* 1940 Hütten/Pommern; Altsprachliches Abitur Berlin 1960; Studium der Rechte Berlin, Bonn, Tübingen; 1964, 1969 Staatsexamina Berlin; 1969 Dr. iur. FU Berlin; 1986 Habilitation Staats-, Verwaltungs-, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft I, Hamburg; 1969-80 Rechtsanwalt in Berlin; 1972-78 Professor für Wirtschaftsrecht Berlin Abendstudium; 1978-89 Universitätsprofessor Wirtschaftsrecht Hamburg; seit 1989 Ordinarius für öffentliches Recht Erlangen-Nürnberg; 2005 emeritiert.
Die Staatsschulden wachsen. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden mißachtet. Der Ausgleich der wirtschaftlichen Schäden aus den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie soll die Kreditaufnahmen rechtfertigen. Die Zentralbanken helfen mit monetärer Staatsfinanzierung, vertrags- und verfassungswidrig. Die Gerichte nehmen die Rechtsbrüche hin, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Die in der Föderalismusreform 2009 in das Grundgesetz geschriebenen Schuldenbremsen widersprechen wirtschaftlicher Vernunft. Der Fiskalpakt 2012 hat Schuldenbremsen für fast alle Unionsstaaten verbindlich gemacht. Die Austeritätszwänge hatten verheerende wirtschaftliche und politische Folgen. Die notwendige Einheit der Wirtschafts- und Währungs- mit einer Sozialunion zwingt zum Finanzausgleich. Die Souveränität der Unionsvölker läßt diese Politik nicht zu. Die Geldversorgung der Staaten durch ihre Zentralbanken, unmittelbar oder mittelbar, begründet keine Schulden. Der Staat hat keine Forderungen gegen sich selbst.|»National Debts. Against the Debt Braking«The public sector is increasingly financing itself through borrowing. This is promoted by Zero interest policy. The debt brakes are suspended or ignored. Contrary to all prohibitions, the Central Banks fund their states monetarily. However, the debt brakes are economically unrea-sonable. Austerity constraints are economically and politically devastating. The government´s financing of the central banks does not create any debts of their state, since debtors and creditors are identical.
A. EinleitungB. Texte zur SchuldenbremseDefizitprotokoll – Art. 136 AEUV – Fiskalpakt – Art. 109, Art. 109 a, Art. 115, Art. 143 d GGC. Monetäre Staatsfinanzierung durch das ESZB und die EZBLegalität der Maßnahmen der EZB und des ESZB – Maßnahmen der Staatsfinanzierung der EZB und des ESZB – Übernahme von Staatsanleihen am Sekundärmarkt – TARGET 2- System – Monetäre EurorettungD. Haushaltsdisziplin der MitgliedstaatenArt. 126 AEUV, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Six-Pack – FiskalpaktE. Europäischer StabilitätsmechanismusArt. 136 Abs. 3 AEUV – Relativierung des Bail-out-Verbots – Konditionierung – Unmittelbarer Erwerb von StaatsanleihenF. Finanz- und Budgethoheit der VölkerSouveränität der Bürger Deutschlands – Finanz- und Budgethoheit – Wirtschaftsregierung der EUG. Sanierung oder Abwicklung von KreditinstitutenForderungsrisiko der Gläubiger – Systemrelevanz von GeldinstitutenH. Schuldenbremsen ohne ökonomische VernunftScheitern der Haushaltsdisziplinierung – Von der Stabilitäts- zur Schuldengemeinschaft – Monetäre Finanzierung des StaatesI. Entwicklungsbehinderung durch SchuldenbremsenEuropäistische Visionen und Schuldengrenzen – Erfolglose Austeritätspolitik – Zukunftsvorsorge durch kreditierte InvestitionenJ. Schuldenbremsen und SozialstaatFinanzierung des Sozialstaates – Versorgung ohne Beitrag zum Gemeinwohl – GeldverteilungK. Kreditäre GeldvermehrungMißbrauch globaler Geldmengen – Unrecht des GlobalismusL. Doktrin von Schulden des Staates gegenüber dem StaatZentralbank und Geschäftsbanken Akteure der Geldversorgung – Finanzierung des Staates – Schulden des Staates durch monetäre Staatsfinanzierung ? – Verteilungspolitik – Plakative Kritik der StaatsschuldendoktrinAnhänge 1 – 4Literatur- und Stichwortverzeichnis
Die öffentliche Hand finanziert sich zunehmend durch Kreditaufnahme. Das wird durch Nullzinspolitik gefördert. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden ignoriert. Die Zentralbanken finanzieren entgegen allen Verboten ihre Staaten monetär. Die Schuldenbremsen haben die wirtschaftliche Vernunft gegen sich. Austeritätszwänge sind wirtschaftlich und politisch verheerend. Die Staatsfinanzierung der Zentralbanken begründet keine Schulden ihres Staates. Schuldner und Gläubiger sind identisch.
Die öffentliche Hand finanziert sich zunehmend durch Kreditaufnahme. Das wird durch Nullzinspolitik gefördert. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden ignoriert. Die Zentralbanken finanzieren entgegen allen Verboten ihre Staaten monetär. Die Schuldenbremsen haben die wirtschaftliche Vernunft gegen sich. Austeritätszwänge sind wirtschaftlich und politisch verheerend. Die Staatsfinanzierung der Zentralbanken begründet keine Schulden ihres Staates. 'Schuldner' und 'Gläubiger' sind identisch.
A. Einleitung
B. Texte zur Schuldenbremse
Defizitprotokoll - Art. 136 AEUV - Fiskalpakt - Art. 109, Art. 109 a, Art. 115, Art. 143 d GG
C. Monetäre Staatsfinanzierung durch das ESZB und die EZB
Legalität der Maßnahmen der EZB und des ESZB - Maßnahmen der Staatsfinanzierung der EZB und des ESZB - Übernahme von Staatsanleihen am Sekundärmarkt - TARGET 2- System - Monetäre Eurorettung
D. Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten
Art. 126 AEUV, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Six-Pack - Fiskalpakt
E. Europäischer Stabilitätsmechanismus
Art. 136 Abs. 3 AEUV - Relativierung des Bail-out-Verbots - Konditionierung - Unmittelbarer Erwerb von Staatsanleihen
F. Finanz- und Budgethoheit der Völker
Souveränität der Bürger Deutschlands - Finanz- und Budgethoheit - Wirtschaftsregierung der EU
G. Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten
Forderungsrisiko der Gläubiger - Systemrelevanz von Geldinstituten
H. Schuldenbremsen ohne ökonomische Vernunft
Scheitern der Haushaltsdisziplinierung - Von der Stabilitäts- zur Schuldengemeinschaft - Monetäre Finanzierung des Staates
I. Entwicklungsbehinderung durch Schuldenbremsen
Europäistische Visionen und Schuldengrenzen - Erfolglose Austeritätspolitik - Zukunftsvorsorge durch kreditierte Investitionen
J. Schuldenbremsen und Sozialstaat
Finanzierung des Sozialstaates - Versorgung ohne Beitrag zum Gemeinwohl - Geldverteilung
K. Kreditäre Geldvermehrung
Mißbrauch globaler Geldmengen - Unrecht des Globalismus
L. Doktrin von Schulden des Staates gegenüber dem Staat
Zentralbank und Geschäftsbanken Akteure der Geldversorgung - Finanzierung des Staates - Schulden des Staates durch monetäre Staatsfinanzierung ? - Verteilungspolitik - Plakative Kritik der Staatsschuldendoktrin
Anhänge 1 - 4
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Über den Autor
* 1940 Hütten/Pommern; Altsprachliches Abitur Berlin 1960; Studium der Rechte Berlin, Bonn, Tübingen; 1964, 1969 Staatsexamina Berlin; 1969 Dr. iur. FU Berlin; 1986 Habilitation Staats-, Verwaltungs-, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft I, Hamburg; 1969-80 Rechtsanwalt in Berlin; 1972-78 Professor für Wirtschaftsrecht Berlin Abendstudium; 1978-89 Universitätsprofessor Wirtschaftsrecht Hamburg; seit 1989 Ordinarius für öffentliches Recht Erlangen-Nürnberg; 2005 emeritiert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Texte zur Schuldenbremse
Defizitprotokoll ¿ Art. 136 AEUV ¿ Fiskalpakt ¿ Art. 109, Art. 109 a, Art. 115, Art. 143 d GG
C. Monetäre Staatsfinanzierung durch das ESZB und die EZB
Legalität der Maßnahmen der EZB und des ESZB ¿ Maßnahmen der Staatsfinanzierung der EZB und des ESZB ¿ Übernahme von Staatsanleihen am Sekundärmarkt ¿ TARGET 2- System ¿ Monetäre Eurorettung
D. Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten
Art. 126 AEUV, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Six-Pack ¿ Fiskalpakt
E. Europäischer Stabilitätsmechanismus
Art. 136 Abs. 3 AEUV ¿ Relativierung des Bail-out-Verbots ¿ Konditionierung ¿ Unmittelbarer Erwerb von Staatsanleihen
F. Finanz- und Budgethoheit der Völker
Souveränität der Bürger Deutschlands ¿ Finanz- und Budgethoheit ¿ Wirtschaftsregierung der EU
G. Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten
Forderungsrisiko der Gläubiger ¿ Systemrelevanz von Geldinstituten
H. Schuldenbremsen ohne ökonomische Vernunft
Scheitern der Haushaltsdisziplinierung ¿ Von der Stabilitäts- zur Schuldengemeinschaft ¿ Monetäre Finanzierung des Staates
I. Entwicklungsbehinderung durch Schuldenbremsen
Europäistische Visionen und Schuldengrenzen ¿ Erfolglose Austeritätspolitik ¿ Zukunftsvorsorge durch kreditierte Investitionen
J. Schuldenbremsen und Sozialstaat
Finanzierung des Sozialstaates ¿ Versorgung ohne Beitrag zum Gemeinwohl ¿ Geldverteilung
K. Kreditäre Geldvermehrung
Mißbrauch globaler Geldmengen ¿ Unrecht des Globalismus
L. Doktrin von Schulden des Staates gegenüber dem Staat
Zentralbank und Geschäftsbanken Akteure der Geldversorgung ¿ Finanzierung des Staates ¿ Schulden des Staates durch monetäre Staatsfinanzierung ? ¿ Verteilungspolitik ¿ Plakative Kritik der Staatsschuldendoktrin
Anhänge 1 ¿ 4
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Klappentext
»National Debts. Against the Debt Braking«
The public sector is increasingly financing itself through borrowing. This is promoted by Zero interest policy. The debt brakes are suspended or ignored. Contrary to all prohibitions, the Central Banks fund their states monetarily. However, the debt brakes are economically unrea-sonable. Austerity constraints are economically and politically devastating. The government's financing of the central banks does not create any debts of their state, since >debtors< and >creditors< are identical.