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§§ 481 - 569. Bd.2
Paragraphen 481-569. mit Haager Regeln, Haag-Visby Regeln, Hamburg Regeln, Rotterdam Regeln
Ramming, Klaus

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Produktbeschreibung

Dieser dreibändige Großkommentar umfasst das gesamte Seehandelsrecht. Nach der grundlegenden Reform des Fünften Buches werden neben den entsprechenden Vorschriften des HGB auch zahlreiche andere Regelwerke und Bestimmungen kommentiert, z.B. das Ölhaftungsübereinkommen 1992, das Fonds- und das Zusatzfondsübereinkommen, das Bunkerölübereinkommen, das Wrackbeseitigungsübereinkommen, das Athener Übereinkommen 2002 sowie die VO-Athen, das Übereinkommen zur einheitlichen Regelung der Haftung bei Zusammenstößen auf See, das Haftungsbeschränkungsübereinkommen von 1996, das Übereinkommen über den Arrest in Seeschiffeund die Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung, sowie eine Reihe privatrechtlicher Nebenvorschriften, z.B. die Haftung des Reeders betreffend. Berücksichtigt werden auch diverse prozessuale Vorschriften, so dass eine Kommentierung vorliegt, die sowohl höchsten wissenschaftlichen Ansprüche genügt, als auch die besonderen Belange der Praxis aufgreift.


Klaus Ramming, Rechtsanwalt, Kapitän und Dipl.-Ing. für Seeverkehr aus Hamburg.



Über den Autor


Klappentext

Dieser dreibändige Großkommentar umfasst das gesamte Seehandelsrecht. Nach der grundlegenden Reform des Fünften Buches werden neben den entsprechenden Vorschriften des HGB auch zahlreiche andere Regelwerke und Bestimmungen kommentiert, z.B. das Ölhaftungsübereinkommen 1992, das Fonds- und das Zusatzfondsübereinkommen, das Bunkerölübereinkommen, das Wrackbeseitigungsübereinkommen, das Athener Übereinkommen 2002 sowie die VO-Athen, das Übereinkommen zur einheitlichen Regelung der Haftung bei Zusammenstößen auf See, das Haftungsbeschränkungsübereinkommen von 1996, das Übereinkommen über den Arrest in Seeschiffeund die Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung, sowie eine Reihe privatrechtlicher Nebenvorschriften, z.B. die Haftung des Reeders betreffend. Berücksichtigt werden auch diverse prozessuale Vorschriften, so dass eine Kommentierung vorliegt, die sowohl höchsten wissenschaftlichen Ansprüche genügt, als auch die besonderen Belange der Praxis aufgreift.



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