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Geschichte und Perspektiven des Rechtsbehelfsverfahrens auf dem Gebiet des Steuerrechts in Deutschland
Dissertationsschrift
Hoffmann-Fölkersamb, Peter

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Produktbeschreibung

Der Finanzrechtsschutz reicht in seinen Wurzeln bis zum Ausgang des Mittelalters zurück und hat in diesem Jahrhundert eine sprunghafte Ausweitung und staatssystematische Gewichtsveränderung erfahren. Er hat sich dabei nur langsam von einem verwaltungsinternen zu einem gerichtlichen Rechtsschutz entwickelt. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung heraus ergibt sich die Besonderheit des zweistufigen Gerichtsaufbaus. Dieser ist starker Kritik ausgesetzt und führt zu einer extrem langen Verfahrensdauer, wobei sogar mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist. Mit Ausnahme der Dreistufigkeit versprechen alle bisherigen Lösungsvorschläge (Vereinfachung des Steuerrechts, Vermehrung der Richterstellen, Teilungsmodell, Einzelrichterentscheidung, Novellierung der Finanzgerichtsordnung, Verbesserung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, etc.) keine wirksame Problemlösung. Die Dreistufigkeit, die bisher an den zusätzlichen Kosten und wegen der Besetzungsprobleme gescheitert ist, kann jedoch ohne diese Nachteile eingeführt werden: durch die Vereinfachung des Einspruchsverfahrens und die gleichzeitige Umsetzung der Mitarbeiter der Rechtsbehelfsstellen zu neu zu schaffenden, unteren Steuergerichten.
Aus dem Inhalt: Geschichte des Rechtsbehelfsverfahrens - Perspektiven für das Rechtsbehelfsverfahren - Die bisherige Entwicklung der Arbeitsbelastung - Kritik am derzeitigen Zustand - Die zukünftige Entwicklung der Arbeitsbelastung - Bisherige Lösungsvorschläge - Die Dreistufigkeit - Eigener Lösungsvorschlag.
Der Autor: Peter Hoffmann-Fölkersamb wurde 1956 in Kiel geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach der Referendarzeit war er zunächst ein Jahr in einem Wirtschaftsunternehmen tätig. Anschließend trat er in den Dienst der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein ein und war u.a. Leiter einer Rechtsbehelfsstelle. Seit 1985 unterrichtet er nebenberuflich an der Verwaltungsfachhochschule das Fach Finanzgerichtsordnung.

Über den Autor

Der Autor: Peter Hoffmann-Fölkersamb wurde 1956 in Kiel geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach der Referendarzeit war er zunächst ein Jahr in einem Wirtschaftsunternehmen tätig. Anschließend trat er in den Dienst der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein ein und war u.a. Leiter einer Rechtsbehelfsstelle. Seit 1985 unterrichtet er nebenberuflich an der Verwaltungsfachhochschule das Fach Finanzgerichtsordnung.


Inhaltsverzeichnis

Aus dem Inhalt: Geschichte des Rechtsbehelfsverfahrens - Perspektiven für das Rechtsbehelfsverfahren - Die bisherige Entwicklung der Arbeitsbelastung - Kritik am derzeitigen Zustand - Die zukünftige Entwicklung der Arbeitsbelastung - Bisherige Lösungsvorschläge - Die Dreistufigkeit - Eigener Lösungsvorschlag.


Klappentext

Der Finanzrechtsschutz reicht in seinen Wurzeln bis zum Ausgang des Mittelalters zurück und hat in diesem Jahrhundert eine sprunghafte Ausweitung und staatssystematische Gewichtsveränderung erfahren. Er hat sich dabei nur langsam von einem verwaltungsinternen zu einem gerichtlichen Rechtsschutz entwickelt. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung heraus ergibt sich die Besonderheit des zweistufigen Gerichtsaufbaus. Dieser ist starker Kritik ausgesetzt und führt zu einer extrem langen Verfahrensdauer, wobei sogar mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist. Mit Ausnahme der Dreistufigkeit versprechen alle bisherigen Lösungsvorschläge (Vereinfachung des Steuerrechts, Vermehrung der Richterstellen, Teilungsmodell, Einzelrichterentscheidung, Novellierung der Finanzgerichtsordnung, Verbesserung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, etc.) keine wirksame Problemlösung. Die Dreistufigkeit, die bisher an den zusätzlichen Kosten und wegen der Besetzungsprobleme gescheitert ist, kann jedoch ohne diese Nachteile eingeführt werden: durch die Vereinfachung des Einspruchsverfahrens und die gleichzeitige Umsetzung der Mitarbeiter der Rechtsbehelfsstellen zu neu zu schaffenden, unteren Steuergerichten.



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