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Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz
Dissertationsschrift
Schneider, Angela

81,50 €

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Produktbeschreibung

Gewerbliche Schutzrechte stehen schon seit geraumer Zeit im Mittelpunkt des Interesses der auf Innovationen angewiesenen nationalen und internationalen Industriestaaten. Mit der ständig steigenden Anzahl von Schutzrechtsanmeldungen erhöht sich auch das mit der Verletzung von Schutzrechten verbundene Konfliktpotential. Dies führt häufig zu langwierigen und kostspieligen Streitigkeiten. Das Bedürfnis, aus wirtschaftlichen Gründen eine einfache und schnelle Lösungsmöglichkeit zu finden, liegt auf der Hand. Ziel der Untersuchung ist die Behandlung der Frage, ob sich die Einführung von Mediationstechniken zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch auf Streitigkeiten aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes vorteilhaft auswirken kann. In diesem Zusammenhang werden positive Aspekte wie beispielsweise die Schaffung eines Geheimnisschutzes behandelt. Aber auch Bedenken hinsichtlich der Mediationstauglichkeit von bestimmten Sachverhalten wie Nichtangriffsvereinbarungen und Zwangslizenzen und prozessuale Anwendungsproblematiken im Bereich von Patent und Markengemeinschaften, die sich bei einer Einführung der Mediation in den Gewerblichen Rechtsschutz ergeben können, finden Berücksichtigung.
Aus dem Inhalt: Gegenwärtige Alternativen für Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz - Gründe für die Einführung einer Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere Geheimhaltungsinteressen und Schweigepflichten - Mediationstauglichkeit bestimmter Sachverhalte im Marken und Patentrecht: Zwangslizenzen und Nichtangriffsklauseln - Probleme bei Miterfindern und Markeninhabern - Mediation als obligatorisches Vorverfahren - Notwendigkeit einer Verjährungshemmung.
Dissertationsschrift.
Die Autorin: Angela Schneider, geboren 1974, nahm 1994 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn auf und setzte dieses an der Universität zu Köln fort. Im Frühjahr 1999 absolvierte sie ihre Erste Juristische Staatsprüfung. Es folgten mehrere Anwaltspraktika bei Sozietäten in Düsseldorf und New York sowie die Aufnahme des Referendardienstes im Jahr 2000. Die Promotion schloß die Autorin 2001 an der Universität zu Köln ab.

Über den Autor



Die Autorin: Angela Schneider, geboren 1974, nahm 1994 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn auf und setzte dieses an der Universität zu Köln fort. Im Frühjahr 1999 absolvierte sie ihre Erste Juristische Staatsprüfung. Es folgten mehrere Anwaltspraktika bei Sozietäten in Düsseldorf und New York sowie die Aufnahme des Referendardienstes im Jahr 2000. Die Promotion schloß die Autorin 2001 an der Universität zu Köln ab.


Inhaltsverzeichnis

Aus dem Inhalt: Gegenwärtige Alternativen für Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz - Gründe für die Einführung einer Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere Geheimhaltungsinteressen und Schweigepflichten - Mediationstauglichkeit bestimmter Sachverhalte im Marken und Patentrecht: Zwangslizenzen und Nichtangriffsklauseln - Probleme bei Miterfindern und Markeninhabern - Mediation als obligatorisches Vorverfahren - Notwendigkeit einer Verjährungshemmung.


Klappentext



Gewerbliche Schutzrechte stehen schon seit geraumer Zeit im Mittelpunkt des Interesses der auf Innovationen angewiesenen nationalen und internationalen Industriestaaten. Mit der ständig steigenden Anzahl von Schutzrechtsanmeldungen erhöht sich auch das mit der Verletzung von Schutzrechten verbundene Konfliktpotential. Dies führt häufig zu langwierigen und kostspieligen Streitigkeiten. Das Bedürfnis, aus wirtschaftlichen Gründen eine einfache und schnelle Lösungsmöglichkeit zu finden, liegt auf der Hand. Ziel der Untersuchung ist die Behandlung der Frage, ob sich die Einführung von Mediationstechniken zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch auf Streitigkeiten aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes vorteilhaft auswirken kann. In diesem Zusammenhang werden positive Aspekte wie beispielsweise die Schaffung eines Geheimnisschutzes behandelt. Aber auch Bedenken hinsichtlich der Mediationstauglichkeit von bestimmten Sachverhalten wie Nichtangriffsvereinbarungen und Zwangslizenzen und prozessuale Anwendungsproblematiken im Bereich von Patent und Markengemeinschaften, die sich bei einer Einführung der Mediation in den Gewerblichen Rechtsschutz ergeben können, finden Berücksichtigung.



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