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Abmahnung, Einstweilige Verfügung und neues Wettbewerbsrecht
Das Recht der Wirtschaft
Niebling, Jürgen

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Abmahnung, Einstweilige Verfügung und neues Wettbewerbsrecht

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Produktbeschreibung

Vorsicht bei Abmahnungen

Es lohnt sich, eine Abmahnung zunächst einmal zu prüfen und nicht sogleich zu akzeptieren. Hier liegt ein Schwerpunkt des aktualisierten Ratgebers.

Weniger Missbrauch durch Abmahnungen

Abmahnmissbrauch effektiv verhindern, so lautet die Überschrift eines neuen Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

Das Gesetz enthält ein umfassendes Paket an Maßnahmen, das zu einer erheblichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen soll und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher Abmahnungen schützen möchte. So können Mitbewerber keine Kostenerstattung verlangen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.

Mehr Rechte für Betroffene

Abmahnende dürfen sich zudem bei Rechtsverletzungen im Internet nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie klagen. Betroffene können in Zukunft missbräuchliche Abmahnungen leichter darlegen und bekommen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)

Echo der Fachpresse zur 4. Auflage

»Niebling, Abmahnung, Einstweilige Verfügung und neues Wettbewerbsrecht« die Fachliteratur-Empfehlung in der Rubrik Spezial Fachbuch imBörsenblatt 18/2021

 

Echo der Fachpresse zur 3. Auflage

»Das Buch ist für den Praktiker ein wichtiges Mittel, Wettbewerbsverletzungen wirksam zu bekämpfen, und gibt klare Anhaltspunkte für das Vorgehen und die anschließende Geltendmachung der Kosten. Es hilft, in der Praxis oft zu beobachtende Fehler zu vermeiden. Das Buch kann insoweit allen empfohlen werden; es wird ihnen die Angst davor nehmen, sich in wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zu begeben.«
Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht a.D., München, BayVBl. 1/2019


Über den Autor

Niebling


Klappentext

Vorsicht bei Abmahnungen

Es lohnt sich, eine Abmahnung zunächst einmal zu prüfen und nicht sogleich zu akzeptieren. Hier liegt ein Schwerpunkt des aktualisierten Ratgebers.

Weniger Missbrauch durch Abmahnungen

Abmahnmissbrauch effektiv verhindern, so lautet die Überschrift eines neuen Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

Das Gesetz enthält ein umfassendes Paket an Maßnahmen, das zu einer erheblichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen soll und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher Abmahnungen schützen möchte. So können Mitbewerber keine Kostenerstattung verlangen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.

Mehr Rechte für Betroffene

Abmahnende dürfen sich zudem bei Rechtsverletzungen im Internet nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie klagen. Betroffene können in Zukunft missbräuchliche Abmahnungen leichter darlegen und bekommen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

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