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Cybermobbing
Überblick und kritische Würdigung des neuen 107c StGB
Philipp Juhász

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Produktbeschreibung

Autor/Autorin: Juhász Philipp

Mag. iur. Philipp Juhász absolvierte die Matura mit gutem Erfolg am Bundesgymnasium Vöcklabruck. Ab Oktober 2011 studierte er an der Paris-Lodron-Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Dieses Studium schloss er im Februar 2016 mit der Diplomarbeit "Cybermobbing: Überblick und kritische Würdigung des neuen § 107 c StGB" mit "Sehr gut" ab.
Die stetige Zunahme der Internetnutzung – insbesondere der sozialen Netzwerke – und die damit einhergehenden Missbrauchsrisiken führten dazu, im Rahmen der StGB-Reform 2015 einen eigenen Cybermobbing-Tatbestand in das StGB aufzunehmen. Die vorliegende Arbeit analysiert das Für und Wider der gesetzlichen Neuregelung. In einer in immer größerem Umfange digitalisierten und transparenten Welt sind die Ehre und der Schutz der Persönlichkeit Rechtsgüter, die immer bedeutender und wertvoller erscheinen. Besonders die zunehmende Vernetzung und Leichtfertigkeit in sozialen Netzwerken bieten erweiterte Einblicke in die Privatsphäre und damit Angriffsfläche für Missbrauch. Cybermobbingopfer sind aufgrund fortgesetzter Belästigung und meist enormer Reichweite und Verbreitung über das Internet und soziale Medien hohen psychischen Belastungen ausgesetzt, die auch schwere gesundheitliche Schäden nach sich ziehen können. Die bisherigen Möglichkeiten, strafrechtlich gegen Cybermobbing vorzugehen, waren zu eingeschränkt.
Die stetige Zunahme der Internetnutzung - insbesondere der sozialen Netzwerke - und die damit einhergehenden Missbrauchsrisiken führten dazu, im Rahmen der StGB-Reform 2015 einen eigenen Cybermobbing-Tatbestand in das StGB aufzunehmen. Die vorliegende Arbeit analysiert das Für und Wider der gesetzlichen Neuregelung. In einer in immer größerem Umfange digitalisierten und transparenten Welt sind die Ehre und der Schutz der Persönlichkeit Rechtsgüter, die immer bedeutender und wertvoller erscheinen. Besonders die zunehmende Vernetzung und Leichtfertigkeit in sozialen Netzwerken bieten erweiterte Einblicke in die Privatsphäre und damit Angriffsfläche für Missbrauch. Cybermobbingopfer sind aufgrund fortgesetzter Belästigung und meist enormer Reichweite und Verbreitung über das Internet und soziale Medien hohen psychischen Belastungen ausgesetzt, die auch schwere gesundheitliche Schäden nach sich ziehen können. Die bisherigen Möglichkeiten, strafrechtlich gegen Cybermobbing vorzugehen, waren zu eingeschränkt.
Mag. iur. Philipp Juhász absolvierte die Matura mit gutem Erfolg am Bundesgymnasium Vöcklabruck. Ab Oktober 2011 studierte er an der Paris-Lodron-Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Dieses Studium schloss er im Februar 2016 mit der Diplomarbeit "Cybermobbing: Überblick und kritische Würdigung des neuen
107 c StGB" mit "Sehr gut" ab.

Über den Autor

Mag. iur. Philipp Juhász absolvierte die Matura mit gutem Erfolg am Bundesgymnasium Vöcklabruck. Ab Oktober 2011 studierte er an der Paris-Lodron-Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Dieses Studium schloss er im Februar 2016 mit der Diplomarbeit "Cybermobbing: Überblick und kritische Würdigung des neuen § 107 c StGB" mit "Sehr gut" ab.


Klappentext

Die stetige Zunahme der Internetnutzung ¿ insbesondere der sozialen Netzwerke ¿ und die damit einhergehenden Missbrauchsrisiken führten dazu, im Rahmen der StGB-Reform 2015 einen eigenen Cybermobbing-Tatbestand in das StGB aufzunehmen. Die vorliegende Arbeit analysiert das Für und Wider der gesetzlichen Neuregelung. In einer in immer größerem Umfange digitalisierten und transparenten Welt sind die Ehre und der Schutz der Persönlichkeit Rechtsgüter, die immer bedeutender und wertvoller erscheinen. Besonders die zunehmende Vernetzung und Leichtfertigkeit in sozialen Netzwerken bieten erweiterte Einblicke in die Privatsphäre und damit Angriffsfläche für Missbrauch. Cybermobbingopfer sind aufgrund fortgesetzter Belästigung und meist enormer Reichweite und Verbreitung über das Internet und soziale Medien hohen psychischen Belastungen ausgesetzt, die auch schwere gesundheitliche Schäden nach sich ziehen können. Die bisherigen Möglichkeiten, strafrechtlich gegen Cybermobbing vorzugehen, waren zu eingeschränkt.



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