Unter "Ius feciale" verstand man im antiken Rom die Regeln des sakralen Rechtsverkehrs zwischen den Völkern, die von den Fetiales, einem Priesterkollegium, gewahrt wurden. Zu dessen vornehmsten Aufgaben zählte der Abschluß von Bündnissen. Pufendorf definiert den Begriff "Jus feciale" jedoch an keiner Stelle in seinem Buch, das Manuskript hatte er noch unter dem Titel "De consensu et dissensu inter Protestantes" an seine Korrespondenzpartner versandt. Die ersten Herausgeber seines erst 1695 postum veröffentlichten theologisches Spätwerks sahen nicht in seinem "Systema novum theologicum", d. h. in der Föderaltheologie, den Kern des Jus feciale, sondern in der Diskussion über das Verhältnis der protestantischen Religionsparteien, der Lutheraner und der Calvinisten, zueinander. Der in Pufendorfs Augen entscheidende Gedanke bestand jedoch darin, daß erst sein neues theologisches System der Bundesschlüsse ein tragfähiges Fundament für ein Zusammengehen bieten würde. Pufendorf entwickelt sein System mit dem Anspruch, eine ausschließlich biblische Theologie zu betreiben. Die Heilige Schrift bildet für ihn die allein mögliche Grundlage alles Theologisierens und allein unter ihrer Verwendung lassen sich für ihn alle theologischen Streitfragen zweifelsfrei klären, vorausgesetzt man ermittelt ihren genuinen Sinn unter Anwendung der richtigen Hilfsmittel. In die Ausgabe ist ein Sachregister übernommen worden, das in der Anlage der Edition des Werkes von 1716 entspricht. Ein neu erstelltes Namenverzeichnis vervollständigt den Apparat.
Unter "Ius feciale" verstand man im antiken Rom die Regeln des sakralen Rechtsverkehrs zwischen den Völkern, die von den Fetiales, einem Priesterkollegium, gewahrt wurden. Zu dessen vornehmsten Aufgaben zählte der Abschluß von Bündnissen. Pufendorf definiert den Begriff "Jus feciale" jedoch an keiner Stelle in seinem Buch, das Manuskript hatte er noch unter dem Titel "De consensu et dissensu inter Protestantes" an seine Korrespondenzpartner versandt. Die ersten Herausgeber seines erst 1695 postum veröffentlichten theologisches Spätwerks sahen nicht in seinem "Systema novum theologicum", d. h. in der Föderaltheologie, den Kern des Jus feciale, sondern in der Diskussion über das Verhältnis der protestantischen Religionsparteien, der Lutheraner und der Calvinisten, zueinander. Der in Pufendorfs Augen entscheidende Gedanke bestand jedoch darin, daß erst sein neues theologisches System der Bundesschlüsse ein tragfähiges Fundament für ein Zusammengehen bieten würde. Pufendorf entwickelt sein System mit dem Anspruch, eine ausschließlich biblische Theologie zu betreiben. Die Heilige Schrift bildet für ihn die allein mögliche Grundlage alles Theologisierens und allein unter ihrer Verwendung lassen sich für ihn alle theologischen Streitfragen zweifelsfrei klären, vorausgesetzt man ermittelt ihren genuinen Sinn unter Anwendung der richtigen Hilfsmittel. In die Ausgabe ist ein Sachregister übernommen worden, das in der Anlage der Edition des Werkes von 1716 entspricht. Ein neu erstelltes Namenverzeichnis vervollständigt den Apparat.
"... von Detlef Döring in vorzüglicher Weise eingeleitet, ediert und kommentiert... durch eine Maßstäbe setzende Einleitung historisch und in den äußerst konzentrierten Kommentaren auch philologisch vorbildlich erschlossen..." Anselm Schubert in: Neulateinisches Jahrbuch Band 11, 2009, S. 233-235
Professor Dr. Dr. Detlef Döring, Jahrgang 1952, ist Leiter der Arbeitsstelle Edition des Briefwechsels von Johann Christoph Gottsched an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und außerplanmäßiger Professor am Historischen Seminar der Universität Leipzig. Er veröffentlichte zahlreiche Studien zur frühneuzeitlichen Geistesgeschichte, wobei ein Schwerpunkt seiner Arbeiten auf der Leipziger Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte in der Zeit der Aufklärung liegt.
Klappentext
Unter "Ius feciale" verstand man im antiken Rom die Regeln des sakralen Rechtsverkehrs zwischen den Völkern, die von den Fetiales, einem Priesterkollegium, gewahrt wurden. Zu dessen vornehmsten Aufgaben zählte der Abschluß von Bündnissen. Pufendorf definiert den Begriff "Jus feciale" jedoch an keiner Stelle in seinem Buch, das Manuskript hatte er noch unter dem Titel "De consensu et dissensu inter Protestantes" an seine Korrespondenzpartner versandt. Die ersten Herausgeber seines erst 1695 postum veröffentlichten theologisches Spätwerks sahen nicht in seinem "Systema novum theologicum", d. h. in der Föderaltheologie, den Kern des Jus feciale, sondern in der Diskussion über das Verhältnis der protestantischen Religionsparteien, der Lutheraner und der Calvinisten, zueinander. Der in Pufendorfs Augen entscheidende Gedanke bestand jedoch darin, daß erst sein neues theologisches System der Bundesschlüsse ein tragfähiges Fundament für ein Zusammengehen bieten würde. Pufendorf entwickelt sein System mit dem Anspruch, eine ausschließlich biblische Theologie zu betreiben. Die Heilige Schrift bildet für ihn die allein mögliche Grundlage alles Theologisierens und allein unter ihrer Verwendung lassen sich für ihn alle theologischen Streitfragen zweifelsfrei klären, vorausgesetzt man ermittelt ihren genuinen Sinn unter Anwendung der richtigen Hilfsmittel. In die Ausgabe ist ein Sachregister übernommen worden, das in der Anlage der Edition des Werkes von 1716 entspricht. Ein neu erstelltes Namenverzeichnis vervollständigt den Apparat.