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Die demokratische Revisibilität von Fiskalregeln
Rechtliche Grenzen der Verfassungsänderung und der Bindung des einfachen Gesetzgebers am Maßstab des änderungsfesten Kerns des Demokratieprinzips
Philipp Orphal

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Produktbeschreibung

Philipp Orphal studied law at the Johannes Gutenberg University of Mainz and the Ruprecht-Karls University of Heidelberg, specializing in tax law. During his doctorate under Professor Dr. Hanno Kube (LLM Cornell) at the Heidelberg University Institute for Finance and Tax Law, he worked in a law firm as a research assistant in tax law and at Dezernat Zukunft, Berlin with a focus on German and European finance, economics, central banking and monetary law. He completed his legal clerkship at the Berlin Court of Appeal with stations at the Federal Chancellery and the Federal Constitutional Court, among others.|Philipp Orphal studierte Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit Schwerpunkt Steuerrecht. Neben der Promotion bei Professor Dr. Hanno Kube (LLM Cornell) am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg arbeitete er in einer Großkanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Steuerrecht und beim Dezernat Zukunft, Berlin mit Schwerpunkt im deutschen und europäischen Finanz-, Wirtschafts-, Zentralbank- und Währungsrecht. Das Referendariat absolvierte er am Kammergericht Berlin mit Stationen unter anderem im Bundeskanzleramt und am Bundesverfassungsgericht.
Kern der Untersuchung ist die dogmatische Erarbeitung des demokratischen Grundsatzes der Revisibilität am Maßstab des »einfachen« Demokratieprinzips (Art. 20 GG) und des besonders geschützten Kerns des Demokratieprinzips (Art. 79 Abs. 3 GG). Als Referenzgebiet dienen Fiskalregeln, da diese auf nahezu allen Ebenen der Normenhierarchie verankert sind. Zunächst werden die Regeln des Stabiliäts- und Wachstumspakts, der Schuldenbremse und des SKS-Vertrags erörtert. Sodann werden unter Heranziehung wirtschafts- und politikwissenschaftlicher Erkenntnisse ihre Funktionen in der bestehenden Wirtschafts- und Finanzordnung besprochen. Hiernach wird eine Dogmatik der demokratischen Revisibilitätsgrundsätze herausgearbeitet, an deren Maßstab konkrete Regeln (hier: Fiskalregeln) auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden können. Darauf folgend wird dieser Maßstab auf die vorgestellten Fiskalregeln angewendet. Abschließend werden die Thesen der Arbeit und die zugrunde gelegten Ausgangspunkte dargestellt.|»The Democratic Revisibility of Fiscal Rules. Legal Limits of Amending the Constitution and of Binding the Legislating Bodies Deriving from the Core Democratic Principle as Declared Unalterable by the German Constitution«: The author develops a legal theory of the democratic principle of revisability. According to this principle, binding future democratic majorities is permissible under Art. 79 para. 3 in conjunction with Art. 20 para. 1 GG only if it stabilizes the legal and social order and is open to changes in values or knowledge. Although the German debt brake pursues stabilization purposes (sustainability, monetary stability, financial stability, stability of interest rates), it does not meet this standard.
1. Vorüberlegungen und WeichenstellungAusgangsfragen – Erschließung der Forschungsfrage – Methodische Vorüberlegungen – Stand der Dogmatik eines demokratischen Revisibilitätsgrundsatzes – Aufbau der Untersuchung2. Bestandsaufnahme der geltenden FiskalregelnFiskalregeln im Unions- und Verfassungsrecht – Weitere Fiskalregeln – Zusammenfassung3. Die Rolle von FiskalregelnDie verschiedenen Aspekte von Staatsausgaben, öffentlichem Defizit und Staatsschuld – Staatsschuld und Geld als Maßeinheiten für wirtschaftlichen Wohlstand – Ergebnis: Die Rolle von Fiskalregeln4. Demokratische Revisibilität im HaushaltsrechtRevisibilität gemäß dem allgemeinen Demokratieprinzip (Art. 20 GG) – Revisibilität im Kern des Demokratieprinzips (Art. 79 Abs. 3 GG) – Haushaltsgesetz als Zeitgesetz – Ergebnis: Revisibilität als doppelter demokratischer Grundsatz5. Die geltenden Fiskalregeln vor dem RevisibilitätsgrundsatzRevisibilität von Programmen und Finanzplanungen? – Schuldenbremse des Grundgesetzes6. Ergebnisse der UntersuchungRevisibilitätsgrundsätze des Demokratieprinzips – Revisibilität und Fiskalregeln – Zugrundeliegende Thesen
Die Untersuchung erarbeitet eine Dogmatik des demokratischen Grundsatzes der Revisibilität. Danach ist die rechtliche Bindung künftiger Mehrheiten nach Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG nur zulässig, wenn sie der Stabilisierung der Rechts- und Gesellschaftsordnung dient und offen für Wertungs- oder Wissenswandel ist. Obgleich die Schuldenbremse Stabilisierungszwecke (Tragfähigkeit, Geldwertstabilität, Finanzstabilität, Stabilität des Zinsniveaus) verfolgt, genügt sie diesem Maßstab nicht.
»Insgesamt handelt es sich um eine gut lesbare, ideenreiche, innovative und im besten Sinne grundlegende Arbeit, die sich in ein politisch hochbrisantes und -aktuelles Feld vorwagt und sich in diesem auch deutlich positioniert.« Prof. Dr. Henning Tappe, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 150, 4/2025


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