Die Frage nach der Zulässigkeit diplomatischen Asyls, also der Frage, ob eine Botschaft Asyl gewähren darf, steht im Spannungsverhältnis des Schutzes der verfolgten Individuen und der völkerrechtlichen Prinzipien der Achtung der Territorialhoheit des Empfangsstaates und des Interventionsverbotes. Nach einer ausführlichen Erarbeitung des Völkergewohnheits- und -vertragsrechts, wird eine Rechtfertigung des diplomatischen Asyls im Rahmen der allgemeinen Rechtfertigungsinstitute untersucht. Anschließend beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, ob die Eingehung einer menschenrechtlichen Verpflichtung zu einer Gestattung der Gewährung diplomatischen Asyls führt.
Aus dem Inhalt : Begriff und Fälle des diplomatischen Asyls - Problematik: Einmischung in die Ausübung der Territorialhoheit und Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot - Keine völkerrechtliche Grundlage des diplomatischen Asyls im Vertrags- und Gewohnheitsrecht - Rechtfertigungsmöglichkeiten und Auswirkung der Menschenrechte auf die Beurteilung des diplomatischen Asyls.
Dissertationsschrift
Die Autorin: Irena Klepper, geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Köln; 2004 Erstes juristisches Staatsexamen; 2008 Zweites juristisches Staatsexamen; 2008 Promotion an der Universität zu Köln.
Über den Autor
Die Autorin: Irena Klepper, geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Köln; 2004 Erstes juristisches Staatsexamen; 2008 Zweites juristisches Staatsexamen; 2008 Promotion an der Universität zu Köln.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Begriff und Fälle des diplomatischen Asyls - Problematik: Einmischung in die Ausübung der Territorialhoheit und Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot - Keine völkerrechtliche Grundlage des diplomatischen Asyls im Vertrags- und Gewohnheitsrecht - Rechtfertigungsmöglichkeiten und Auswirkung der Menschenrechte auf die Beurteilung des diplomatischen Asyls.
Klappentext
Die Frage nach der Zulässigkeit diplomatischen Asyls, also der Frage, ob eine Botschaft Asyl gewähren darf, steht im Spannungsverhältnis des Schutzes der verfolgten Individuen und der völkerrechtlichen Prinzipien der Achtung der Territorialhoheit des Empfangsstaates und des Interventionsverbotes. Nach einer ausführlichen Erarbeitung des Völkergewohnheits- und -vertragsrechts, wird eine Rechtfertigung des diplomatischen Asyls im Rahmen der allgemeinen Rechtfertigungsinstitute untersucht. Anschließend beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, ob die Eingehung einer menschenrechtlichen Verpflichtung zu einer Gestattung der Gewährung diplomatischen Asyls führt.