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Leo Rosenberg – Leben und Wirken (1879–1963).
Dissertationsschrift
Ulrike Gräfe

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Produktbeschreibung

Leo Rosenberg ist einer der unumstritten anerkannten deutschen Rechtsgelehrten, der die Tradition der Zivilprozessrechtswissenschaft, die sich mit den Namen Adolf Wach, Konrad Hellwig und Richard Schmidt verbindet, fortgesetzt hat. Seine Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft liegt maßgeblich in seiner dogmatischen Ergründung der Beweislastverteilung und in seinem »Lehrbuch des Zivilprozessrechts«. Mit seinem Lehrbuch, dessen erste Auflage 1927 erschienen war, setzte sich Rosenberg rasch an die Spitze der deutschen Zivilprozessualisten. Es verband in viel größerem Maße die Theorie mit der Praxis, als je zuvor in den Lehrbüchern und Handbüchern zur ZPO geschehen. Das Lehrbuch wird noch immer von Peter Gottwald fortgeführt und ist zuletzt im Jahr 2010 in der 17. Auflage erschienen. Aber schon mit seinem Erstlingswerk, »Die Beweislast nach der Civilprozeßordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuche«, zeigte Rosenberg das ihm eigene Prozessverständnis, eine das Privatrecht und den Prozess überblickende, ineinandergreifende Gesamtschau dieser beiden Rechtsgebiete. Rosenbergs herausragende Stellung als Zivilprozessualist sollte 1932 durch seinen Wechsel an die Leipziger Juristenfakultät gekrönt werden. Kurz nach seiner Berufung wurde Rosenberg von dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Die Vorkommnisse um Rosenbergs Zwangspensionierung 1934, aber auch die von Auseinandersetzungen bestimmte Rückkehr in den Lehrbetrieb im Jahr 1946 waren in Details bislang noch nicht erforscht und verdienen in dieser Arbeit ein besonderes Augenmerk.
EinleitungErster Teil: Das Leben Leo RosenbergsKindheit und Jugend 1879–1896 – Studienjahre, Promotion und juristischer Vorbereitungsdienst 1896–1904 – Beginn der wissenschaftlichen Laufbahn in Göttingen 1905–1912 – Die große Schaffensperiode an der Universität Gießen 1912–1932 – An der Universität Leipzig 1932–1934 – Überleben im Nationalsozialismus 1934–1945 – Rückkehr in den Lehrbetrieb 1946–1952 – Entschädigung von materiellem Schaden durch nationalsozialistisches Unrecht – Akademische Tätigkeiten, Ehrungen und AblebenZweiter Teil: Das Werk von Leo RosenbergRosenbergs Schaffen im Überblick – Rosenberg und die Lehre von der Beweislast – Rosenberg und die Stellvertretung im Prozess – Rosenbergs Kommentar zum Sachenrecht, 1919 – Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts – »Zivilprozessgesetzgebung«, 1932 – Rosenbergs Beiträge zur Zivilprozessgesetzgebung – Kleinere Abhandlungen und Monografien (Auswahl)Dritter Teil: Gesamtwürdigung Leo RosenbergAnhangStammbaum – Kurzbiographie – Vorlesungsangebote an den Juristischen Fakultäten während Rosenbergs Studienzeit – Überblick über die von Rosenberg gehaltenen VorlesungenQuellen- und LiteraturverzeichnisPersonen- und Sachverzeichnis
Leo Rosenberg ist einer der unumstritten anerkannten deutschen Rechtsgelehrten, der die Tradition der Zivilprozessrechtswissenschaft, die sich mit den Namen Adolf Wach, Konrad Hellwig und Richard Schmidt verbindet, fortgesetzt hat. Seine Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft liegt maßgeblich in seiner dogmatischen Ergründung der Beweislastverteilung und in seinem »Lehrbuch des Zivilprozessrechts«. Rosenbergs herausragende Stellung als Zivilprozessualist sollte 1932 durch seinen Wechsel an die Leipziger Juristenfakultät gekrönt werden. Kurz nach seiner Berufung wurde Rosenberg von dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Die Vorkommnisse um Rosenbergs Zwangspensionierung 1934, aber auch die von Auseinandersetzungen bestimmte Rückkehr in den Lehrbetrieb im Jahr 1946 waren in Details bislang noch nicht erforscht und verdienen in dieser Arbeit ein besonderes Augenmerk.
»Insgesamt ist das vorzüglich recherchierte Werk Gräfes nicht nur für die Biographie Rosenbergs, sondern in gleicher Weise auch für die noch immer ungeschriebene Geschichte des deutschen Zivilprozessrechts des vergangenen Jahrhunderts von großer Wichtigkeit.« Werner Schubert, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 129/2012
Leo Rosenberg ist einer der unumstritten anerkannten deutschen Rechtsgelehrten, der die Tradition der Zivilprozessrechtswissenschaft, die sich mit den Namen Adolf Wach, Konrad Hellwig und Richard Schmidt verbindet, fortgesetzt hat. Seine Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft liegt maßgeblich in seiner dogmatischen Ergründung der Beweislastverteilung und in seinem "Lehrbuch des Zivilprozessrechts". Rosenbergs herausragende Stellung als Zivilprozessualist sollte 1932 durch seinen Wechsel an die Leipziger Juristenfakultät gekrönt werden. Kurz nach seiner Berufung wurde Rosenberg von dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Die Vorkommnisse um Rosenbergs Zwangspensionierung 1934, aber auch die von Auseinandersetzungen bestimmte Rückkehr in den Lehrbetrieb im Jahr 1946 waren in Details bislang noch nicht erforscht und verdienen in dieser Arbeit ein besonderes Augenmerk.
Leo Rosenberg ist einer der unumstritten anerkannten deutschen Rechtsgelehrten, der die Tradition der Zivilprozessrechtswissenschaft, die sich mit den Namen Adolf Wach, Konrad Hellwig und Richard Schmidt verbindet, fortgesetzt hat. Seine Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft liegt maßgeblich in seiner dogmatischen Ergründung der Beweislastverteilung und in seinem "Lehrbuch des Zivilprozessrechts". Mit seinem Lehrbuch, dessen erste Auflage 1927 erschienen war, setzte sich Rosenberg rasch an die Spitze der deutschen Zivilprozessualisten. Es verband in viel größerem Maße die Theorie mit der Praxis, als je zuvor in den Lehrbüchern und Handbüchern zur ZPO geschehen. Das Lehrbuch wird noch immer von Peter Gottwald fortgeführt und ist zuletzt im Jahr 2010 in der 17. Auflage erschienen. Aber schon mit seinem Erstlingswerk, "Die Beweislast nach der Civilprozeßordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuche", zeigte Rosenberg das ihm eigene Prozessverständnis, eine das Privatrecht und den Prozess überblickende, ineinandergreifende Gesamtschau dieser beiden Rechtsgebiete. Rosenbergs herausragende Stellung als Zivilprozessualist sollte 1932 durch seinen Wechsel an die Leipziger Juristenfakultät gekrönt werden. Kurz nach seiner Berufung wurde Rosenberg von dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Die Vorkommnisse um Rosenbergs Zwangspensionierung 1934, aber auch die von Auseinandersetzungen bestimmte Rückkehr in den Lehrbetrieb im Jahr 1946 waren in Details bislang noch nicht erforscht und verdienen in dieser Arbeit ein besonderes Augenmerk.
Einleitung

Erster Teil: Das Leben Leo Rosenbergs

Kindheit und Jugend 1879-1896 - Studienjahre, Promotion und juristischer Vorbereitungsdienst 1896-1904 - Beginn der wissenschaftlichen Laufbahn in Göttingen 1905-1912 - Die große Schaffensperiode an der Universität Gießen 1912-1932 - An der Universität Leipzig 1932-1934 - Überleben im Nationalsozialismus 1934-1945 - Rückkehr in den Lehrbetrieb 1946-1952 - Entschädigung von materiellem Schaden durch nationalsozialistisches Unrecht - Akademische Tätigkeiten, Ehrungen und Ableben

Zweiter Teil: Das Werk von Leo Rosenberg

Rosenbergs Schaffen im Überblick - Rosenberg und die Lehre von der Beweislast - Rosenberg und die Stellvertretung im Prozess - Rosenbergs Kommentar zum Sachenrecht, 1919 - Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts - »Zivilprozessgesetzgebung«, 1932 - Rosenbergs Beiträge zur Zivilprozessgesetzgebung - Kleinere Abhandlungen und Monografien (Auswahl)

Dritter Teil: Gesamtwürdigung Leo Rosenberg

Anhang

Stammbaum - Kurzbiographie - Vorlesungsangebote an den Juristischen Fakultäten während Rosenbergs Studienzeit - Überblick über die von Rosenberg gehaltenen Vorlesungen

Quellen- und Literaturverzeichnis

Personen- und Sachverzeichnis
"Insgesamt ist das vorzüglich recherchierte Werk Gräfes nicht nur für die Biographie Rosenbergs, sondern in gleicher Weise auch für die noch immer ungeschriebene Geschichte des deutschen Zivilprozessrechts des vergangenen Jahrhunderts von großer Wichtigkeit." Werner Schubert, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 129/2012
Dissertationsschrift

Inhaltsverzeichnis



Einleitung Erster Teil: Das Leben Leo Rosenbergs Kindheit und Jugend 1879-1896 - Studienjahre, Promotion und juristischer Vorbereitungsdienst 1896-1904 - Beginn der wissenschaftlichen Laufbahn in Göttingen 1905-1912 - Die große Schaffensperiode an der Universität Gießen 1912-1932 - An der Universität Leipzig 1932-1934 - Überleben im Nationalsozialismus 1934-1945 - Rückkehr in den Lehrbetrieb 1946-1952 - Entschädigung von materiellem Schaden durch nationalsozialistisches Unrecht - Akademische Tätigkeiten, Ehrungen und Ableben Zweiter Teil: Das Werk von Leo Rosenberg Rosenbergs Schaffen im Überblick - Rosenberg und die Lehre von der Beweislast - Rosenberg und die Stellvertretung im Prozess - Rosenbergs Kommentar zum Sachenrecht, 1919 - Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts - »Zivilprozessgesetzgebung«, 1932 - Rosenbergs Beiträge zur Zivilprozessgesetzgebung - Kleinere Abhandlungen und Monografien (Auswahl) Dritter Teil: Gesamtwürdigung Leo Rosenberg Anhang Stammbaum - Kurzbiographie - Vorlesungsangebote an den Juristischen Fakultäten während Rosenbergs Studienzeit - Überblick über die von Rosenberg gehaltenen Vorlesungen Quellen- und Literaturverzeichnis Personen- und Sachverzeichnis


Klappentext



Leo Rosenberg ist einer der unumstritten anerkannten deutschen Rechtsgelehrten, der die Tradition der Zivilprozessrechtswissenschaft, die sich mit den Namen Adolf Wach, Konrad Hellwig und Richard Schmidt verbindet, fortgesetzt hat. Seine Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft liegt maßgeblich in seiner dogmatischen Ergründung der Beweislastverteilung und in seinem »Lehrbuch des Zivilprozessrechts«. Mit seinem Lehrbuch, dessen erste Auflage 1927 erschienen war, setzte sich Rosenberg rasch an die Spitze der deutschen Zivilprozessualisten. Es verband in viel größerem Maße die Theorie mit der Praxis, als je zuvor in den Lehrbüchern und Handbüchern zur ZPO geschehen. Das Lehrbuch wird noch immer von Peter Gottwald fortgeführt und ist zuletzt im Jahr 2010 in der 17. Auflage erschienen. Aber schon mit seinem Erstlingswerk, »Die Beweislast nach der Civilprozeßordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuche«, zeigte Rosenberg das ihm eigene Prozessverständnis, eine das Privatrecht und den Prozess überblickende, ineinandergreifende Gesamtschau dieser beiden Rechtsgebiete. Rosenbergs herausragende Stellung als Zivilprozessualist sollte 1932 durch seinen Wechsel an die Leipziger Juristenfakultät gekrönt werden. Kurz nach seiner Berufung wurde Rosenberg von dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Die Vorkommnisse um Rosenbergs Zwangspensionierung 1934, aber auch die von Auseinandersetzungen bestimmte Rückkehr in den Lehrbetrieb im Jahr 1946 waren in Details bislang noch nicht erforscht und verdienen in dieser Arbeit ein besonderes Augenmerk.



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