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Gefahrenabwehr im Katastrophenfall.
Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Gefahrenabwehr bei Naturkatastrophen und ihre einfachgesetzliche Umsetzung.
Henriette Sattler

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Produktbeschreibung

Henriette Sattler nimmt sich eines jüngst wieder aktuell gewordenen Themas an: Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für die Bekämpfung von Naturkatastrophen? Welche Hilfskräfte und welche Maßnahmen stehen zur Verfügung? Welche Defizite weist das vorhandene Instrumentarium auf? Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Bekämpfung von besonders schweren Unglücksfällen - zu denen auch die Folgen terroristischer Anschläge zählen - verleiht dem Thema besondere Relevanz.Bei der Frage nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Katastrophenabwehr geht es zunächst insbesondere um die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit der verschiedenen Kräfte, etwa um die Weisungsverhältnisse und das anzuwendende Recht. Hierfür kommt es wesentlich auf die verwaltungsorganisationsrechtliche Qualifikation der Katastrophenhilfe an, die in einem neuen Ansatz als Mandat (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) bzw. als Fremdgeschäftsführung kraft gesetzlicher Ermächtigung (Art. 35 Abs. 3 GG) verstanden wird. Des weiteren untersucht die Autorin, welche Anforderungen die Grundrechte an Maßnahmen der Katastrophenabwehr (z. B. Evakuierungen, Betretungsverbote, Heranziehung zu Hilfeleistungen, Inanspruchnahme oder Vernichtung von Sachen) stellen.Am Schluß steht eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der vorhandenen einfachgesetzlichen Regelungen. Hier werden erhebliche Defizite konstatiert.
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Vorgaben des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG für die Gefahrenabwehr: Überblick über die Vorschriften des Grundgesetzes für Fälle außergewöhnlicher Gefahr - Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG einerseits von dem der Art. 91 und Art. 87a Abs. 4 GG andererseits - Gefahrenabwehr nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG - Gefahrenabwehr nach Art. 35 Abs. 3 GG - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der spontanen Katastrophenhilfe - 2. Teil: Vorgaben aus den Grundrechten: Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen der Katastrophenabwehr - Freizügigkeit (Art. 11 GG) - Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) - Freiheit von Arbeitszwang (Art. 12 Abs. 2 GG) - Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) - Eigentum (Art. 14 GG) - Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) - 3. Teil: Einfachrechtliche Ausgestaltung: Überblick über den Bestand an Vorschriften - Ausgestaltung des Einsatzes nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG - Ausgestaltung des Einsatzes nach Art. 35 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 GG - Einfachgesetzliche Regelungen für die spontane Katastrophenhilfe - Eingriffsbefugnisse - 4. Teil: Zusammenfassung und Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
»[D]ie vorliegende Dissertation [stellt] insgesamt einen besonders lesenswerten Beitrag zur besseren Durchdringung des vielschichtigen Rechts der Gefahrenabwehr im Katastrophenfall dar, zumal der Verfasserin mit eigenständiger Argumentation eine anwendungsbezogene und zugleich kritische Aufbereitung der Materie gelungen ist, die die weitere Diskussion beleben wird.« Björn G. Schubert, in: Verwaltungsrundschau, 1/2010
Henriette Sattler nimmt sich eines jüngst wieder aktuell gewordenen Themas an: Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für die Bekämpfung von Naturkatastrophen? Welche Hilfskräfte und welche Maßnahmen stehen zur Verfügung? Welche Defizite weist das vorhandene Instrumentarium auf? Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Bekämpfung von besonders schweren Unglücksfällen - zu denen auch die Folgen terroristischer Anschläge zählen - verleiht dem Thema besondere Relevanz.

Bei der Frage nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Katastrophenabwehr geht es zunächst insbesondere um die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit der verschiedenen Kräfte, etwa um die Weisungsverhältnisse und das anzuwendende Recht. Hierfür kommt es wesentlich auf die verwaltungsorganisationsrechtliche Qualifikation der Katastrophenhilfe an, die in einem neuen Ansatz als Mandat (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) bzw. als Fremdgeschäftsführung kraft gesetzlicher Ermächtigung (Art. 35 Abs. 3 GG) verstanden wird. Des weiteren untersucht die Autorin, welche Anforderungen die Grundrechte an Maßnahmen der Katastrophenabwehr (z. B. Evakuierungen, Betretungsverbote, Heranziehung zu Hilfeleistungen, Inanspruchnahme oder Vernichtung von Sachen) stellen.

Am Schluß steht eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der vorhandenen einfachgesetzlichen Regelungen. Hier werden erhebliche Defizite konstatiert.
Aus dem Inhalt:
Einleitung - 1. Teil: Vorgaben des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG für die Gefahrenabwehr: Überblick über die Vorschriften des Grundgesetzes für Fälle außergewöhnlicher Gefahr - Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG einerseits von dem der Art. 91 und Art. 87a Abs. 4 GG andererseits - Gefahrenabwehr nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG - Gefahrenabwehr nach Art. 35 Abs. 3 GG - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der spontanen Katastrophenhilfe - 2. Teil: Vorgaben aus den Grundrechten: Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen der Katastrophenabwehr - Freizügigkeit (Art. 11 GG) - Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) - Freiheit von Arbeitszwang (Art. 12 Abs. 2 GG) - Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) - Eigentum (Art. 14 GG) - Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) - 3. Teil: Einfachrechtliche Ausgestaltung: Überblick über den Bestand an Vorschriften - Ausgestaltung des Einsatzes nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG - Ausgestaltung des Einsatzes nach Art. 35 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 GG - Einfachgesetzliche Regelungen für die spontane Katastrophenhilfe - Eingriffsbefugnisse - 4. Teil: Zusammenfassung und Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
"[D]ie vorliegende Dissertation [stellt] insgesamt einen besonders lesenswerten Beitrag zur besseren Durchdringung des vielschichtigen Rechts der Gefahrenabwehr im Katastrophenfall dar, zumal der Verfasserin mit eigenständiger Argumentation eine anwendungsbezogene und zugleich kritische Aufbereitung der Materie gelungen ist, die die weitere Diskussion beleben wird." Björn G. Schubert, in: Verwaltungsrundschau, 1/2010
Dissertationsschrift

Inhaltsverzeichnis



Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Vorgaben des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG für die Gefahrenabwehr: Überblick über die Vorschriften des Grundgesetzes für Fälle außergewöhnlicher Gefahr - Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG einerseits von dem der Art. 91 und Art. 87a Abs. 4 GG andererseits - Gefahrenabwehr nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG - Gefahrenabwehr nach Art. 35 Abs. 3 GG - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der spontanen Katastrophenhilfe - 2. Teil: Vorgaben aus den Grundrechten: Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen der Katastrophenabwehr - Freizügigkeit (Art. 11 GG) - Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) - Freiheit von Arbeitszwang (Art. 12 Abs. 2 GG) - Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) - Eigentum (Art. 14 GG) - Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) - 3. Teil: Einfachrechtliche Ausgestaltung: Überblick über den Bestand an Vorschriften - Ausgestaltung des Einsatzes nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG - Ausgestaltung des Einsatzes nach Art. 35 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 GG - Einfachgesetzliche Regelungen für die spontane Katastrophenhilfe - Eingriffsbefugnisse - 4. Teil: Zusammenfassung und Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis


Klappentext



Henriette Sattler nimmt sich eines jüngst wieder aktuell gewordenen Themas an: Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für die Bekämpfung von Naturkatastrophen? Welche Hilfskräfte und welche Maßnahmen stehen zur Verfügung? Welche Defizite weist das vorhandene Instrumentarium auf? Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Bekämpfung von besonders schweren Unglücksfällen - zu denen auch die Folgen terroristischer Anschläge zählen - verleiht dem Thema besondere Relevanz. Bei der Frage nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Katastrophenabwehr geht es zunächst insbesondere um die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit der verschiedenen Kräfte, etwa um die Weisungsverhältnisse und das anzuwendende Recht. Hierfür kommt es wesentlich auf die verwaltungsorganisationsrechtliche Qualifikation der Katastrophenhilfe an, die in einem neuen Ansatz als Mandat (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) bzw. als Fremdgeschäftsführung kraft gesetzlicher Ermächtigung (Art. 35 Abs. 3 GG) verstanden wird. Des weiteren untersucht die Autorin, welche Anforderungen die Grundrechte an Maßnahmen der Katastrophenabwehr (z. B. Evakuierungen, Betretungsverbote, Heranziehung zu Hilfeleistungen, Inanspruchnahme oder Vernichtung von Sachen) stellen. Am Schluß steht eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der vorhandenen einfachgesetzlichen Regelungen. Hier werden erhebliche Defizite konstatiert.



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