenstaatliche Ebene - Die überstaatliche, supranationale Ebene - Die nationale Ebene 3. Teil: Die Stellung des Nasciturus in der Zivilrechtsordnung Tatbestände des BGB - Tatbestände außerhalb des BGB 4. Teil: Der Begriff des Nasciturus im Zivilrecht Der für die Erzeugung entscheidende Zeitpunkt - Der Nachweis der Empfängniszeit 5. Teil: Der Nasciturus im System des Zivilrechts Die vermögensrechtliche Sphäre des Nasciturus - Die persönlich-individuelle Sphäre des Nasciturus - Sicherung der Rechtsstellung des Nasciturus - Ergebnis 6. Teil: Die gesetzlichen Vorgaben zur Rechtsfähigkeit Der Begriff der Rechtsfähigkeit und seine Abgrenzung - Der Beginn der Rechtsfähigkeit nach § 1 BGB - Das Ende der Rechtsfähigkeit nach § 1 BGB - Die gesetzliche Regelung der Rechtsfähigkeit des Nasciturus 7. Teil: Der wissenschaftliche Meinungsstand in der Literatur zur Rechtsfähigkeit des Nasciturus Die Lehre von der fehlenden Rechtsfähigkeit - Die Lehre von der vollen Rechtsfähigkeit - Die Lehre von der bedingten Teilrechtsfähigkeit - Sonstige Begründungsansätze 8. Teil: Die Derogation von § 1 BGB Die Voraussetzungen einer Normderogation - Normsubstitution Annex: Vergleich der Rechtsfähigkeit am Anfang und am Ende des Lebens Zusammenfassung Gesetzesmaterialien Literatur- und Sachwortverzeichnis


Klappentext



Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt gemäß § 1 BGB mit der Vollendung der Geburt. Damit ist noch keine Aussage über die Rechtsfähigkeit des Nasciturus getroffen. Vor dem Hintergrund einer neuen tatsächlichen sowie rechtlichen Normsituation ist der zivilrechtliche Status des Nasciturus neu zu bestimmen. Bereits ab dem Zeitpunkt der Befruchtung in dubio pro vita der Imprägnierung hat der Nasciturus in Bezug auf vermögensrechtliche Rechte ein bedingtes Anwartschaftsrecht. Unabhängig von einer späteren Geburt ist dagegen der Integritätsschutz des Nasciturus. Im Ergebnis ist der Nasciturus beschränkt rechtsfähig und zwar insofern als es ihm zum Vorteil gereicht. In Bezug auf seine vermögensrechtliche Stellung ist er bedingt, im Rahmen des Integritätsschutzes unbedingt rechtsfähig. Da dieses Ergebnis in Bezug auf den Integritätsschutz von der lex lata nicht erfasst wird, kommt insofern lediglich eine Derogation von § 1 BGB in Betracht.



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