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Die elektronische Justiz.
Ein Beitrag zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Akte unter Berücksichtigung des Justizkommunikationsgesetzes.
Max Schwoerer

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Produktbeschreibung

Am 1. April 2005 ist das Justizkommunikationsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenbearbeitung. Max Schwoerer gibt einen Überblick über die Grundlagen der Regelungen, die die tägliche Arbeit mit Akten nachhaltig verändern werden.Der Einsatz von Computern ermöglicht eine Aktenbearbeitung, die sich von der herkömmlichen grundlegend unterscheidet. Schwoerer geht auf die Entwicklung und die durchgeführten Modellversuche ein, erörtert Sicherheitsaspekte und gibt eine Antwort auf die Frage, ob Richter und Rechtsanwälte vom Gesetzgeber verpflichtet werden können, ihre Urteile und Schriftsätze mit dem Computer zu erstellen, per E-Mail zu versenden und in einer elektronischen Akte zu bearbeiten. Neben den Grundlagen wird auf die einzelnen Normen des Justizkommunikationsgesetzes eingegangen. Der Autor untersucht die Auswirkungen des Gesetzes auf die einzelnen Prozessordnungen und macht konkrete Änderungsvorschläge.
Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Grundlagen der elektronischen Justiz: I. Terminologie - II. Vorteile der elektronischen Justiz - III. Die Entwicklung der elektronischen Justiz - IV. Sicherheitsaspekte in der elektronischen Justiz - V. Anwendungsverpflichtung und Akzeptanz - VI. Verbindung von elektronischem Rechtsverkehr und elektronischer Aktenbearbeitung - C. Das Justizkommunikationsgesetz: I. Entstehungsgeschichte und Ziel des Gesetzes - II. Das Elektronische Rechtsverkehrsgesetz (ERVG) - III. Das Justizkommunikationsgesetz im Einzelnen - D. De lege ferenda: I. Grundsätzliche Entscheidungen - II. Spezielle Entscheidungen - E. Zusammenfassung - Anhang: Die wichtigsten Änderungen durch das Justizkommunikationsgesetz im Überblick - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
Am 1. April 2005 ist das Justizkommunikationsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenbearbeitung. Max Schwoerer gibt einen Überblick über die Grundlagen der Regelungen, die die tägliche Arbeit mit Akten nachhaltig verändern werden.

Der Einsatz von Computern ermöglicht eine Aktenbearbeitung, die sich von der herkömmlichen grundlegend unterscheidet. Schwoerer geht auf die Entwicklung und die durchgeführten Modellversuche ein, erörtert Sicherheitsaspekte und gibt eine Antwort auf die Frage, ob Richter und Rechtsanwälte vom Gesetzgeber verpflichtet werden können, ihre Urteile und Schriftsätze mit dem Computer zu erstellen, per E-Mail zu versenden und in einer elektronischen Akte zu bearbeiten. Neben den Grundlagen wird auf die einzelnen Normen des Justizkommunikationsgesetzes eingegangen. Der Autor untersucht die Auswirkungen des Gesetzes auf die einzelnen Prozessordnungen und macht konkrete Änderungsvorschläge.

Dissertationsschrift

Inhaltsverzeichnis



Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Grundlagen der elektronischen Justiz: I. Terminologie - II. Vorteile der elektronischen Justiz - III. Die Entwicklung der elektronischen Justiz - IV. Sicherheitsaspekte in der elektronischen Justiz - V. Anwendungsverpflichtung und Akzeptanz - VI. Verbindung von elektronischem Rechtsverkehr und elektronischer Aktenbearbeitung - C. Das Justizkommunikationsgesetz: I. Entstehungsgeschichte und Ziel des Gesetzes - II. Das Elektronische Rechtsverkehrsgesetz (ERVG) - III. Das Justizkommunikationsgesetz im Einzelnen - D. De lege ferenda: I. Grundsätzliche Entscheidungen - II. Spezielle Entscheidungen - E. Zusammenfassung - Anhang: Die wichtigsten Änderungen durch das Justizkommunikationsgesetz im Überblick - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis


Klappentext

Am 1. April 2005 ist das Justizkommunikationsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenbearbeitung. Max Schwoerer gibt einen Überblick über die Grundlagen der Regelungen, die die tägliche Arbeit mit Akten nachhaltig verändern werden.nnDer Einsatz von Computern ermöglicht eine Aktenbearbeitung, die sich von der herkömmlichen grundlegend unterscheidet. Schwoerer geht auf die Entwicklung und die durchgeführten Modellversuche ein, erörtert Sicherheitsaspekte und gibt eine Antwort auf die Frage, ob Richter und Rechtsanwälte vom Gesetzgeber verpflichtet werden können, ihre Urteile und Schriftsätze mit dem Computer zu erstellen, per E-Mail zu versenden und in einer elektronischen Akte zu bearbeiten. Neben den Grundlagen wird auf die einzelnen Normen des Justizkommunikationsgesetzes eingegangen. Der Autor untersucht die Auswirkungen des Gesetzes auf die einzelnen Prozessordnungen und macht konkrete Änderungsvorschläge.



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