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Quellenkritik zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
Akademische Schriftenreihe V293289
Kolbenschlag, Andreas N.

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Produktbeschreibung

Quellenexegese aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die ausgewählte Quelle, das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG), wurde am 20. Juni 2002 erlassen und zählt zum Rechtsgebiet der Entschädigungsge-setzgebung. In den bekannten Gesetzessammlungen ist es meist nicht abgedruckt, jedoch ist das ZRBG auf verschiedenen Onlineseiten auffindbar. Eine Rechtsnorm als Quelle hat in sich schon Grenzen bezüglich der Aussagefähigkeit, da jene immer nur ein Abbild eines temporären gesellschaft-lichen Konsenses ist und Moralvorstellungen, Normierungen oder Ideale impliziert, die staatlich ga-rantiert werden. Kritik oder Meinungen von Minderheiten werden meist in einem Gesetz nicht reprä-sentiert, da eine Rechtsnorm ein politisch-gesellschaftlich "vereinbarter" Konsens darstellt. Eine Text-sicherung der Quelle entfällt, da die zu analysierende Fassung des ZRBG nicht verändert, kommentiert oder editiert ist, sondern als Originalausdruck, in der am 20. Juni 2002 durch das Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung, vorliegt. Das zu untersuchende Druckexemplar stammt aus dem Online-Portal "gesetze-im-internet.de", das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Zusam-menarbeit mit der Juris GmbH betrieben wird.

Klappentext

Quellenexegese aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die ausgewählte Quelle, das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG), wurde am 20. Juni 2002 erlassen und zählt zum Rechtsgebiet der Entschädigungsge-setzgebung. In den bekannten Gesetzessammlungen ist es meist nicht abgedruckt, jedoch ist das ZRBG auf verschiedenen Onlineseiten auffindbar. Eine Rechtsnorm als Quelle hat in sich schon Grenzen bezüglich der Aussagefähigkeit, da jene immer nur ein Abbild eines temporären gesellschaft-lichen Konsenses ist und Moralvorstellungen, Normierungen oder Ideale impliziert, die staatlich ga-rantiert werden. Kritik oder Meinungen von Minderheiten werden meist in einem Gesetz nicht reprä-sentiert, da eine Rechtsnorm ein politisch-gesellschaftlich "vereinbarter" Konsens darstellt. Eine Text-sicherung der Quelle entfällt, da die zu analysierende Fassung des ZRBG nicht verändert, kommentiert oder editiert ist, sondern als Originalausdruck, in der am 20. Juni 2002 durch das Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung, vorliegt. Das zu untersuchende Druckexemplar stammt aus dem Online-Portal "gesetze-im-internet.de", das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Zusam-menarbeit mit der Juris GmbH betrieben wird.



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