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Weiterentwicklung des Tariftreuerechts.
Schriften zum Bürgerlichen Recht 501
Rüdiger Krause

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Weiterentwicklung des Tariftreuerechts.

Produktbeschreibung

Rüdiger Krause is Professor for Civil Law and Labour Law and Director of the Institute for Labour Law at the Faculty of Law of the University of Göttingen (Germany). He has written some 160 books, articles and comments mainly in the field of German and European Employment and Labour Law. He is the author of the report for the 71. German Lawyers Conference (»Deutscher Juristentag«) on the digitization of work (2016) and co-editor of the German Journal »Soziales Recht« (since 2011). Rüdiger Krause is regularly visiting professor at the ELTE in Budapest and gave guest lectures in Austria, Belgium, Canada, China, Denmark, Hungary, Italy, Japan, Netherlands, Norway, Portugal, Taiwan, U.K. and the U.S.|Rüdiger Krause ist Professor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht sowie Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Er hat rund 160 Bücher, Artikel und Anmerkungen geschrieben, hauptsächlich auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Arbeitsrechts. Er ist Autor des Gutachtens für den 71. Deutschen Juristentag zum Thema der Digitalisierung der Arbeitswelt (2016) und Mitherausgeber der Zeitschrift »Soziales Recht« (seit 2011). Rüdiger Krause ist regelmäßig Gastprofessor an der ELTE in Budapest und hielt bereits Gastvorträge in Belgien, China, Dänemark, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Taiwan, Ungarn und den U.S.A.
Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst schätzungsweise 400 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei spielt die sog. »strategische Vergabe«, mit der u.a. soziale Ziele verfolgt werden sollen, seit der Vergaberechtsreform von 2016 zur Umsetzung des Richtlinienpakets der Europäischen Union zum Vergaberecht von 2014 eine immer größere Rolle. Die vorliegende Untersuchung lotet vor dem Hintergrund dieser Veränderung, der neueren Judikatur des EuGH zum Vergaberecht sowie der Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie von 2018 aus, ob und welche neuen Spielräume für eine Weiterentwicklung des Tariftreuerechts im Sinne einer landesgesetzlich vorgeschriebenen Bindung an repräsentative Tarifverträge entstanden sind. Hierbei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass für die Anordnung einer solchen Bindung die Bundesländer grundsätzlich zuständig sind und insbesondere im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Darüber hinaus wäre eine entsprechende Gesetzesinitiative auch unionsrechtlich unter dem Blickwinkel des Vergaberechts ebenso wie des Arbeitnehmerentsenderechts zulässig.|»New Options for Compliance with Collective Agreements in Public Procurement Law«Against the background of the reform of public procurement law of 2016 to implement the requirements of Union law of 2014, the recent case law of the European Court of Justice on this field and the reform of the Posted Workers Directive of 2018, this study explores whether and which new options have emerged for binding the bidder to comply with collective agreements. The study comes to the conclusion that the »Bundesländer« are competent for such laws and that no constitutional law nor Union law objections exist.
A. ThemenstellungB. Einordnung des Vorhabens in die Struktur des VergabeverfahrensLeistungsbeschreibung – Eignungs- und Ausschlussprüfung – Zuschlagskriterien – AusführungsbedingungenC. Kompetenz des LandesgesetzgebersTariftreue-Entscheidung des BVerfG als Ausgangspunkt – Neuere Strömungen im Schrifttum – WürdigungD. Vereinbarkeit mit der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG)Vorbemerkungen – Gegenstand und Kernaussagen der Tariftreue-Entscheidung des BVerfG – Individuelle negative Koalitionsfreiheit – Kollektive KoalitionsfreiheitE. Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit – Rechtfertigung des Eingriffs in die BerufsfreiheitF. Weitere verfassungsrechtliche WertungenGleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) – Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) – Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)G. (Keine) Verdrängung durch BundestarifrechtH. Vergaberechtliche ZulässigkeitAnwendbare Maßstäbe – Hinreichende Verbindung zum Auftragsgegenstand – Einhaltung von Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot – Einhaltung des Transparenzgebots – Wahrung des VerhältnismäßigkeitsgrundsatzesI. Vereinbarkeit mit dem ArbeitnehmerentsenderechtSachverhalt und Kernaussagen des Rüffert-Urteils des EuGH – Folgeentscheidungen des EuGH und Konsequenzen – Änderung der Vergaberichtlinie – Änderung der EntsenderichtlinieJ. Wettbewerbsrechtliche ZulässigkeitK. Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Die vorliegende Untersuchung lotet vor dem Hintergrund der Vergaberechtsreform von 2016 zur Umsetzung der Vorgaben des Unionsrechts von 2014, der neueren Judikatur des EuGH auf diesem Gebiet sowie der Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie von 2018 aus, ob und welche neuen Spielräume für eine Weiterentwicklung des Tariftreuerecht entstanden sind. Hierbei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Bundesländer für die Anordnung einer Bindung an repräsentative Tarifverträge grundsätzlich zuständig sind und weder verfassungsrechtliche noch unionsrechtliche Bedenken entgegenstehen.

Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst schätzungsweise 400 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei spielt die sog. "strategische Vergabe", mit der u.a. soziale Ziele verfolgt werden sollen, seit der Vergaberechtsreform von 2016 zur Umsetzung des Richtlinienpakets der Europäischen Union zum Vergaberecht von 2014 eine immer größere Rolle. Die vorliegende Untersuchung lotet vor dem Hintergrund dieser Veränderung, der neueren Judikatur des EuGH zum Vergaberecht sowie der Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie von 2018 aus, ob und welche neuen Spielräume für eine Weiterentwicklung des Tariftreuerechts im Sinne einer landesgesetzlich vorgeschriebenen Bindung an repräsentative Tarifverträge entstanden sind. Hierbei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass für die Anordnung einer solchen Bindung die Bundesländer grundsätzlich zuständig sind und insbesondere im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Darüber hinaus wäre eine entsprechende Gesetzesinitiative auch unionsrechtlich unter dem Blickwinkel des Vergaberechts ebenso wie des Arbeitnehmerentsenderechts zulässig.
A. Themenstellung

B. Einordnung des Vorhabens in die Struktur des Vergabeverfahrens

Leistungsbeschreibung - Eignungs- und Ausschlussprüfung - Zuschlagskriterien - Ausführungsbedingungen

C. Kompetenz des Landesgesetzgebers

Tariftreue-Entscheidung des BVerfG als Ausgangspunkt - Neuere Strömungen im Schrifttum - Würdigung

D. Vereinbarkeit mit der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG)

Vorbemerkungen - Gegenstand und Kernaussagen der Tariftreue-Entscheidung des BVerfG - Individuelle negative Koalitionsfreiheit - Kollektive Koalitionsfreiheit

E. Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)

Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit - Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit

F. Weitere verfassungsrechtliche Wertungen

Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) - Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) - Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)

G. (Keine) Verdrängung durch Bundestarifrecht

H. Vergaberechtliche Zulässigkeit

Anwendbare Maßstäbe - Hinreichende Verbindung zum Auftragsgegenstand - Einhaltung von Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot - Einhaltung des Transparenzgebots - Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

I. Vereinbarkeit mit dem Arbeitnehmerentsenderecht

Sachverhalt und Kernaussagen des Rüffert-Urteils des EuGH - Folgeentscheidungen des EuGH und Konsequenzen - Änderung der Vergaberichtlinie - Änderung der Entsenderichtlinie

J. Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit

K. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

Literatur- und Sachwortverzeichnis


Über den Autor

Rüdiger Krause ist Professor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht sowie Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Er hat rund 160 Bücher, Artikel und Anmerkungen geschrieben, hauptsächlich auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Arbeitsrechts. Er ist Autor des Gutachtens für den 71. Deutschen Juristentag zum Thema der Digitalisierung der Arbeitswelt (2016) und Mitherausgeber der Zeitschrift »Soziales Recht« (seit 2011). Rüdiger Krause ist regelmäßig Gastprofessor an der ELTE in Budapest und hielt bereits Gastvorträge in Belgien, China, Dänemark, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Taiwan, Ungarn und den U.S.A.


Inhaltsverzeichnis

A. ThemenstellungnnB. Einordnung des Vorhabens in die Struktur des VergabeverfahrensnnLeistungsbeschreibung - Eignungs- und Ausschlussprüfung - Zuschlagskriterien - AusführungsbedingungennnC. Kompetenz des LandesgesetzgebersnnTariftreue-Entscheidung des BVerfG als Ausgangspunkt - Neuere Strömungen im Schrifttum - WürdigungnnD. Vereinbarkeit mit der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG)nnVorbemerkungen - Gegenstand und Kernaussagen der Tariftreue-Entscheidung des BVerfG - Individuelle negative Koalitionsfreiheit - Kollektive KoalitionsfreiheitnnE. Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)nnEingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit - Rechtfertigung des Eingriffs in die BerufsfreiheitnnF. Weitere verfassungsrechtliche WertungennnGleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) - Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) - Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)nnG. (Keine) Verdrängung durch BundestarifrechtnnH. Vergaberechtliche ZulässigkeitnnAnwendbare Maßstäbe - Hinreichende Verbindung zum Auftragsgegenstand - Einhaltung von Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot - Einhaltung des Transparenzgebots - Wahrung des VerhältnismäßigkeitsgrundsatzesnnI. Vereinbarkeit mit dem ArbeitnehmerentsenderechtnnSachverhalt und Kernaussagen des Rüffert-Urteils des EuGH - Folgeentscheidungen des EuGH und Konsequenzen - Änderung der Vergaberichtlinie - Änderung der EntsenderichtliniennJ. Wettbewerbsrechtliche ZulässigkeitnnK. Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnissennLiteratur- und Sachwortverzeichnis


Klappentext

»New Options for Compliance with Collective Agreements in Public Procurement Law«nnAgainst the background of the reform of public procurement law of 2016 to implement the requirements of Union law of 2014, the recent case law of the European Court of Justice on this field and the reform of the Posted Workers Directive of 2018, this study explores whether and which new options have emerged for binding the bidder to comply with collective agreements. The study comes to the conclusion that the »Bundesländer« are competent for such laws and that no constitutional law nor Union law objections exist.



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