Diese Arbeit untersucht zunächst, ob der Datenhändler sich durch Beschaffung und Verkauf der Informationen strafbar macht. Auf Grundlage der Ergebnisse dazu wird in einem zweiten Schritt das Verhalten der in den Ankauf involvierten deutschen Amtsträger im Hinblick auf Ankauf, Weiterleitung und Auswertung des Materials erörtert. Ergebnis ist, dass sich die Amtsträger nach deutschem Strafrecht strafbar machen, da regelmäßig Tatbestände des Kern- und des Nebenstrafrechts verwirklicht werden und Rechtfertigungsgründe nicht eingreifen. Abschließend untersucht die Autorin Besonderheiten bei der Einschaltung des Bundesnachrichtendiensts.nnStrafbarkeit deutscher Amtsträger durch Ankauf entwendeter Steuerdaten
In order to combat tax fraud, the German government on a federal and state level cooperates with informers, mostly former bank employees, to buy facts about German taxpayers with bank accounts in foreign countries. This study explains why the informer commits an offence by getting and selling these secret facts. Based on these results the study shows that the German office-bearers involved in the "deal" made themselves liable to prosecution according to German law by buying the facts and using them for tax purposes. There is no justification for these crimes. The study comes to the conclusion that the German government itself violates criminal laws while fighting tax evasion.
Dissertationsschrift
Dr. Carolin Breitenbach hat Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück studiert und ist gegenwärtigRechtsreferendarin im Bezirk des Landgerichts Dortmund.
Über den Autor
Dr. Carolin Breitenbach hat Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück studiert und ist gegenwärtigRechtsreferendarin im Bezirk des Landgerichts Dortmund.
Klappentext
Die Praxis, Daten von deutschen Kunden ausländischer Banken anzukaufen, steht seit 2008 vermehrt im Fokus. Diese Arbeit untersucht zunächst, ob der Datenhändlers sich durch die Beschaffung und den Verkauf der Informationen strafbar macht. Auf Grundlage der Ergebnisse dazu wird in einem zweiten Schritt das Verhalten der in den Ankauf involvierten deutschen Amtsträger im Hinblick auf Ankauf, Weiterleitung und Auswertung des Materials erörtert. Ergebnis ist, dass sich die Amtsträger nach deutschem Strafrecht strafbar machen, da regelmäßig Tatbestände des Kern- und des Nebenstrafrechts verwirklicht werden und Rechtfertigungsgründe nicht eingreifen. Abschließend untersucht die Autorin Besonderheiten bei der Einschaltung des Bundesnachrichtendiensts.
Die Praxis, Daten von deutschen Kunden ausländischer Banken anzukaufen, steht seit 2008 vermehrt im Fokus und löst rechtsstaatliche Bedenken aus. Zu Recht?