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Rechtliches Gehör in Sicherungs- und Exekutionsverfahren
Die Anforderungen des Art 6 EMRK an ein faires Verfahren
Mann-Kommenda, Manfred

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Produktbeschreibung

Das Recht auf ein faires Verfahren ist eine der zentralen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Garantien des Art 6 EMRK in Bezug auf das rechtliche Gehör der Parteien in Verfahren über einstweilige Verfügungen und bei der Zwangsvollstreckung sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.


Ausgehend von der Entscheidung des EGMR in der Rechtssache Micallef/Malta werden zunächst die Bestimmungen der EO über Sicherungsverfahren beleuchtet. Dabei stellen sich etwa Fragen nach der Durchführung öffentlicher, mündlicher Verhandlungen und zum Umfang der Prozessleitung.


Was daneben die Zwangsvollstreckung betrifft, so bedeutet zwar die Erteilung der Exekutionsbewilligung in der Regel keine Determinierung von "civil rights", dennoch gibt es eine Vielzahl anderer Entscheidungen, durch die Ansprüche und Verpflichtungen der Parteien berührt werden. Dazu wird analysiert, wie eine konventionskonforme Handhabung und Ausgestaltung des Exekutionsverfahrens auszusehen hat.


Die Arbeit wurde mit dem LAWard 2016, verliehen von CHSH in Kooperation mit der WU Wien, ausgezeichnet.


Dr. Manfred Mann-Kommenda, MSc Richter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs.



Über den Autor

Dr. Manfred Mann-Kommenda, MSc Richter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs.


Klappentext

Das Recht auf ein faires Verfahren ist eine der zentralen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Garantien des Art 6 EMRK in Bezug auf das rechtliche Gehör der Parteien in Verfahren über einstweilige Verfügungen und bei der Zwangsvollstreckung sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit. rnAusgehend von der Entscheidung des EGMR in der Rechtssache Micallef/Malta werden zunächst die Bestimmungen der EO über Sicherungsverfahren beleuchtet. Dabei stellen sich etwa Fragen nach der Durchführung öffentlicher, mündlicher Verhandlungen und zum Umfang der Prozessleitung. rnWas daneben die Zwangsvollstreckung betrifft, so bedeutet zwar die Erteilung der Exekutionsbewilligung in der Regel keine Determinierung von "civil rights", dennoch gibt es eine Vielzahl anderer Entscheidungen, durch die Ansprüche und Verpflichtungen der Parteien berührt werden. Dazu wird analysiert, wie eine konventionskonforme Handhabung und Ausgestaltung des Exekutionsverfahrens auszusehen hat.rnDie Arbeit wurde mit dem LAWard 2016, verliehen von CSHS in Kooperation mit der WU Wien, ausgezeichnet.



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