Als Schöpfung der Praxis ist die Sicherungsübereignung im Gesetz nicht speziell geregelt und wirft als Kreditsicherungsmittel eine Reihe von Fragen und Problemen auf. Dazu gehören z. B. die Abgrenzung zwischen wesentlichen Bestandteilen und Zubehör ebenso, wie die genaue Bezeichnung des Sicherungsgutes im Vertrag, Probleme des verlängerten Eigentumsvorbehalts, gutgläubiger Erwerb des Eigentums oder eine eventuelle Anfechtbarkeit oder Übersicherung. All diese Fragen und Probleme werden anhand von Rechtsfällen aus der Praxis im Einzelnen erläutert und behandelt. Im Anhang sind die für die Praxis wichtigsten Vordrucke und Gesetzestexte abgedruckt.
1 Rechtscharakter der Sicherungsübereignung2 Gegenstand der Sicherungsübereignung 3 Arten der Sicherungsübereignung in der Kreditpraxis 4 Bestimmtheit des Sicherungsgutes 5 Verhältnis zwischen Sicherungsübereignung und gesicherter Forderung 6 Entstehung des Sicherungseigentums 7 Gutgläubiger Erwerb des Sicherungseigentums 8 Sittenwidrigkeit der Sicherungsübereignung 9 Anfechtbarkeit der Sicherungsübereignung 10 Rechte Dritter am Sicherungsgut 11 Befriedigung aus dem Sicherungsgut 12 Sicherungsübereignung bei Insolvenz des Sicherungsgebers 13 Beendigung der Sicherungsübereignung
Über den Autor
Josef Rieder, Rechtsanwalt a.D., war Vorstandsmitglied einer Sparkasse. Stefan Rieder, Assessor, ist Bereichsleiter bei einem Verbundunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.
Inhaltsverzeichnis
1 Rechtscharakter der Sicherungsübereignung2 Gegenstand der Sicherungsübereignung 3 Arten der Sicherungsübereignung in der Kreditpraxis 4 Bestimmtheit des Sicherungsgutes 5 Verhältnis zwischen Sicherungsübereignung und gesicherter Forderung 6 Entstehung des Sicherungseigentums 7 Gutgläubiger Erwerb des Sicherungseigentums 8 Sittenwidrigkeit der Sicherungsübereignung 9 Anfechtbarkeit der Sicherungsübereignung 10 Rechte Dritter am Sicherungsgut 11 Befriedigung aus dem Sicherungsgut 12 Sicherungsübereignung bei Insolvenz des Sicherungsgebers 13 Beendigung der Sicherungsübereignung
Klappentext
Als Schöpfung der Praxis ist die Sicherungsübereignung im Gesetz nicht speziell geregelt und wirft als Kreditsicherungsmittel eine Reihe von Fragen und Problemen auf. Dazu gehören z. B. die Abgrenzung zwischen wesentlichen Bestandteilen und Zubehör ebenso, wie die genaue Bezeichnung des Sicherungsgutes im Vertrag, Probleme des verlängerten Eigentumsvorbehalts, gutgläubiger Erwerb des Eigentums oder eine eventuelle Anfechtbarkeit oder Übersicherung. All diese Fragen und Probleme werden anhand von Rechtsfällen aus der Praxis im Einzelnen erläutert und behandelt. Im Anhang sind die für die Praxis wichtigsten Vordrucke und Gesetzestexte abgedruckt.