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Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht
Schriften zum Bürgerlichen Recht 576
Christian Uhlmann

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Produktbeschreibung

Christian Uhlmann studied law at the University of Mainz; legal clerkship at the Regional Court of Mainz; research assistant at the Institute for Comparative Law, Conflict of Laws and International Business Law at Heidelberg University; doctorate in law (2020); LL.M. at Cornell Law School (2020); currently senior research assistant and post-doc (Habilitand) at the Institute for Comparative Law, Conflict of Laws and International Business Law at Heidelberg University (Chair of Prof. Dr. Christoph A. Kern, LL.M. (Harvard)).|Christian Uhlmann; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mainz; Referendariat am Landgericht Mainz; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg; 2020 Promotion; LL.M.-Studium an der Cornell Law School (2020); derzeit Akademischer Rat a.Z. und Habilitand am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg (Lehrstuhl Prof. Dr. Christoph A. Kern, LL.M. (Harvard)).
Im Privatrecht wird man an ganz unterschiedlichen Stellen mit der Frage konfrontiert, welche Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsgeschäften und Prozesshandlungen zu stellen sind – und zwar im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, bei Gestaltungsrechten, im Sachenrecht sowie im Rahmen der Übertragung von Forderungen, aber auch im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. Vor dem Hintergrund, dass derartige Fragen in den verschiedenen Teilrechtsgebieten vornehmlich isoliert voneinander betrachtet werden, lotet die Studie aus, ob sich ein einheitlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht ausmachen lässt.|»Principle of Certainty in German Private Law«: In German Private Law, one is confronted in very different places with the question of what requirements are to be placed on the certainty of legal transactions (substantive law) and acts before courts (procedural law). Against the backdrop that such questions are primarily considered in isolation from each other in different areas of law, this study examines whether a uniform principle of certainty can be identified in German Private Law.
I. EinführungII. Bestimmtheit im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse: Allgemeine Mindestanforderungen – Konkretisierung der allgemeinen Mindestanforderungen – Die Unterscheidung zwischen Gattungs- und StückschuldIII. Bestimmtheit von Gestaltungsrechten: Allgemeine Mindestanforderungen – Begründungserfordernis – SyntheseIV. Bestimmtheit im Sachenrecht: Historischer Ausgangspunkt – Zweck des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes – Bestimmtheit im Mobiliarsachenrecht – Bestimmtheit im Immobiliarsachenrecht – SyntheseV. Bestimmtheit bei der Übertragung von Forderungen: Ausgangspunkt – Die Bestimmbarkeit – SyntheseVI. Bestimmtheit im Erkenntnisverfahren: Ausgangspunkt – Zweck des Bestimmtheitsgebots – Bestimmtheit des KlageantragsVII. Bestimmtheit im Vollstreckungsverfahren: Zweck des Bestimmtheitsgebots – Bestimmtheit des Titels – Synthese: Bestimmtheit im Erkenntnis- und VollstreckungsverfahrenVIII. Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht: Angleichung zwischen Prozessrecht und materiellem Recht – Angleichung innerhalb des materiellen RechtsFazitZusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in ThesenformLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Im Privatrecht wird man an ganz unterschiedlichen Stellen mit der Frage konfrontiert, welche Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsgeschäften und Prozesshandlungen zu stellen sind. Vor dem Hintergrund, dass derartige Fragen in den verschiedenen Teilrechtsgebieten vornehmlich isoliert voneinander betrachtet werden, lotet die Studie aus, ob sich ein einheitlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht ausmachen lässt.

Im Privatrecht wird man an ganz unterschiedlichen Stellen mit der Frage konfrontiert, welche Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsgeschäften und Prozesshandlungen zu stellen sind - und zwar im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, bei Gestaltungsrechten, im Sachenrecht sowie im Rahmen der Übertragung von Forderungen, aber auch im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. Vor dem Hintergrund, dass derartige Fragen in den verschiedenen Teilrechtsgebieten vornehmlich isoliert voneinander betrachtet werden, lotet die Studie aus, ob sich ein einheitlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht ausmachen lässt.
I. Einführung

II. Bestimmtheit im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse: Allgemeine Mindestanforderungen - Konkretisierung der allgemeinen Mindestanforderungen - Die Unterscheidung zwischen Gattungs- und Stückschuld

III. Bestimmtheit von Gestaltungsrechten: Allgemeine Mindestanforderungen - Begründungserfordernis - Synthese

IV. Bestimmtheit im Sachenrecht: Historischer Ausgangspunkt - Zweck des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes - Bestimmtheit im Mobiliarsachenrecht - Bestimmtheit im Immobiliarsachenrecht - Synthese

V. Bestimmtheit bei der Übertragung von Forderungen: Ausgangspunkt - Die Bestimmbarkeit - Synthese

VI. Bestimmtheit im Erkenntnisverfahren: Ausgangspunkt - Zweck des Bestimmtheitsgebots - Bestimmtheit des Klageantrags

VII. Bestimmtheit im Vollstreckungsverfahren: Zweck des Bestimmtheitsgebots - Bestimmtheit des Titels - Synthese: Bestimmtheit im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren

VIII. Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht: Angleichung zwischen Prozessrecht und materiellem Recht - Angleichung innerhalb des materiellen Rechts

Fazit

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesenform

Literatur- und Stichwortverzeichnis


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