Der moderne Staat ist vielfach ein öffentlicher, ein sichtbarer, ein medialer Staat, er ist aber zugleich auch ein geheimer, das heißt bestimmte Informationen geheim haltender wie auch im Geheimen agierender Staat.Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.
Michael Brenner, Prof. Dr. jur., hat den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena inne.
Über den Autor
Michael Brenner, Prof. Dr. jur., hat den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena inne.
Klappentext
Der moderne Staat ist vielfach ein öffentlicher, ein sichtbarer, ein medialer Staat, er ist aber zugleich auch ein geheimer, das heißt bestimmte Informationen geheim haltender wie auch im Geheimen agierender Staat.Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.